vor und nach der Scheidung

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Geburtsjahr: 1981

    Staatsangehörigkeit: D

    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: öff. Dienst, 50% Stelle


    Eheschließung im Jahr: 2000

    Trennung im Jahr: 2015

    Ehevertrag: nein, mittlerweile Trennungsfolgevereinbarung + Gütertrennung


    Hallo Frau Bettina Simon,


    meine Frage, wie sieht es vor und nach der Scheidung aus?


    Wir sind und wohnen getrennt. Bislang wurde keine Scheidung eingereicht.

    Im Falle einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, etc. vom Noch-Man, müsste ich, soweit möglich, finanziell aufkommen.

    Wie sieht das aus, wenn ich nicht zahlen kann wegen:

    - Halbtagsjob

    - minderjährige Kinder

    - Kreditabzahlung für mein Haus


    müsste ich, wenn Kinder volljährig, Haus abbezahlt,... an Ämter wieder zurückzahlen?

    Spielt es da eine Rolle, dass wir getrennt sind?

    Müsste ich ggf. mein Haus verkaufen?


    Wie ist es nach der Scheidung?

    Müsste ich dann auch für ihn aufkommen?

    Oder ist mit dem Scheidungsurteil alles getrennte "Sache" ?


    Vielen Dank für Ihre Beratung

  • Liebe Fragestellerin,


    das größte Problem am verheiratet bleiben trotz Trennung ist der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit. Wenn dieser bei Scheidung besteht, bleibt dieser Anspruch für die Dauer der (die Erwerbsfähigkeit ausschließenden oder einschränkenden) Erkrankung bestehen, auch nach der Scheidung.


    Wenn der Ehepartner oder Ex-Ehepartner Leistungen bezieht und festgestellt wird, dass Sie Unterhaltsschuldner sind, müssen diese Ansprüche abgetreten werden und werden dann auch gegen sie durchgesetzt.


    Das heißt also, dass in diesem Fall auch nach der Scheidung noch für ihn aufkommen müssten.


    Ich rate u.a. aus diesem Gesichtspunkt heraus immer an, der Trennung auch die Scheidung folgen zu lassen, damit dieses Risiko ausgeschlossen werden kann.


    Bei Berechnung eines Unterhaltsanspruchs wird in erster Linie das laufende Einkommen herangezogen, das Vermögen findet nur eng begrenzt Berücksichtigung. Bei mietfreiem Wohnen im eigenen Haus wird ihnen die gesparte Miete aber zum Einkommen hinzugerechnet (bzw. vom Selbstbehalt abgezogen)


    Beste Grüße

    Bettina Simon