Tja, was macht man nun damit? Früher musste man sich die Arbeiten ja genehmigen lassen wenn sie soundso schlecht ausfielen, das scheint heute nicht mehr der Fall zu sein.
In Niedersachsen ist das auch so.
In NRW weiss ich das leider nicht. In Niedersachsen muss man als Fachlehrer aber auch, wenn die Note sich um mehr als einen Punkt verschlechtert, vor der Versetzungskonferenz begründen, wieso das so ist.
Als Eltern habt ihr die Möglichkeit, gegen schlechte Noten Beschwerde einzulegen.