Hallo ihr Lieben,
mein Sohn kommt im Sommer in die Grundschule und ich beschäftige mich gerade damit, wie die Ganztagsschule so organisiert ist. Von unserer zukünftigen Schule weiß ich, dass die Kinder um 15 Uhr oder um 16 Uhr abgeholt werden können - sie müssen dann nur morgens Bescheid geben, wenn sie zu einem anderen Zeitpunkt als sonst abgeholt werden.
Allerdings dachte ich bisher, dass die Offene Ganztagsschule ein freiwilliges Angebot sei und man durchaus auch schon nach dem Unterricht oder dem Mittagessen abholen könne. Also regelmäßig (weil das Kind eine Nachmittagsaktivität hat, die Eltern immer einen bestimmten Nachmittag frei haben etc.) oder auch spontan (am Tag vorher oder morgens Bescheid geben).
Ist aber wohl gar nicht so, wie ich jetzt von einer befreundeten Familie erfahren habe.
Deren Tochter muss jeden Tag bis mindestens 15 Uhr bleiben, Ausnahmen sind nur in Sonderfällen einmalig möglich.
Von anderen Seiten höre ich, dass die Kinder an mindestens 3 Tagen in der Woche bis mind. 15 Uhr an der OGS teilnehmen müssen.
Wir brauchen schon einen Platz in der OGS, wenn ich irgendwie mit meinem Studium weiterkommen will. Und wenn ich arbeite dann erst recht.
Aber es gibt durchaus immer wieder Tage (regelmäßig und unregelmäßig), an denen ich nachmittags frei habe und dann natürlich auch Zeit mit meinem Kind verbringen will...
Es sollte wohl jetzt für das Land NRW eine verbindliche Regelung getroffen werden - zuerst war die Rede davon, die Vorgaben noch zu verschärfen und es gab Petitionen dagegen.
Meine Freundin meinte, dass nun die Regelung für alle gelockert wurde - ich finde aber keine Presseberichte o. Ä. darüber...
Weiß da jemand von euch Bescheid? Wie ist die OGS-Betreuung bei euch geregelt?