In der dienstlicher Vereinbarung zur Arbeitszeit steht, dass die Arbeitszeit nur in Ausnahmefällen 8 h (nur bei unvorhergesehen Notsituationen 10h) überschreiten darf.....
Die kernarbeitszeit ist zwischen 11 und 16 Uhr.... Ich fange an vier Tagen um 9 Uhr an an einem um 8 uhr.
Die Einrichtung braucht an jedem Tag einen frühdienst, der um 6 Uhr anfängt. Wer den frühdienst übernimmt, kann nicht früher gehen... Dienstende ist frühestens 16:15 Uhr
Desweiteren gibt es mehrmals im Jahr eine abendsitzung, die zwar bis 18:00 Uhr angesetzt ist, in der Realität aber bis nach 19:00 Uhr geht.
Darf ich zu solchen langen Diensten verpflichtet werden?
Das Problem ist nämlich, dass aktuell die Frühdienste schlecht besetzt werden können, weil sich niemand freiwillig meldet. Jetzt wurde angekündigt, in Zukunft zu losen.... Ich will und kann keinen frühdienst übernehmen, weil ich dann zu viele Überstunden Aufbaus und ich einen zehn Stunden Tag nicht packe....