Geburtsjahr: 1976
Staatsangehörigkeit: deutsch
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: ÖD, 20 Stunden (Probezeit)
Nettoeinkommen monatlich: 950 €
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2013,2003
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: Wechselmodell
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: geklärt
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Beide
Eheschließung im Jahr: 2014
Trennung im Jahr: 2018
Ehevertrag: nein
Hallo,
wir haben uns gerade getrennt, leben in einem 2 Familienhaus. Dieses ist zur Zeit aber zum 1Familienhaus umgebaut.
1. Tatsache: Mein Ex-Mann (vorherige Ehe) ist insolvent und bezieht H4, zahlt keinen Unterhalt für das Kind 2003.
Mein Nochmann und ich werden zum Wohl der Kinder unter einem Dach wohnen bleiben. Er "lebt" zur Zeit in einem Raum im "Keller" ( Erdgeschoss), nutzt aber alles (Bad, Küche) im 1. OG.
Das 2. OG kann noch nicht zu einer Wohnung zurückgebaut werden, da sonst ein Raum zu wenig zum wohnen ist. Sobald das geklärt ist, kann der Umbau seiner eigenen Wohnung beginnen. Wann das ist, ist aber noch nicht bestimmbar.
Wie kann plausibel gemacht werden, dass wir trotz der Tatsache, dass wir (noch) gemeinsam Räume nutzen, dass wr getrennt sind?
Er betreut das Kind 2013 nicht über Nacht, ich bin allein verantwortlich. Tagsüber ist er als Vater da. Fällt das trotzdem unter Wechselmodell oder ist er zu einem (geringen) Teil Unterhaltspflichtig?
Es wird eine Austragung aus dem Grundbuch erfolgen, die Scheidung eingereicht und ein Mietvertrag für mein genutztes 1.OG geben.
Reicht das, um bezüglich der 1.Tatsache beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss für Kind 2003 zu beantragen?
Mit einm Einkommen von 950 Euro plus 1,5 Kindergeld (291 Euro) und eventuell UV 273 Euro käme ich vermutlich über die Runden zu dritt, ohne aber auf keinen Fall (1514/1241 Euro).
Muss men Mann Unterhalt für 2013 zahlen?
Bekomme ich UV für 2003?
Vielen Dank für Ihre Hilfe