Kinderkrankengeld im Minijob

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  • Hallo,


    von meinem AG bekam ich eine Betriebsvereinbarung. Darin steht:


    Zitat

    Die Gehaltsfortzahlung der Arbeitnehmerin wird im Falle einer Freistellung des Arbeitnehmers wegen der Erkrankung eines Kindes (§ 45 SGB V) ausgeschlossen. Das Krankengeld wird auf Antrag des Arbeitnehmers von der Krankenkasse erstattet.

    Was sagt mir das jetzt? Bis jetzt mußte ich noch nie der Arbeit wegen Kindkrank fernbleiben. Heißt das, der AG läßt mich nichtantanzen, ich bekomme aber auch keinen Lohn und die Stunden fehlen mir hinterher auf der Stundenabrechnung? Ich muß im Monat 50,9 Stunden leisten (mit Arbeitszeitkonto). Wenn ein Kind krank ist, muss ich die Zeit also anderweitig herausarbeiten. Verstehe ich das richtig?
    Was hat nun die KK damit zu tun? Ich hab ja nicht feste x Arbeitsstunden pro Tag sondern es kann von 2-4,5 Stunden variieren. Wie soll man dann da irgendwas beantragen? #gruebel

  • Du bekommst für den Tag, den du eigentlich arbeiten müsstest eine Kindkrankbescheinigung vom Arzt. Die füllt dein Arbeitgeber aus und die reichst du bei der KK ein.

    Liebe Grüße
    Silke mit dem Großen 06/2006 und der Kleinen 06/2009

  • Ein Minijob ist sozialversicherungsfrei, damit entsteht kein Anspruch auf Kinderpflegekrankengeld durch die Krankenkasse!


    https://www.minijob-zentrale.d…ht/04_entgeltfz/node.html


    Dort steht es richtig erklärt.


    Kinderpflegekrankengeld wird bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen durch die KK gezahlt. Dazu reicht man die genannte Bescheinigung bei der KK ein und die fordern sich dann vom AG die Lohndaten zur Berechnung an.

  • In dem Link steht

    Zitat

    Hat das Kind sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder ist behindert, kann ein Elternteil zu dessen Pflege zu Hause bleiben und erhält für fünf Tage Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. 

Sie können diese Verpflichtung durch Regelungen im Arbeitsvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages jedoch einschränken. In diesem Fall sind Sie allerdings verpflichtet, Ihrem Minijobber unbezahlte Freistellung zu gewähren

    Also laut BGB stehen mir 5 Tage Entgeltfortzahlung zu leider. Leider wurde dies durch die Betriebsvereinbarung eingeschränkt. Zum Glück gibt's da ja noch das SGB, dass dann sagt, mann muss mich wenigstens unentgeltlich frei stellen. #hammer

    Ist nicht besonders bürgerlich, wenn das Bürgerliche Gesetzbuch von einer einfachen Betriebsvereinbarung ausgehebelt wird.#hammer


    Ach was solls, darf eben keiner krank werden. Die Grosse muss sich im Krankheitsfall nach ihrem Geburtstag eh alleine versorgen. Dann ist sie 12 und es gäbe gar keinen Anspruch mehr auf Kinderkranksein.