Hallo,
von meinem AG bekam ich eine Betriebsvereinbarung. Darin steht:
ZitatDie Gehaltsfortzahlung der Arbeitnehmerin wird im Falle einer Freistellung des Arbeitnehmers wegen der Erkrankung eines Kindes (§ 45 SGB V) ausgeschlossen. Das Krankengeld wird auf Antrag des Arbeitnehmers von der Krankenkasse erstattet.
Was sagt mir das jetzt? Bis jetzt mußte ich noch nie der Arbeit wegen Kindkrank fernbleiben. Heißt das, der AG läßt mich nichtantanzen, ich bekomme aber auch keinen Lohn und die Stunden fehlen mir hinterher auf der Stundenabrechnung? Ich muß im Monat 50,9 Stunden leisten (mit Arbeitszeitkonto). Wenn ein Kind krank ist, muss ich die Zeit also anderweitig herausarbeiten. Verstehe ich das richtig?
Was hat nun die KK damit zu tun? Ich hab ja nicht feste x Arbeitsstunden pro Tag sondern es kann von 2-4,5 Stunden variieren. Wie soll man dann da irgendwas beantragen?