Autokauf im Trennungsjahr

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  • Geburtsjahr: 1980

    Staatsangehörigkeit: deutsch

    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: 7h/Wo

    Nettoeinkommen monatlich: 500€


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2005, 2010, 2015

    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja


    Bei getrennt lebenden Eltern:

    Das Kind/Die Kinder leben bei: mir

    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: ja

    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Beide

    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? Mann, 900€ im Monat für Kinder

    Eheschließung im Jahr: 2005

    Trennung im Jahr: 2011

    Ehevertrag: nein


    Meine Frage:



    Hallo Frau Simon,


    mein Mann hat sich einen Neuwagen im Wert von gut 20.000 € mit Ratenfinanzierung gekauft.

    Ich fahre ein 9 Jahre altes Auto, das auch in etwa so viel gekostet hat, mittlerweile aber kaum noch Restwert haben sollte.


    Wie wirkt sich die Rate in der Unterhaltsberechnung aus und wie wird das im Vermögensausgleich berücksichtigt?


    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Viele Grüße!

  • Liebe Fragestellerin,


    bei der Berechnung des für den Unterhalt maßgeblichen Nettoeinkommens werden Belastungen aus Darlehen abgezogen, soweit damit nicht der Mindestunterhalt berührt wird.


    Grundsätzlich wird dabei der Grund der Kreditaufnahme nicht berücksichtigt, es sei denn die Anschaffung steht in krassem Missverhältnis zum bisher üblichen Lebensstil.


    Im Hinblick auf den Zugewinnausgleich erfolgt eine Bilanz zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrages, dort steht dann bei Ihrem Mann bei den Aktiva das KfZ mit dem dann bestehenden Wert und bei den Passiva die aktuelle Darlehensbelastung.


    Beste Grüße

    Bettina Simon