Hallo Ihr Lieben,
seit November habe ich einen Gleitzonenjob. Befristet für die Muterschutz- und Elternzeit meiner Vorgängerin.
Meine Bedingung war, dass die Stunden für 451,- Euro reichen müssen, weil ich schon einen 450,- Euro Job habe.
Ausgemacht waren 8 Stunden die Wochen, auf zwei Tage verteilt. So steht es auch im Vertrag. Zusätzlich hat meine Chefin in den Vertrag noch hineingeschrieben, dass ich immer mindestens 451,- Euro bekomme.
Kündigungsregelung ist: "Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen bei befristeten Arbeitsverträgen zur Vertretung bei Beschäftigungsverboten im Mutterschutz und in der Elternzeit. Eine Kündigung soll durch schriftliche Erklärung erfolgen. Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ende der Elternzeit von Frau X. Die Arbeitgeberin verpflichtet sich, das Ende der Vertretungszeit 2 Wochen vor Befristungsende der Arbeitnehmerin schriftlich mitzuteilen."
Meine Fragen:
1. Es stehen fest 8 Stunden drin, sie bezahlt aber nur die, die ich auch Patienten hatte. Wenn sie mir keine besorgen konnte, gehe ich leer aus. 451,- bekomme ich aber immer ausgezahlt. Bei 8 Stunden die Woche läge ich aber über den 451,-.. Ok, das ist keine Frage, eher eine Feststellung. Das ist doch Arbeit auf Abruf und ist nicht vereinbart. Laut ihrer Aussage geht es nicht anders, sie muss einen Kredit abzahlen. Ich aber auch.
2. Da ich trotz wiederholter Aufforderung keine schriftliche Abrechnung bekomme und alles so dubios zu ihren Gunsten gerechnet wird, mag ich langsam nicht mehr. Ich habe noch keine einzige korrekte Abrechnung, schriftlich gar nicht, und noch einige hundert Euro zu bekommen. Sie meint ich sei im Minus.
Habe ich die Chance zu kündigen? Eigentlich bei befristeten Verträgen nicht. Aber was heißt obiger Absatz über die Kündigungsregelung? Ist nun doch mit vier Wochen zur Mitte/Ende des Monats zu kündigen oder nicht? Ich verstehe es nicht..
Ich will da weg!! Die Frau tut mir nicht gut.
Im Netz steht von Sonderkündigungen nach Abmahnung etc. Aber immer nur auf den Arbeitgeber bezogen. Was ist, wenn der AN kündigen will?
3. Muss die Kollegin in Elternzeit nicht schon jetzt, drei Monate nach Entbindung festlegen, wann sie zurückkommt? Ist das mit den zwei Wochen vorher Mitteilung an mich rechtens und normal?
Das ist aber gerade eher eine nachrangige Frage. Die Kündigung ist mir viel, viel wichtiger.
Wenn mir da jemand raten könnte, der Ahnung hat!!! Ich habe schon Magenschmerzen deswegen.