Kündigung eines wegen Elternzeitvertretung befristeten Midijobs möglich??

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  • Hallo Ihr Lieben,


    seit November habe ich einen Gleitzonenjob. Befristet für die Muterschutz- und Elternzeit meiner Vorgängerin.

    Meine Bedingung war, dass die Stunden für 451,- Euro reichen müssen, weil ich schon einen 450,- Euro Job habe.


    Ausgemacht waren 8 Stunden die Wochen, auf zwei Tage verteilt. So steht es auch im Vertrag. Zusätzlich hat meine Chefin in den Vertrag noch hineingeschrieben, dass ich immer mindestens 451,- Euro bekomme.


    Kündigungsregelung ist: "Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen bei befristeten Arbeitsverträgen zur Vertretung bei Beschäftigungsverboten im Mutterschutz und in der Elternzeit. Eine Kündigung soll durch schriftliche Erklärung erfolgen. Das Arbeitsverhältnis endet mit dem Ende der Elternzeit von Frau X. Die Arbeitgeberin verpflichtet sich, das Ende der Vertretungszeit 2 Wochen vor Befristungsende der Arbeitnehmerin schriftlich mitzuteilen."


    Meine Fragen:

    1. Es stehen fest 8 Stunden drin, sie bezahlt aber nur die, die ich auch Patienten hatte. Wenn sie mir keine besorgen konnte, gehe ich leer aus. 451,- bekomme ich aber immer ausgezahlt. Bei 8 Stunden die Woche läge ich aber über den 451,-.. Ok, das ist keine Frage, eher eine Feststellung. Das ist doch Arbeit auf Abruf und ist nicht vereinbart. Laut ihrer Aussage geht es nicht anders, sie muss einen Kredit abzahlen. Ich aber auch.


    2. Da ich trotz wiederholter Aufforderung keine schriftliche Abrechnung bekomme und alles so dubios zu ihren Gunsten gerechnet wird, mag ich langsam nicht mehr. Ich habe noch keine einzige korrekte Abrechnung, schriftlich gar nicht, und noch einige hundert Euro zu bekommen. Sie meint ich sei im Minus.

    Habe ich die Chance zu kündigen? Eigentlich bei befristeten Verträgen nicht. Aber was heißt obiger Absatz über die Kündigungsregelung? Ist nun doch mit vier Wochen zur Mitte/Ende des Monats zu kündigen oder nicht? Ich verstehe es nicht..

    Ich will da weg!! Die Frau tut mir nicht gut.

    Im Netz steht von Sonderkündigungen nach Abmahnung etc. Aber immer nur auf den Arbeitgeber bezogen. Was ist, wenn der AN kündigen will?


    3. Muss die Kollegin in Elternzeit nicht schon jetzt, drei Monate nach Entbindung festlegen, wann sie zurückkommt? Ist das mit den zwei Wochen vorher Mitteilung an mich rechtens und normal?

    Das ist aber gerade eher eine nachrangige Frage. Die Kündigung ist mir viel, viel wichtiger.


    Wenn mir da jemand raten könnte, der Ahnung hat!!! #sonne Ich habe schon Magenschmerzen deswegen.

    Mäh!

    2 Mal editiert, zuletzt von Mio ()

    • Offizieller Beitrag

    Die Kollegin muss nicht jetzt schon festlegen, wann sie zurückkommt. Aber du darfst natürlich kündigen, nach den normalen Fristen - also in der Regel 4 Wochen zum Monatsende, also dann auf Ende April.

  • Danke Henrietta!

    Aber ist es nicht so, dass man in befristeten Arbeitsverhältnissen GAR NICHT kündigen kann, sofern im Vertrag nicht eine extra Regelung festgelegt wurde? So habe ich es im Internet gelesen bzw. dann doch falsch verstanden?

  • Ich glaube, da würde ich mal die Behörden (welche nur?) etwas anstubsen.

    Unklare Abrechnungen im Mini- und Midijobbereich - da sind die ganz empfindlich wg. Mindestlohn, Schwarzarbeit, Sozialabgaben, Steuerhinterziehung...

    Zunächst würde ich in der Minujobzentrale anrufen, die sind echt nett da.

    Und vielleicht wissen die auch, wie das mit der Kündigug ist.

    Spätestens, wenn Du unbequem wirst, wird die Chefin Dich gehen lassen, „in gegenseitigem Einvernehmen“.

  • Minijobzentrale, das ist eine gute Idee, lumme! Unbequem bin ich ja nicht so gerne *seufz*


    Ich verstehe den Absatz nicht, ob jetzt gesetzliche Kündigungsfristen vereinbart sind oder eben nicht. Komisch, dieses Vertrags-Deutsch.

  • Erst habe ich gedacht, warum sollte man denn befristete Verträge nicht kündigen können?Aber dann habe ich das gefunden:

    https://karrierebibel.de/befristeter-arbeitsvertrag/

    Zitat

    Der wichtigste Punkt: Werden im Arbeitsvertrag keine Regelungen für die Kündigung getroffen, gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung. Das befristete Arbeitsverhältnis endet also erst zum im Arbeitsvertrag festgelegten Datum. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei lediglich vier Wochen und ist nur gültig, wenn im Arbeitsvertrag auf sie verwiesen wird.

    Das ist ja krass!

  • Wenn auf die gesetzlichen Kündigungsfristen hingewiesen wird, dann gelten sie mWn. Nur wenn gar nicht dazu drin steht (und auch kein Tarifvertrag das regelt), ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich - dann gäbe es nur noch den Weg einer außerordentlichen Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages.

    Ich würde sagen 4 Wochen zum Monatsende bei deinem Vertrag...


    Das mit den zwei Wochen kommt doch von Projekt-bezogenen Befristungen. Ich kann mir tatsächlich nicht vorstellen, dass das bei Elternzeit auch so gilt.

  • Ich hoffe, dass es so ist.

    Es wird auf die gesetzliche Kündigungsfrist hingewiesen, aber auf die g. KF bei befristeten Arbeitsverträgen. Und da gibt es eigentlich keine. DAS verwirrt mich.


    Aber ich werde es versuchen, sofern mein Vorstellungsgespräch nächste Woche positiv verläuft. Wovon ich ausgehe..

  • Ich würde auch sagen: kündigen geht immer!

    Ich dachte grade aus befristeten Verträgen kommt man leichter raus, weil die Kündigungsfrist nicht so lange ist, wie wenn du jahrelanger Mitarbeiter bist.

    Mit einem Osterhäschen reich beschenkt ❤️

  • So, ich habe die Minijob-Zentrale angerufen. Die sind tatsächlich nur für Minijobs zuständig, für den Midijob die Krankenkasse.

    Aber da es ein arbeitsrechtliches Problem ist, hat sie mir die Nummer der Abteilung für Arbeitsrecht im Bundesamt für Arbeit und Soziales in Berlin gegeben, die beraten dort.

    Und die Dame im Amt meinte, dass mit der Formulierung im Vertrag ich kündigen kann und mir auch gleich gesagt, zu wann.


    Ganz klasse, das kannte ich gar nicht!


    Ohne die Aufnahme der Kündigungsregelung in den Vertrag hätten weder Arbeitgeberin noch ich kündigen können vor Ablauf der Elternzeit. Außer, ich hätte geklaut.


    Merci, Ihr Lieben, dann putze ich mir schon mal die Flügel..

    • Offizieller Beitrag

    freut mich für dich und drücke die daumen für den neuen job.

    Ohne die Aufnahme der Kündigungsregelung in den Vertrag hätten weder Arbeitgeberin noch ich kündigen können vor Ablauf der Elternzeit.

    das scheint mir so absurd zu sein. nicht, dass ich es dir nicht glaube. dennoch ist doch schräg.

  • Ich drücke auch die Daumen!


    Hast Du vor, auch den finanziellen Aspekt noch anzugehen? Wenn 8 Stunden im Vertrag stehen, musst Du für 8 Stunden bezahlt werden, unabhängig davon, ob Patienten da sind oder nicht.

  • Eigentlich ist das zum Schutz des AN, denke ich..:


    Der Kündigungsschutz ist bei befristeten Arbeitsverträgen vom Gesetzgeber – im Vergleich zu unbefristeten Verträgen – deutlich gelockert. Eine außerordentliche – meist fristlose – Kündigung unterliegt zwar prinzipiell den gleichen Voraussetzungen wie bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag, doch bereits bei der ordentlichen Kündigung gibt es gravierende Unterschiede.

    Der wichtigste Punkt: Werden im Arbeitsvertrag keine Regelungen für die Kündigung getroffen, gibt es für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung.

    Das befristete Arbeitsverhältnis endet also erst zum im Arbeitsvertrag festgelegten Datum. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei lediglich vier Wochen und ist nur gültig, wenn im Arbeitsvertrag auf sie verwiesen wird.


    (karierrebibel.de), steht aber überall so

    Zum Glück steht bei mir ja eine Regelung im Vertrag.