Hallo!
Habe eine Frage bezüglich der Vergütung von RA-Leistungen.
Wir haben eine Firma beauftragt ein Gutachten für uns zu erstellen (Festpreis). Diese hat (ohne unser Zutun, ohne, dass wir darüber informiert wurden) einen RA hinzugezogen der nun eine Rechnung an uns geschickt hat. (Wir haben diesen aber nicht beauftragt.) Wir haben die Bezahlung erst mal abgelehnt, weil wir uns nicht in einem Vertragsverhältnis mit dem RA sehen. Nun sagt der RA das "Rechtsanwaltsvergütungsgesetz" würde ihn schützen und er müsse sein Geld erhalten. Stimmt das wirklich?