Atest vor den Ferien

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  • Da fehlen auch immer die üblichen Kinder vor den Ferien (mit Verwandten im Ausland)


    und ich kann das sogar verstehen, wenn man mal schaut wie die Flugpreise dann hochegehen.

    Verstehen kann ich das auch, aber es ist nun mal nicht in Ordnung.

    An den Flughäfen Nürnberg und München stehen auch regelmäßig Polizisten und kontrollieren. Und erwischen sehr oft Schulschwänzer.


    Wirklich kranke Kinder sind aber nicht am Flughafen zu finden. Vermutlich kennen die Schulleitungen ihre Pappenheimer.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

    Einmal editiert, zuletzt von igel ()

  • Unsere Bewohner müssen Geld für eine Bescheinigung zahlen dass sie Inkontinenzprodukte bekommen. Schüler auch. Und das nicht einmal sondern jedes Jahr neu. Auch wenn sie die schon über Jahre brauchen.

  • Nee, ist hier schwierig ohne Auto zum KIA zu kommen. Da ist man ziemlich lange unterwegs. Wäre das Kind fit genug für so eine Tour, könnte es auch einfach zur Schule gehen.

    Ich vermute jetzt mal, es geht den meisten Leuten eher so, weil es wird ja nicht in jedem Stadtteil ein Kinderarzt zugelassen. Es sei denn man wohnt jetzt ganz zentral.


    Ich schätze, ich würde im Fall des Falles beim nächsten Mal das Sekretariat anrufen und mich dann von der Klassenlehrerin zurückrufen lassen. Sie kann dann ja zuhause einen Kontrollanruf machen, wenn sie möchte. Aber ich werde nicht zuhause bleiben, wenn es bloss um ein Attest geht und nicht weil das Kind mich braucht. Die Lehrerin würde daraufhin vermutlich sperren. Ergo müsste man sich dann an den Schulrektor wenden usw. Aber das muss man wohl wirklich mal ausprobieren, was passiert. Solange es kein Abschlussjahrgang ist, dürfte ja theoretisch letztlich nicht viel passieren können.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

  • es ging doch um ein Kind, das aus dem Kinderkrank-Alter raus ist.

    Für ein Pflichtattest vor oder nach den Ferien wegen Pillepalle (wo es also nicht um besondere Diagnosen, sich gut kennen oder sowas geht) würde ich ein Kind >12 durchaus zum nächsten Allgemeinarzt um die Ecke schicken und dort vorher anrufen und den Fall kurz schildern.

    "XY hat .... und braucht jetzt ein Attest, weil er/sie nicht zur Schule gehen kann und heute letzter/erster Tag vor/nach den Ferien ist. Ich schicke sie/ihn kurz vorbei."

    Was macht ihr eigentlich, ihr flinken Sekundenhorter, mit all der Zeit, die ihr spart, wenn ihr "lg" tippt statt lieb zu grüßen?

    - aus einer Berliner S-Bahn-Station -

    • Offizieller Beitrag

    es ging doch um ein Kind, das aus dem Kinderkrank-Alter raus ist.

    Für ein Pflichtattest vor oder nach den Ferien wegen Pillepalle (wo es also nicht um besondere Diagnosen, sich gut kennen oder sowas geht) würde ich ein Kind >12 durchaus zum nächsten Allgemeinarzt um die Ecke schicken und dort vorher anrufen und den Fall kurz schildern.

    "XY hat .... und braucht jetzt ein Attest, weil er/sie nicht zur Schule gehen kann und heute letzter/erster Tag vor/nach den Ferien ist. Ich schicke sie/ihn kurz vorbei."

    Genau so meinte ich das. Das muss kein KiA sein.

  • Das könnte dann tatsächlich ein persönliches Problem sein, was es nur hier gibt. Wir haben einen Hausarzt am Ort. Der ist aber der Ehemann von der Kinderärztin, die ihre Praxis eben im anderen Stadtteil hat. Die wünschen es nicht, wenn da hin-und hergewechselt wird. Theoretisch dürften die das ja eigentlich trotzdem nicht merken. Praktisch habe ich es aber schon einmal gemacht, weil kein Auto da war und es kam nicht so gut an.


    Aber ansonsten stimmt das. Das ist wirklich eine Option, die in vielen Fällen funktionieren könnte.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

  • Ich habe jetzt schon mehrfach, auch in Rechtsforen, gelesen, dass eine generelle Attestpflicht in pratisch keinem Bundesland durch das jeweilige Schulgesetz gedeckt ist und eigentlich nur in begründeten Fällen verlangt werden darf. Schulen schreiben das gerne mal in die Schulordnung rein und hoffen, dass Eltern das glauben. Es darf aber per Schulordnung keine Schlechterstellung geregelt werden.


    Selber hatte ich den Fall noch nicht. Zwar kranke Kinder am letzten Schultag, aber noch nie wurde auch eine Bescheinigung verlangt. Als betroffener könnte man aber evtl. mal schriftlich (!) anfragen, auf welcher Rechtsgrundlage das Attest verlangt wird. Wenn Geschwister am selben Tag die Schule besuchen, dürfte es mit der Begründung eng werden.


    Manchmal gibt es ja noch Regelungen, dass bei versäumten Klassenarbeiten oder Klausuren ein Attest vorgelegt werden muss. Da bin ich auch nicht sicher, ob das wirklich haltbar ist oder ob die Schulleitung nicht auch eine begründete Einzelfallentscheidung treffen muss.

  • Das ist der Moment, wo ich geneigt bin das Kind krank in die Schule zu schicken und mich dann anrufen zu lassen.

    Das ist nämlich einfacher, als zum Arzt zu gehen...

    Gute Idee. Bei uns gibt es generell ab dem 3. Tag Attestpflicht (Bescheinigung reicht sicher auch). Da kann ich beim nächsten Mal einfach mit Kind an der Schule auftauchen und sagen, dass es krank ist, und dann habe ich wieder erstmal zwei Tage Ruhe, oder?


    Hat das schon mal jemand gemacht? Das finden die in der Schule doch sicher komisch...

  • Elektra In der BaySchO (bayr. Schulordnung) ist geregelt, dass die Lehrerkonferenz die generelle Pflicht einer ärtlichen Bescheinigung für Tage mit angesagten Leistungsnachweisen aussprechen kann.

    Dies haben wir zu diesem Schuljahr auch getan. Die Fehlquote stieg vorher in 2 Jahren auf das Doppelte an.

  • @Sarsaparille

    Danke für den Hinweis. Die BaySchO ist dann Landesrecht? Da steht ja eindeutig drin, dass Versäumnisse an Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen ein Attest erforderlich ist. In vielen anderen BL ist das im Schulgesetz nicht festgehalten.


    Die entsprechenden Gesetze / Erlasse heißen in jedem Bundesland etwas anders, hier in Ba-Wü wäre es die Schulbesuchsverordnung. Den Begriff Schulordnung kenne ich persönlich für ein Regelwerk, das die jeweilige Schule / Schulkonferenz verabschiedet. Darauf bezog ich mich mit der Schlechterstellung ggü. Landesrecht.

  • Elektra in der BaySchO wurde zusammengefasst, was für alle Schularten in Bayern gleichermaßen gilt. Darunter kommt dann zB die RSO (Realschulordnung), nochmal darünter die Hausordnung der entsprechenden Schule. Über der BaySchO steht aber noch das BayEUG (bayr. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz) .


    Die einzelne Schule kann die Attestpflicht aussprechen , muss aber nicht.

    Unsere Sekretärin lehnt sich auch weit ausm Fenster, wenn sie den Eltern immer erzählt, dass nach 3 Tagen ne ärtliche Bescheinigung der Krankheit fällig ist #rolleyes



    Dass Bildung ländersache ist, nervt mich ja schon irgendwie.