Anspruch auf Vollzeit/Teilzeit

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  • Liebe Raben,


    darf mein AG verlangen, dass ich eine bestimmte Wochenstundenanzahl arbeite abweichend vom Arbeitsvertrag?


    Folgender Hintergrund: Ich (seit über 10 Jahren bei dieser Firma, über 100 Beschäftigte, habe einen 40h-Vertrag, unbefristet) bin vor der Elternzeit 35 Wochenstunden arbeiten gegangen, die Teilzeit war immer jährlich befristet beantragt worden.


    Meine Chefin hat mir heut eröffnet, dass ich nach der Elternzeit 27 Stunden arbeiten kommen soll - diese Teilzeit soll unbefristet sein - oder 40.


    Ich wollte gern mit 30 h einsteigen, mit der Option später auf 35 zu erhöhen.


    Kann sie mich zwingen auf ihre Forderung einzugehen?

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    C. mit #female 06/2010, #male 06/2014 & #female 02/2017

  • Habt ihr einen Betriebsrat?

    Oder bist du Gewerkschaftsmitglied?

    Du hast einen Anspruch auf TZ, aber der Arbeitgeber darf deinen schriftlichen Antrag betriebsbedingt ablehnen. Aber da sind die Kriterien sehr streng.

    Stellst du keinen Antrag auf Teilzeit lebt dein alter Vertrag wieder auf, also 40 Stunden.


    Warum sollten es denn 27 sein und nicht 30? Da würde ich noch mal das Gespräch suchen.

  • Betriebsrat habe ich heute eingeschaltet.


    Meine Chefin möchte unsere Abteilung um 1 weitere Person aufstocken, damit alle Kollegen Teilzeit arbeiten können.

    Sie meint, das Arbeitspensum wäre nicht zu schaffen, wenn wir Teilzeit arbeiten und diese zusätzliche Person nicht haben.


    Allerdings ist ihr Budget begrenzt und da sind nur 27h für mich drin.


    Ich hab gar kein gutes Gefühl dabei.

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    C. mit #female 06/2010, #male 06/2014 & #female 02/2017

  • Geht es aktuell um Teilzeit in Elternzeit? Dann hättest Du meines Wissens nach das Recht, zum Ende der Elternzeit wieder auf deine ursprüngliche Arbeitszeit hochzugehen. In normaler Teilzeit hat man, soweit ich das weiss, dieses Recht nicht. Das nennt man dann auch Teilzeitfalle und es gab vor einiger Zeit mal eine politische Diskussion, ein Recht auf Erhöhung gesetzlich zu regeln.

  • Da könnte ja die weitere Person auch einfach für nur 35 statt 40 Stunden eingestellt werden...

  • Jette Nein, ich bin bis zum Ende der Elternzeit nicht arbeiten. Habe beim kurzen Recherchieren auch schon gelesen, dass man in der Elternzeit da mehr Rechte hat.

    Meine Teilzeit hatte ich ja immer von Jahr zu Jahr neu beantragt, jeweils auf den Zeitraum von 1 Jahr befristet, eben um im Fall des Falles auf die 40h bestehen zu können - so hatte es mir meine Chefin damals erklärt.


    @kristallblau Es ist noch verrückter -die zusätzliche Person wird vorübergehend für 40 Wochenstunden eingestellt und wenn ich aus der Elternzeit komme, auf 25 Stunden zurückgestuft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Person damit einverstanden ist.

    Ich werde das Gefühl nicht los, dass meine Chefin irgendwas im Schilde führt. #confused

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    C. mit #female 06/2010, #male 06/2014 & #female 02/2017

  • Bei mir hieß es damals auch "50%, 100% oder gar nicht", als ich aus der Elternzeit wieder kam.

    Ich habe trotzdem einen Antrag auf meine gewünschte Prozentzahl geschrieben, die Ablehnung bekommen mit Angebot für 50% (verbunden mit der "Erlaubnis" den Rest der Zeit woanders arbeiten dürfen um auf die gewünschten Stunden zu kommen ...) und bin mit der schriftlichen Ablehnung zum Betriebsrat gegangen. Oh und vor dem Antrag bin ich in die Gewerkschaft eingetreten für den Rechtsschutz.

    Es gab dann eine sehr deutliche Ansage an meine Führungskraft und ich habe meine gewünschten Prozent bekommen.

    Aber war danach lange sehr unerwünscht im Betrieb.


    Dass einer Elternzeitvertretung als Anschlussvertrag eine geringere Stundenzahl angeboten bekommt, finde ich jetzt gar nicht so ungewöhnlich. Muss sie ja nicht annehmen.