Elterngeldfrage

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  • Hallo,


    ich hab grade einen denkknoten und bräuchte mal Hilfe...


    Es gibt ja das Eltern(12 Monate, ca 60% des vorherigen Gehaltes)

    und das ElterngeldPlus (2 Jahre, 30 % )
    richtig?

    damit ist die summe ja gleich, nur verteilt auf einen anderen Zeitraum


    und: wenn ich jetzt 1 1/2 Jahre Elternzeit nehmen möchte, bekomme ich dann EG+ nur 30 % und das halbe Jahr, was ich nicht nehme "verfällt" ? oder bekomme ich einfach mehr als die 30 % um auf die selbe summe zu kommen?


    Versteht jemand, was ich meine? Und hat eine Ahnung, wo / wie ich an die richtigen Infos komme?


    Liebe Grüße

  • Du kannst für jeden Monat angeben ob du elerngeld oder plus haben möchtest.

    Also planst du dir das einfach zusammen, wie es für deine Anzahl an Monaten am besten passt.

    Ich finde elterngeldrechner.de und ähnliche Seiten ganz gut

  • Sorry wenn ich reingrätsche mit meiner Frage, aber was ist dann der Vorteil wenn man das auf 2 Jahre bekommt?

  • bei Elterngeld plus wird unter gewissen Bedingungen Verdienst nicht berücksichtigt. Man kann also dazu arbeiten.

    Auch in Kombi mit dem Bonusmonaten kann das Sinn machen.

  • Elterngeld Plus ist v.a. für die Eltern gedacht, die in Teilzeit arbeiten wollen während der Elternzeit.

    Früher wurde das Gehalt gegen das Elterngeld gerechnet, jetzt bekäme man Gehalt und Elterngeld Plus.


    Ich bekomme 1,5 Jahre Elterngeld. Wenn du Fragen zum Antrag hast, kannst du gern fragen. Ich hatte mich damals bei der Elterngeldstelle der Diakonie beraten lassen.

    One day, I would like to turn on the News and hear "There's peace on earth".


    C. mit #female 06/2010, #male 06/2014 & #female 02/2017

  • Du könntest auch 12 Monate Elterngeld nehmen und bist dann das halbe Jahr ohne Einkommen in Elternzeit.

    Dafür legst Du dann ggf. in den 12 Monaten was auf die Seite vom Elterngeld oder eben Ersparnisse, Einkommen vom Mann/Freund.

  • @Panema zum beispiel ist ein vorteil für unverheiratete, dass die krankenversicherung während der verlängerten elternzeit weiter wirksam ist, während sonst nach 12 monaten der druck bestünde, sich selbst beitragspflichtet zu versichern oder wieder arbeiten zu gehen (oder sonstige transferleistungen zu beantragen).

    (Sie) glaubte an das gefährlichste aller Märchen, an das, in dem der Prinz kommen und sie retten würde.

  • nein, eine freundin von mir ist arbeitslos und war lange krank geschrieben. sie musste sich wieder arbeitslos melden und in die mühlen der ämter zurück kehren, weil sie eben sich nicht leisten konnte, sich selbst zu versichern. das hing, so sagte man ihr, am elterngeld :S

    (Sie) glaubte an das gefährlichste aller Märchen, an das, in dem der Prinz kommen und sie retten würde.

  • Während der Elternzeit lief die Krankenversicherung regulär ohne Beitrag weiter, ich war allerdings angestellt. Kann es sein dass wenn man arbeitslos ist, man sich dennoch auf dem Amt melden muss damit man quasi dort "angestellt aber in elterzeit" ist?

    Schoko

    Schokojunkie mit Töchtern (5/07 und7/09)

  • Während der Elternzeit läuft die Krankenversicherung beitragsfrei, unabhängig vom Elterngeld. Definitiv bei Angestellten, bei Selbstständigen/ Arbeitslosen weiß ich nicht.


    Die Verlängerung des Auszahlungszeitraumes hat nichts mit Elterngeld Plus zu tun. Du kannst Dir das normale Elterngeld über einen längeren Zeitraum auszahlen lassen. Wenn Du wieder arbeitest, läuft die Auszahlung weiter, unabhängig vom Verdienst. Das Elterngeld Plus ist für Eltern, die Teilzeit arbeiten und sich die Betreuung aufteilen. Dadurch können beide Eltern gleichzeitig arbeiten und Elterngeld beziehen.


    Hier ist das erklärt.


    Es kann sinnvoll sein, dass Elterngeld auf mehr Monate zu verteilen, weil das Elterngeld auf die Steuerprogression angerechnet wird. Die Steuer wird nach dem Zufluss-Prinzip berechnet, d.h. Du bezahlst dann Steuern, wenn das Geld auf Deinem Konto landest. Ich habe z.B. eine fette Nachzahlung im Januar 2016 erhalten, die wurde komplett auf 2016 angerechnet, obwohl es das Elterngeld für 2015 war. Durch die Verlängerung der Auszahlung verringert sich die Progression.

    "Stay afraid, but do it anyway. What’s important is the action. You don’t have to wait to be confident. Just do it and eventually the confidence will follow." Carrie Fisher

    LG Matilda mit Tochter (08/2004) und Sohn (09/2015)

  • ja und nein, also sie konnte sich nur dort anmelden, weil sie ihre tochter in die kita gesteckt hat und damit vermittelbar war und musste alles vom amt annehmen, was ihr an arbeitsgelegenheiten geboten wurde.

    die elternzeit war damit zuende. :(

    (Sie) glaubte an das gefährlichste aller Märchen, an das, in dem der Prinz kommen und sie retten würde.

  • Während man in Elternzeit ist ist man bei der Krankenversicherung beitragsfrei, egal ob man Elterngeld bekommt oder nicht.

    Ist man nur, wenn man zuvor Pflichtmitglied in der GKV war. Wer vorher freiwilliges Mitglied war, muss in Elternzeit Beiträge zahlen, wenn er/sie nicht beim Ehepartner in die Familienversicherung kann.

  • Hat sie eventuell einen Sachbearbeiter mit besonders wenig Kompetenz oder der besonderen Ambition sie wieder ans arbeiten zu bringen erwischt?

    Klingt für mich wie falsch beraten. Was im Falle der Arbeitsagentur natürlich gemein ist, da sie sowohl beraten als auch leistungserbringend sind

    Schoko

    Schokojunkie mit Töchtern (5/07 und7/09)

  • nein, eine freundin von mir ist arbeitslos und war lange krank geschrieben. sie musste sich wieder arbeitslos melden und in die mühlen der ämter zurück kehren, weil sie eben sich nicht leisten konnte, sich selbst zu versichern. das hing, so sagte man ihr, am elterngeld :S

    Nein, es hängt an der Elternzeit.

    Während man in Elternzeit ist ist man bei der Krankenversicherung beitragsfrei, egal ob man Elterngeld bekommt oder nicht.

    Ist man nur, wenn man zuvor Pflichtmitglied in der GKV war. Wer vorher freiwilliges Mitglied war, muss in Elternzeit Beiträge zahlen, wenn er/sie nicht beim Ehepartner in die Familienversicherung kann.

    Halb falsch, wer freiwilliges Mitglied ist bleibt beitragsfrei versichert, wenn denn der Partner entweder selber in der GKV (egal ob gesetzlich oder freiwillig) ist oder (und die Bedingung hab ich vergessen, hatte was mit dem Einkommen zu tun,) und privat versichert ist.

  • oha da hab ich wohl was falsch verstanden. ich mag den thread nicht länger kapern ;)

    (Sie) glaubte an das gefährlichste aller Märchen, an das, in dem der Prinz kommen und sie retten würde.

  • oha da hab ich wohl was falsch verstanden. ich mag den thread nicht länger kapern ;)

    Naja, vielleicht nur halb. Es gibt durchaus Konstellationen in denen in der Elternzeit Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, z

    b. Bei allen Privatversicherten. Und dann kann es natürlich so sein, dass während des Elterngeldbezugs das kein Problem ist nachher aber schon. Denkbar wäre natürlich auch, dass man Deiner Bekannten beim Jobcenter einfach Quatsch erzählt hat.

  • Es kann sinnvoll sein, dass Elterngeld auf mehr Monate zu verteilen, weil das Elterngeld auf die Steuerprogression angerechnet wird. Die Steuer wird nach dem Zufluss-Prinzip berechnet, d.h. Du bezahlst dann Steuern, wenn das Geld auf Deinem Konto landest. Ich habe z.B. eine fette Nachzahlung im Januar 2016 erhalten, die wurde komplett auf 2016 angerechnet, obwohl es das Elterngeld für 2015 war. Durch die Verlängerung der Auszahlung verringert sich die Progression.

    ja, das sollte man, je nach Familienstand, Steuerklasse und getrennte oder gemeinsame Veranlagung auch im Hinterkopf haben.

    Wobei man ja dafür gefühlt am besten Steuerrecht studiert haben sollte #hammer

  • Besten Dank für die antworten.


    Ich kann nicht nach einem Jahr wieder anfangen sondern erst nach anderthalb, da ich unter dem jahr das erbsi nicht verräumt bekomme..


    Aber es wird finanziell unmöglich sein, länger als das Jahr Elternzeit zu nehmen.

    (Und wegen dieser Erkenntnis hab ich mich bisher vor dem informieren gedrückt....)