Trennungsvereinbarung - Zahlbetrag, Kindesunterhalt, Formulierungen

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  • Die Fakten:


    Geburtsjahr: 1970

    Staatsangehörigkeit: deutsch

    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Hausfrau

    Nettoeinkommen monatlich: -


    Geburtsjahr des Kindes: 2014

    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt?: ja


    Eheschließung im Jahr: 2009

    Trennung im Jahr: aktuell in Arbeit

    Ehevertrag: nein



    meine Fragen:


    Sehr geehrte Frau Simon,


    Mein Mann und ich wollen uns trennen. Ich werde ausziehen, zur Absicherung meiner Kosten bietet mein Mann mir für 1 Jahr monatliche Zahlungen an. Dazu zählen nach unseren bisherigen Gesprächen Unterhalt für mich, Unterhalt für unser Kind, das hauptsächlich bei mir wohnt und Mietkosten.

    Er schlägt eine mtl. Gesamtsumme vor. Diese ist mit "Lebenshaltungskosten für Mutter und Kind, inkl. Miete" bezeichnet. Das Ganze soll notariell beurkundet werden.


    Meine Frage: Wenn dann in der notariellen Vereinbarung "Lebenshaltungskosten für Mutter und Kind" und nur ein Gesamtbetrag steht, könnte ich danach außerdem noch den gesetzlichen Kindesunterhalt (zusätzlich) verlangen? Oder ist mit "Lebenshaltungskosten für Mutter und Kind" auch der Kindesunterhalt automatisch (also ggf. vor Gericht rechtswirksam) abgegolten?


    Falls ich so nichts mehr nachfordern kann:

    Macht es wenigstens Sinn, die Teilbeträge in der notariellen Vereinbarung aufzuschlüsseln und einzeln zu benennen? Der eingerechnete Unterhalt für unser Kind liegt nämlich deutlich unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt… Könnte ich auf diesem Weg dann später wenigstens die Differenz zum Mindestunterhalt einfordern?


    Wie verhält es sich, wenn in der notariellen Vereinbarung der Unterhalts-Anteil nicht als Unterhalt sondern als "Unterstützung" benannt würde? Könnte ich da später den gesetzlichen Unterhalt zusätzlich in voller Höhe fordern?


    Das mag berechnend und gemein klingen, im Grunde ist es das auch, es ist aber aus meiner Not heraus, denn mein Mann knüpft seine Zahlungszusage an für mich fast unzumutbare Bedingungen. Um aber ausziehen zu können (die Situation ist unerträglich), will ich dem Ganzen erstmal zustimmen und ggf. später einfordern, was mir zusteht.

    Er fordert auch, dass ich alle Kosten für unser Kind dann selbst trage, rechnet aber nicht mal den gesetzlichen Mindestunterhalt in den monatlichen Zahlbetrag ein.

    Auch will er das hälftige Kindergeld ausgezahlt bekommen. Das versuche ich (mit einer möglichst schwammigen Formulierung - haben Sie eine gute Idee?) ebenfalls zu umgehen.

    Das Problem ist einfach, dass ich jetzt möglichst artig ja und amen zu allem sagen muss, damit ich wenigstens ein bisschen finanzielle Unterstützung für meinen Neustart bekomme (Gnadenbrot sozusagen), er bleibt immerhin im Haus wohnen (diesbezüglich habe ich leider keinen Anspruch)...

    Ansonsten zerrt der mich nur spaßenshalber noch vor Gericht, sein Anwalt hat die Dollarzeichen im Auge, aber scheinbar nicht so den richtigen Durchblick (was vielleicht an den Dollarzeichen liegt), was zu meinem "Vorteil" werden könnte, daher meine Fragen...


    Auch will er sich von mir mit der notariellen Trennungsvereinbarung unterschreiben lassen, dass alle Unterhaltsverpflichtungen nach einem Jahr abgegolten sind. Er will also nach dem einen Jahr auch keinen Unterhalt mehr für unser Kind zahlen. Ich habe gelesen, dass er Kindesunterhalt zahlen muss, selbst wenn wir das in der notariellen Vereinbarung ausschließen, stimmt das?


    Wie verhält es sich grundsätzlich, wenn ein Kind sich hauptsächlich bei einem Elternteil aufhält: Wer kommt für die entstehenden Kosten auf? Lebensmittel - beide in dem Maße, wie das Kind da oder dort isst, nehme ich an. Was ist mit Kleidung? Vermutlich der, der Bar-Unterhalt vom anderen bekommt? Was ist aber mit erheblicheren, fixen Kosten, zB Kita-Gebühr oder Hortgebühr oder Schulgeld? Was ist mit Beiträgen für Sportkurse, für Musikunterricht?

    Ist es denn (vom Gesetz her) so, dass wenn unser Kind hauptsächlich bei mir lebt, mein Mann verlangen kann, dass ich alle Kosten selbst trage? Oder müssen sich die Eltern (bestimmte) Kosten dann trotzdem teilen, also jeder zahlt einen Anteil? (Und wonach würde sich dieser Anteil richten? Nach hauptsächlichem Aufenthalt des Kindes oder nach Einkommen der Eltern?)

    Wäre eine notarielle Vereinbarung in dieser Hinsicht (also: ich soll alle Kosten für unser Kind allein tragen) - ähnlich wie für den Kindesunterhalt - nichtig?


    Haben Sie vielen Dank für Ihre Antworten!

  • Liebe Fragestellerin,


    wenn der Notar sauber arbeitet, dann stehen keine so unklaren Formulierungen in der Vereinbarung. Da es aber natürlich auch schlechte Notarurkunden gibt, könnte man dann zusätzliche Forderungen geltend machen. Die Durchsetzbarkeit hängt dann davon ab, wie das damit befasste Gericht die Erklärungen in der Urkunde auslegt.


    Auf Kindesunterhalt kann weder ganz noch teilweise wirksam verzichtet werden, dazu muss (eigentlich) eine Klarstellung in die Urkunde, wenn dort irgendetwas zum Kindesunterhalt geregelt wird.


    Es ist aber immer schwierig, Unterhalt nachträglich geltend zu machen, beim Trennungsunterhalt verfällt jedenfalls jeder Monat, bevor nicht die Forderung nicht nachweisbar ausgesprochen wurde.


    Beim Kindesunterhalt gibt es den Unterhaltsbetrag nach der für Ihren Wohnort gültigen Tabelle, dort ist beim Zahlbetrag bereits das hälftige Kindergeld rechnerisch abgezogen. Meines Wissens wird der Betrag auch nicht an zwei Empfänger ausgezahlt, so das die Forderung danach ins Leere geht. Mit dem Tabellenunterhalt ist der Grundbedarf des Kindes abgedeckt, also auch Wohnung, Essen, Kleidung, Schulbedarf, Freizeitaktivitäten.


    Es gibt noch den Sonder- und Mehrbedarf, den sich die Eltern nach dem Verhältnis ihres Einkommens zueinander teilen.


    Hier eine sehr detaillierte Auflistung von Entscheidungen dazu:


    http://www.famrb.de/informativ_abc_tabelle_internet.rtf


    Beste Grüße

    Bettina Simon