Testament/Sorgerechtserklärung

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  • Leider erscheint die Maske mit den Angaben hier nicht, ich versuch mal das wichtigste zusammenzutragen:

    Geburtsjahr: 1972

    2 Kinder *2004 (mit "VaterA")

    *2014 (mit "VaterB", jetziger Partner, unverheiratet)

    Mit beiden Vätern geteiltes Sorgerecht für das jeweilige Kind.

    Mit VaterA zusammengelebt bis 2007, seitdem getrennt.
    Mit Vater B zusammenlebend seit 8 Jahren.
    Vater A zahlt seit Jahren keinen Unterhalt, ich bekomme Unterhaltsvorschuß.


    Nettoeinkommen 1600/Monat


    Und jetzt zu meinen Fragen:

    Der Vater meines großen Kindes ist psychsich krank und hat auch noch eine Suchterkrankung. Seit ca 3 Jahren ist der Kontakt im Schnitt nur noch 2 - 3 Stunden / Woche. Vorher war es mehr, aber das Kind war immer überwiegend bei mir. Auf Grund der Suchterkrankung möchte ich gerne testamentarisch regeln, daß im Falle meines Todes nicht er das Erbe unseres geminsamen Kindes verwalten würde bis es 18 ist. Ich habe zwar kein Vermögen und keine Immobilien o.ä., aber immerhin ein Sparbuch für mein Kind und ein Festgeldkonto das Teil meiner Altersvorsorge ist. Ich würde das Verwalten in diesem Fall gerne meinem jetzigen Partner überlassen, denn er ist verlässlich und auch eine wichtige Bezugsperson. Beim Vater wäre es eine Katastrophe da er sein Geld für seine Sucht ausgibt und sich nicht unter Kontrolle hat.

    Wie formuliere ich das am besten?

    Kann ich sichergehen, daß dies berücksichtigt wird, trotz gemeinsamem Sorgerechts, oder würde es besser/sicherer sein, das alleinige Sorgerecht zu erbitten?
    Muß ich es notariell hinterlegen, und wenn ja, wieviel kostet sowas ca?


    Die zweite Frage wäre eben auch, wie kann ich festlegen, daß er im Fall meines Todes nicht das Sorgerecht bekommt?

    Auch hier würde ich gerne meinen Partner empfehlen, oder notfalls die Eltern des kranken VatersA. Zu ihnen hab ich einen guten Draht, aber ich denke sie wären auf Grund des ALters auch nicht mehr in der Lage die Sorge allein zu tragen. Und auch hier: Genügt zuhause hinterlegen, oder besser notariell?



    Vielen Dank für Ihre Auskunft!


    xxx

  • Liebe Fragestellerin,


    sie können die Sorgerechtsverfügung selbst abfassen. Dieser Link ist hilfreich.


    https://deutschevorsorgedatenb…Sorgerechtsverfuegung.pdf


    Bitte die ganze Erklärung eigenhändig schreiben und unterschreiben, das Original zu den wichtigen Dokumenten, jeweils eine Kopie an die Personen, die sie als Vormund und Ersatzvormund bestellen mit Hinweis, wo das Original zu finden ist.


    Wenn schon heute Aussicht besteht, dem Vater das Sorgerecht zu entziehen bzw. er evtl. auch selbst zustimmen würde, ist das sicher anzuraten, weil sich dann das Risiko, dass das Kind zu ihm kommt, verringert. Man kann aber nicht ausschließen, dass er das Sorgerecht wieder beantragt.


    Beste Grüße

    Bettina Simon

  • Liebe Frau Simon,


    Vielen Dank für Ihre sehr hilfreiche Antwort und den Link. Das ist ja toll, daß ich sozusagen Testament und Sorgerechtserklärung in einem machen kann.


    Viele Grüße,

    xxx


    *Name editiert von Rabeneltern.org*

  • Liebe Frau Simon,


    Nun wollte ich zur Tat schreiten und habe doch noch eine Frage!

    Ich würde gerne die Personensorge und Vermögenssorge in der Sorgerechtsverfügung aufteilen. Die Personsenesorge soll mein Partner übernehmen, die Vermögenssorge die Großmutter, also die Mutter des Vaters meines Kindes. Beide sind einverstanden und finden das gut.

    Aber wie formuliere ich diesen Wunsch im Wortlaut richtig?

    Und noch eine Frage: Erhöht oder vermindert das juristisch die Chance, daß der Vater das Sorgerecht und damit die Personen- und Vermögenssorge bekommt, wenn er noch sorgeberechtigt ist?


    Danke und viele Grüße

  • Liebe Fragestellerin,


    zunächst muss ich nochmals klarstellen, dass der Vater das Sorgerecht nicht mit Ihrem Tod verliert, sondern dann allein sorgeberechtigt ist. Diejenigen , die sich faktisch um das Kind kümmern, müssen dann über Jugendamt und Familiengericht klären, wie es mit dem Kind weitergeht, dazu gehört dann die Frage des Sorgerechtes, also es wird dann gerichtlich geklärt, ob und wenn ja welche weiteren Personen ein Sorgerecht für das Kind erhalten.


    Hierzu dient dann Ihre Erklärung als Hilfe. Deshalb sollte dort auch möglichst explizit stehen, welche in der Person des Vaters liegende Gründe gegen eine Ausübung des Sorgerechtes sprechen.


    Wenn diese so schwerwiegend sind, stellt sich schon die Frage, ob sie nicht besser jetzt versuchen, das Sorgerecht entziehen oder zumindest einschränken zu lassen.


    Die Teilung von Personen- und Vermögenssorge stellt kein Problem dar, die Vorlage unter dem Link kann einfach entsprechend umformuliert werden.


    "...dass Frau Rita Mustermann, geborene Müller,(...), das Sorgerecht übernehmen soll und zum Vormund bestellt wird. Frau Rita Mustermann soll die Personensorge ausüben.

    Herr Max Mustermann, (...), soll ebenfalls das Sorgerecht übernehmen und zum Vormund bestellt werden. Herr Max Mustermann soll die Vermögenssorge ausüben."


    Bei den Ersatzpersonen dann dasselbe.


    Beste Grüße

    Bettina Simon


  • Hallo Frau Simon,


    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Das hilft mir sehr.
    Ich habe die Hoffnung, daß sich der Kontakt mit dem Vater bald wieder etwas entspant und wir dann vieleicht auch einvernehmlich das mit dem Sorgerecht regeln könnnen. Er ist in psychisch guten Phasen recht einsichtig. Aber gerade in einer eher nicht so guten Phase.


    Bis dahin ist es sicherlich gut schon mal diese Erklärung zu verfassen und zu hinterlegn.


    Viele Grüße

    xxx

  • Hallo Frau Simon,


    Der Vater meiner Tochter hat nun angedeutet, dass er für eine Abgabe des Sorgerechts bereit wäre und es verstehen kann, dass ich das fordere. Wir wollen uns bald treffen um es zu besprechen. Es würde mich sehr erleichtern, auch wenn meine Tochter in 4 Jahren volljährig wird, aber auch innerhalb von 4 Jahren kann mir ja noch was passieren.

    Nun hab ich dazu noch Fragen:

    Was genau müssen wir tun, wenn er das Sorgerecht freiwillig abgeben möchte?

    Wird sowas auch gerichtlich entscheiden, wenn es einvernehmlich erfolgt? Oder genügt dann eine Erklärung ans Jugendamt?

    Und: Wenn ich die alleinige Sorge trage würde dann im Falle meines Todes erstmal ein gesetzlicher Betreuer über alle Belange meiner Tochter entscheiden, bis das Sorgerecht geklärt ist?


    Vielen Dank im voraus!


    Viele Grüße,

    xxx

  • Liebe Fragestellerin,


    zur Abgabe des Sorgerechtes müssten Sie beim Familiengericht den Antrag stellen, dass Ihnen das alleinige Sorgerecht übertragen wird. In der Begründung des Antrages wird dann neben Schilderung der Umstände geschrieben, dass der Vater das Sorgerecht freiwillig abgeben wird. Hilfreich ist dazu sicher auch ein Schreiben des Vaters, in dem er das so erklärt.


    Sollten sie als allein Sorgeberechtigte versterben, solange das Kind minderjährig ist, würde zunächst ein gesetzlicher Vormund bestellt. Das können Sie verhindern, indem Sie in einem Vorsorgetestament festlegen, wer Vormund des Kindes werden soll. Es ist dabei ratsam, auch Ersatz-Personen zu benennen, falls ein vorgesehener Vormund ausfällt. Es kann/ soll auch festgelegt werden, welche Personen keinesfalls Vormund werden sollen.


    Ich rate auch an die Benennung der Vormunde zu begründen, z.B. mit Näheverhältnis bzw. bei Ausschluss mit den entsprechend negativen Gründen. Dabei sollte man aber unbedingt sachlich bleiben.


    Sie finden im Netz auch Formulierungsvorschläge.


    Beste Grüße

    Bettina Simon

  • Liebe Frau Simon,


    Besten Dank für Ihre wiedermal sehr hilfreiche Antwort!

    Ich werde mich übermorgen mit dem dem Vater unserer Tochter treffen. Ich hoffe er wird mir diese Erklärung schreiben, so daß ich den Antrag ans Jugendamt dann

    damit stellen kann.


    Ich wünsche Ihnen ein wunderschönes neus Jahr!


    Viele Grüße,

    xxx

  • Liebe Frau Simon,


    Das Treffen mit dem Vater war gut, er ist einverstanden und ich habe nun bereits den Antrag auf das alleinige Sorgerecht beim Jugendgericht gestellt.


    Ich bin sehr erleichtert.


    Nun ist aber bei unserem Treffen noch eine andere Frage aufgekommen: Der Vater ist ja stark verschuldet, und er meinte daß es sein könnte, daß unsere Tochter mit Eintritt der Volljährigkeit sozusagen seine Schulden "erbt". Ich habe keine genauen Überblick, weder wieviel noch wo er überall Schulden hat. Ich weiß nur, daß er u.a. noch Bafög-Schulden hat und auch private Schulden. Und daß er im Moment eben wegen seiner Arbeitsunfähigkeit Hartz4 bekommt. Können Sie mir etwas zur rechtlichen Lage in dieser Situation sagen?


    Viele Grüße und vielen herzlichen Dank!

    xxx