Liebe Frau Simon,
mein Mann und ich besitzen seit 2010 gemeinsam eine Eigentumswohnung. Wir stehen beide jeweils zur Hälfte im Grundbuch, allerdings haben den Kaufpreis zur Hälfte meine Eltern aufgebracht, zur Hälfte mein Mann und ich gemeinsam. Die Wohnung ist bereits abbezahlt. Nun steht eine Trennung an, und ich frage mich, wie der nicht unerhebliche Wertzuwachs aufgeteilt würde. Wird er anhand der Besitzverhältnisse an der Wohnung aufgeteilt, müsste ich also meinem Mann ein Viertel des aktuellen Wertes der Wohnung zahlen, um seinen Anteil zu erwerben, oder ergibt sich sein Anteil als Summe eines Viertels des ursprünglichen Kaufpreises und der Hälfte des Wertzuwachses?
Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt. Danke für Ihr Engagement hier!