Staatsangehörigkeit: dt
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2006, 2012, 2016
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: mir
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: Vereinbarung/Plan besteht, nicht wirklich geklärt
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Beide
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe?
Eheschließung im Jahr: 2006
Trennung im Jahr: 2017
Ehevertrag: nein
Liebe Frau Simon,
bisher holt der Vater die Kinder alle 14 Tage für ca. 9 Stunden.
Wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, kann man das als geklärtes Umgangsrecht bezeichnen?
Über sein Wochenende dürfte das älteste Kind nun eine Tante zu einem Urlaub im europäischen Ausland begleiten.
Darf ich das erlauben und ihm einen Ersatztermin anbieten?
Sollte der Vater schriftlich sein Einverständnis erklären? In welcher Form?
Könnte er dem Kind diesen Herzenswunsch verwehren?
Vielen Dank schon im Voraus!
Freundliche Grüße
K.