Baden-Württemberg: Besucherkind ans Gymnasium mitbringen. Wessen Erlaubnis braucht man, wie läuft das bei Euch?

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  • Hallo!


    Unsere Älteste hat vor zwei Monaten einen offiziellen Austausch zwischen ihrem Collège und einem Gymnasium in BW mitgemacht. Wegen der unterschiedlichen Ferienzeiten zwischen BW und dem Elsaß hätte S jetzt noch mal die Möglichkeit, für eine Woche in dieselbe Familie zu fahren. #huepf

    Ich frage mich aber nun, woran man bzgl. des Schulbesuchs denken muss, denn das ist ja jetzt kein offizieller Austauschaufenthalt. Reicht das OK der deutschen Klassenlehrerin (sie weiß Bescheid und ist einverstanden) oder muss jetzt noch irgendetwas Offizielles her? Wie läuft das bei Euch: können Besucherkinder einfach so mit in den Unterricht kommen?


    Danke für Eure Erfahrungen!

  • Die Klassenlehrerin soll mit ihrer Schulleiterin darüber sprechen - aber auf die Idee wird sie auch selber schon gekommen sein. Schulleiter dürfen in BaWü sehr viel selber genehmigen und ansonsten wissen sie zumindest, wen sie fragen müssen.

  • Bei uns musste das von der Schulleitung genehmigt werden.


    Das hatte, wenn ich das richtig verstanden habe, auch was mit dem Unfallschutz und Versicherungen zu tun.


    Also für einzelne Stunden oder einen Tag geht das wohl über die Klassenlehrer, aber das ist ja länger.