Schule will Impfpass sehen

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  • und die Lehrer sind froh, wenn sie wissen, welches Kind Tetanus geimpft ist und welches nicht.


    Aber warum?


    Bei einer Verletzung müssen doch so oder so die Eltern informiert werden und die Erzieherinnen und Lehrerinnen dürfen unabhängig von ihrem Wissen um den Impfstand keine Entscheidungen treffen - udn das ist wie gesagt auch in der Erstversorgung überhaupt nicht nötig.


    Natürlich kann man es mitgeben, aber es hat im Falle eines Unfalls im Grunde einfach keine Bedeutung. Die Entscheidung liegt bei den Eltern, fertig.


    Obwohl es rein rechtlich eigentlich nicht nötig war, haben wir vorsichtshalber immer einen Zettel mitgegeben, daß unser Kind im Falle einer Verletzung NICHT ohne Rücksprache mit uns geimpft werden soll. Ob das so ist, weil das Kind ausreichend geimpft ist oder weil wir im jeweiligen Falle an der Entscheidung beteiligt werden wollen, spielt dabei überhaupt keine Rolle (/und wie gesagt, rein rechtlich wäre so ein Hinweis eigentlich nicht mal nötig).


    Wir waren üblicherweise innerhalb kurzer Zeit telefonisch zu sprechen und wären im Falle einer Verletzung auch hingefahren um beim Kind zu sein, daß wir 2-3 Tage nicht erreichbar gewesen wären, um selber mitentscheiden zu können, wäre einfach nicht vorgekommen.

  • Verstehe ich es richtig, dass mit der Aktion auch eine Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Gesundheitsamt verbunden ist? Ohne eine solche dürfte die Schule ja weder Daten an das Gesundheitsamt weiterleiten noch könnte das Gesundheitsamt Impfempfehlungen geben.


    Ich würde wohl der Lehrkraft eine kurze Information geben, dass das Kind keinen Impfpass mitbringen wird.

  • und die Lehrer sind froh, wenn sie wissen, welches Kind Tetanus geimpft ist und welches nicht.


    Aber warum?

    Z.B. Kind zieht sich eine grössere Wunde zu, Eltern nicht sofort erreichbar, Kind wird zum Arzt gebracht und dieser möchte gerne impfen. Wenn gewartet werden muss, bis die Eltern wieder erreichbar sind ist es einfach ein grösserer Aufwand weil das Kind dann allenfalls nochmals antraben muss. Ich persönlich hoffe auf jeden Fall, dass mit der Behandlung nicht erst begonnen wird, wenn ich wieder erreichbar bin.

    Wie ich geschrieben habe, mich persönlich stört das nicht. Von mir aus darf gerne Tetanus nachgespritzt werden ohne meine Einwilligung. Wenn das jemand für sich oder sein Kind nicht möchte ist das ja völlig legitim und wird von Schulseite auch akzeptiert.

  • Z.B. Kind zieht sich eine grössere Wunde zu, Eltern nicht sofort erreichbar, Kind wird zum Arzt gebracht und dieser möchte gerne impfen. Wenn gewartet werden muss, bis die Eltern wieder erreichbar sind ist es einfach ein grösserer Aufwand weil das Kind dann allenfalls nochmals antraben muss. Ich persönlich hoffe auf jeden Fall, dass mit der Behandlung nicht erst begonnen wird, wenn ich wieder erreichbar bin.

    Wie ich geschrieben habe, mich persönlich stört das nicht. Von mir aus darf gerne Tetanus nachgespritzt werden ohne meine Einwilligung. Wenn das jemand für sich oder sein Kind nicht möchte ist das ja völlig legitim und wird von Schulseite auch akzeptiert.


    Auch wenn keine Impfung vorliegt DARF der Arzt nicht einfach impfen. Dann müssten die Eltern schon vorher schriftlich ausdrücklich ihren Wunsch dafür dokumentieren. Wenn du das also möchtest, solltest du ein entsprechende Schreiben mitgeben.


    Genau darauf müsste ich als begleitende Betreuungsperson auch den Arzt hinweisen - na ja, eigentlich nicht, eigentlich sollte es anhand der Gesetzeslage so der Standard sein.


    Impfen ist rein rechtlich eine Körperverletzung, die geduldet wird, wenn die Person oder die Sorgeberechtigten ausdrücklich wünschen/zustimmen (selbst die Praxis mancher Kinderärzte, daß die Eltern z.B. im Rahmen einer U-Untersuchung ausdrücklich die Impfung ablehnen müssen, ist eigentlich rechtlich nicht in Ordnung).


    Ohne ausdrückliche Zustimmung eines Sorgeberechtigten hat er zu warten, bis diese erreicht wurden, er hat nicht darüber zu entscheiden, ob die Eltern den Aufwand, noch einmal zum Arzt zu gehen. in Kauf nehmen möchten oder nicht. Zumindest nicht innerhalb der ersten 2, 3 Tage - und bis dahin sollte mMn jemand erreichbar sein.


    Und "nicht impfen" heißt ja nicht "nicht behandeln", natürlich findet eine Erstversorgung der Wunde statt, das ist doch davon völlig unabhängig.

  • Hallo,


    Aber warum?

    Vielleicht weil es Verletzungen gibt, über die man bei Gymnasiasten nicht mehr automatisch die Eltern informiert, da eigentlich harmlos, die bei fehlender Tetanusimpfung aber trotzdem gefährlich werden könnten?


    Ich weiß nicht, wie das bei Lehrerin ist, aber wir als Erzieher haben darüber unabhängig vom Impfstatus einfach nicht zu befinden. #weissnicht


    Sprich ich muss unabhängig vom Impfstaus entscheiden, ob ich die Eltern telefonisch über eine Wunde informiere oder nicht. Dreck in einer Wunde, und sei es eine Bagatellverletzung, kann z.B. auch unschöne Entzündungen machen.


    Wenn das Kind mitgefahren ist, liegt das in der Verantwortung trotzdem der Eltern, nicht in meiner. Sie kennen ja normalerweise die "Üblichkeiten" (auch z.B. daß bei einem Kratzer nicht unbedingt angerufen wird) und stimmen dem mit der Teilnahme zu.

    Wenn sie eine bestimmte Handlungsstrategie wollen, müssen sie das schriftlich mitteilen.


    Wenn ich wissentlich zulasse, daß das Kind bei einer fehlenden Impfung vom behandelnden Arzt geimpft wird und die Eltern dann sagen: "Öhm... Moment mal, das wollten wir nicht, wo bitte haben wir dem zugestimmt?"" dann habe ich ein ernsthaftes Problem. Egal ob ich einen Impfpass vorliegen habe oder nicht.


    Wie gesagt, ob Lehrer da andere Rechte haben, weiß ich nicht, bekannt ist mir nichts davon.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mir einfach vorstellen, dass man auf einer mehrtägigen Schulfahrt bei einem nicht Tetanusimpfung geimpften Kind sicherheitshalber lieber die Eltern informiert, wenn man nicht von außen einschätzen kann, wie tief eine harmlos aussehende Wunde ging.


    Drauf verlassen, dass die Eltern den Impfstatus mitteilen würde ich mich eher nicht, denn nicht alle Kinder mit nicht ausreichendem Impfschutz haben Eltern, die bewußt nicht geimpft haben. Viele haben vielleicht einfach die Auffrischung verschusselt und würden sicher auch nicht daran denken das mitzuteilen.


    Wenn ein Arztbesuch für nötig befunden wird, würde ich egal ob geimpft oder nicht erwarten, dass die Eltern informiert werden.

  • Ich weiß ja nicht wie das heute ist.

    Aber ich wurde in der weiterführenden Schule gegen Röteln geimpft,eigentlich alle Mädchen. Vielleicht deshalb?

    Bist du etwa mein Jahrgang #cool?

    Diese mE zumindest hinsichtlich Impfzeitpunkt sinnvolle Praxis wurde ja zugunsten der MMR mit 1 Jahr aufgegeben. Jetzt braucht man ja nur drauf zu warten, dass die Frauen, wenn sie dann mit 30+ schwanger werden, keinen Röteln-Titer mehr haben...


    Beste Grüße

    Sabine

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Hallo,


    Diese mE zumindest hinsichtlich Impfzeitpunkt sinnvolle Praxis wurde ja zugunsten der MMR mit 1 Jahr aufgegeben. Jetzt braucht man ja nur drauf zu warten, dass die Frauen, wenn sie dann mit 30+ schwanger werden, keinen Röteln-Titer mehr haben...


    Meinst du mit sinnvoll die Impfung im Jugendalter (ich fände eine vorherige Titerbestimmung noch mal sinnvoller) oder die Reihenimpfung in der Schule?


    Nachdem ich ja aus einer Zeit komme, in der letzteres generell üblich war, würde ich es aus dieser Erfahrung heraus für meine Kinder nicht wollen. Die ärztliche Voruntersuchung, die ich für eine Impfung sehr wichtig finde, war ein Witz bzw. nicht existent...


    (Leider berichtet mir mein (inzwischen erwachsener) Ältester das Gleiche von seiner aktuellen Ärztin - er fragt nach Infos zu einer Impfung, bekommt gesagt: "Machen wir", wird geimpft, ihm wird gesagt, daß er morgen etwas Schmerzen haben könnte, fertig. Keine Aufklärung, keine Voruntersuchung nix ... )


    Darum war mir wichtig, selber dabei zu sein, so lange das für meine Kinder OK war und "Schulimpfungen" hätte ich nicht gewollt.


    Edit: Beim ersten lesen offenbar überlesen #schäm es ging doch um den Zeitpunkt...

  • Trin, deshalb schrieb ich extra das "hinsichtlich Impfzeitpunkt".

    Denn die Durchführung damals (eine Dame vom Gesundheitsamt kommt, die Mädels stellen sich in einer Reihe auf und jede kriegt eine Spritze in den Oberarm) finde ich rückblickend genauso fragwürdig wie du. Damals fand ich das normal #blink


    Beste Grüße

    Sabine


    edit: jetzt sehe ich dein edit #freu - also alles schon geklärt

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

    Einmal editiert, zuletzt von huehnchen69 ()

  • Wir haben auch so ein Schreiben bekommen (Niedersachsen). Mit dabei ein Umschhlag und ein Formular. Ich habe angekreuzt, dass ich nicht daran teilnehme und dazu geschrieben, dass wir ja regelmässig beim Kinderarzt sind und mein sohn durch eben diesen geimpft wurde. den Zettel habe ich im Umschlag der Klassenlehrerin geben lassen.

    Wann mein sohn mit was geimpft wurde geht weder das gesundheitsamt noch die schule etwas an!

  • Verstehe ich es richtig, dass mit der Aktion auch eine Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Gesundheitsamt verbunden ist? Ohne eine solche dürfte die Schule ja weder Daten an das Gesundheitsamt weiterleiten noch könnte das Gesundheitsamt Impfempfehlungen geben.


    Ich würde wohl der Lehrkraft eine kurze Information geben, dass das Kind keinen Impfpass mitbringen wird.

    Nee, da kommt jemand vom Gesundheitsamt, schaut die Unterlagen an und gibt der Lehrerin einen verschlossenen Umschlag fürs Kind.

    Die Schule erfährt nichts (Ich hatte gerade so eine Reihenuntersuchung in meiner Klasse, aber anderes Bundesland. Ich habe keinen Schimmer, wer gegen was geimpft ist oder nicht. Da geht es um Statistik, so weit ich weiß).

  • Ich weiß nicht welcher Jahrgang du bist. Ich bin Jg 84 und bei uns war das so.

    Völlig Ot:bei meinen ersten beiden Schwangerschaften hatte ich einen Röteltiter,bei der letzten nicht. War schon nicht son tolles Gefühl.

  • was ich noch dazu schreiben wollte:

    Salino schrieb ja,das es um eine statistische Erfassung geht.

    Daher passt mein Kommentar mit den Röteln ja so nicht hier rein.

  • Trin mit der Tetanusimpfung ist das Problem, dass schon ne Miniverletzung reicht, bei dem nicht mal ne Kita die Eltern anrufen würde (sondern erst beim Abholen informieren ), die Impfung innerhalb ner sehr kurzen Zeitspanne nach der Verletzung sein muss und die Erkrankung ohne rechtzeitige Behandlung tödlich ist. Wenn ein Kind Tetanus bekommt und dem Lehrer/Erzieher/Tagesmutter nachgewiesen werden kann, dass die betreffendw Verletzung in der Betreuungszeit passierte und die Eltern (so das Kind ungeimpft ist bzw. der Impfstatus nicht klar ist) nicht sofort informiert wurden, ist der voll haftbar.

    Nachdem die Eltern dann immer sagen können "Wir wurden nicht auf das Risiko hingewiesen /die Wundw wurde anders als schrieben" ist hier bei uns die Empfehlung vom Jugendamt, die Eltern von nicht Tetanus-geimpften Kindern bei jeder Miniverletzung im Aussenbereich sofort anzurufen, das Kind abholen zu lassen und die Eltern unterschreiben zu lassen dass sie auf die Notwendigkeit eines Arztbesuchs aufgrund des Tetanus-Risikos hingewiesen wurden. Macht man das, ist man rechtlich aus dem Schneider. Selbst wenn die Eltern nur kommen, nen Blick auf die Wunde werfen, augenrollend unterschreiben und ohne Kind wieder abdampfen.

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Hier, Niedersachsen, gab es auch die Möglichkeit einfach anzukreuzen, dass man es nicht will. Das Ganze musste dann mit dem Antwortschreiben und ggfls. dem Impfpass oder Kopie in einem geschlossen Umschlag zurück an die Schule, die das ans Gesundheitsamt weitergeleitet hat. Zurück kam dann, auch im geschlossenen Umschlag, an die Eltern adressiert, ein Schreiben auf dem angekreuzt war, ob der Impfstatus vollständig war, was fehlt oder dass man nicht teilgenommen hat plus eine Infobroschüre. Das war alles. Ich fand es okay, keiner stellt Fragen, niemand muss sich rechtfertigen, die Schule erfährt nichts. Ich hatte keine Lust den Impfpass zu suchen und angekreuzt, dass wir nicht teilnehmen.

  • Trin mit der Tetanusimpfung ist das Problem, dass schon ne Miniverletzung reicht, bei dem nicht mal ne Kita die Eltern anrufen würde (sondern erst beim Abholen informieren ), die Impfung innerhalb ner sehr kurzen Zeitspanne nach der Verletzung sein muss und die Erkrankung ohne rechtzeitige Behandlung tödlich ist.


    "Innerhalb kurzer Zeit" heißt aber innerhalb von 2-3 Tagen, nicht Stunden. Bis dahin sollte man im Regelfall einen Erwachsenen erreicht haben, gerade bei Tageskindern. Alles andere fände ich sehr befremdlich. Die Information beim Abholen reicht also tatsächlich völlig aus. Die zu vergessen wäre dann etwas anderes.

    So wird es hier auch überall gehandhabt.


    Sollte das aus irgend einem Grund nicht möglich sein oder jemand anderes das Sorgerecht haben (bei Heimunterbringung o.ä.) sieht die Sache ja noch mal anders aus.


    Wenn man als Eltern eine bestimmte Handlungsstrategie haben möchte oder als betreuungsperson die Vorgabe einer solchen, dann fände ich es sinnvoller, wenn die Eltern unterschreiben würden "Ich möchte auch bei einer Bagatellverletzung umgehend angerufen werden" - und zwar unabhängig vom Impfstatus.


    Die ganzen Einsichtnahmen dienen einfach der Statistik.

  • Hier - auch Bayern, Jahrgangsstufe 6 - haben wir noch nichts bekommen. Aber wir sollen den Impfpass zusammen mit der KK-Karte mit auf die Klassenfahrt geben.

    KK-Karte sehe ich ein, ist einfacher im Fall der Fälle.

    Impfpass im Original sehe ich nicht ein.

    Ich bin da bei Trin. Da ist nichts so eilig, dass man nicht warten könnte, bis die Eltern informiert sind.

    Btw - weder die Lehrkraft, noch die Erzieherin entscheidet über eine passive Tetanusimpfung. Die Entscheidung liegt beim Arzt.


    Andererseits möchte ich den begleitenden Lehrkräften auch keinen "Ärger" machen, daher bekommen sie wahrscheinlich eine Kopie des Impfpasses. Zusammen mit der Erlaubnis Zecken und Holzspreisel selbst zu entfernen.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Die ganzen Einsichtnahmen dienen einfach der Statistik.

    Ja. Und natürlich soll auch ein gewisser Druck aufgebaut werden, damit alle empfohlenen Impfungen auch gegeben werden.

    Nach dem Motto "Wenn alle brav impfen lassen brauchen wir auch nicht über eine Impfpflicht nachdenken!"

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Hallo,

    Btw - weder die Lehrkraft, noch die Erzieherin entscheidet über eine passive Tetanusimpfung. Die Entscheidung liegt beim Arzt.


    Aber auch nur, wenn er innerhalb der gegebenen Frist keine Sorgeberechtigten erreicht. Theoretisch zumindest, daß es praktisch leider manchmal anders gehandhabt wird, weiß ich, aber das ist Mist. In dem Falle hätte aber ein Arzt von mir durchaus Ärger erwarten können, zumal "Darüber liegt uns keine Information vor" nicht einfach gleichzusetzen ist mit "ist nicht geimpft".


    Wie gesagt, rechtlich wäre es nicht nötig, den aktuellen Gesetzes-Stand noch schriftlich als Elternwunsch mal zu fixieren, aber ich habe vorsichtshalber immer dein Widerspruchs-Zettel mitgegeben, damit sind dann auch die Betreuer aus dem Schneider.