Schule will Impfpass sehen

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    • Offizieller Beitrag

    Nein,es sollte keine Pflicht sein, das stimmt.

    Ich hatte 2x i meinem Leben das missvergnügen eines Unfalls mit rtw und enormen Schmerzen. ich war beim 2. 12 Jahre alt und kein Erzieher dabei weil Kinder in dem Alter auch allein eingehen durften.

    es war nur ein schulausflug, keine Klassenfahrt und ich hab mir mein Knie total zermatscht. meine klassenfreundin (wir waren in kleingruppen) Stand nur perplex daneben und ein Passant rief den rtw. nix Handy oder so.

    Ich danke dem Himmel und allem, dass schnell geholfen werden konnte und ich alles relevante bei hatte.

    bis Lehrkraft und Eltern gefunden waren (meine klassenleute waren zu nix zu gebrauchen in dem Moment,Logo.) war durchaus Zeit vergangen.


    auch heut noch dürfen Kinder bestimmt in kleingruppen allein losziehen, denke ich (und hoffe ich!) auch heut noch gibt es Fahrten, wo Handy verbot ist. Grad erst letzte Woche beim bonuskind erlebt.


    Das sollte man einfach für sich bei der Entscheidung bedenken.


    Und ja, dann sollte es natürlich keine Pflicht sein... da bin ich bei dir. aber ich verstehe, wie Lehrkräfte drauf kommen es so zu formulieren.

  • Ich bin wirklich haftbar, Wenn ein nicht geimpftes Tetanus bekommt, wegen eines Kratzers in meiner aufsichtszeit?


    Hier wird der Tetanusimpfschutz gar nicht erfragt. Weder wir an unserer Schule machen das, noch an DuracellmädchenS Schule (doch! Aber nur auf Klassenfahrten)


    Ich arbeite in einem Viertel, wo nicht impfen zum guten Ton gehört (völlig egal, ob man gut informiert ist, oder nicht)

    Bei Kratzern mit dreck in der Wunde rufe ich die Eltern an, und weise auf tetanusgefahr hin, falls Kein Impfschutz vorhanden ist.


    Da wir generell nur ganz wenig Wundversorgung machen dürfen (Kind anleiten zum Kratzer reinigen, Pflaster reichen, dass sich das Kind selbst rauFklebt....) informiere iCh immer die Eltern und weise auch auf Gefahr durch keime hin, weil noch nicht desinfiziert.


    Das mit dem haftbar sein, bei einer tetanusimfektion ist doch paradox, wenn ich nicht mal desinfizieren und ein Pflaster aufmachen darf.... Splitter entfernen und eingerissene Fingernägel abschneiden darf ich auch nicht.


    AnekDote am Rande - Duracellmädchen War jetzt auf Klassenfahrt an der ostsEe.... Wurde massiv von Insekten gestochen und bekam fingerkuppengroße blasen, eine platzTe auf, Die Wunde wurde weder desinfiziert noch ein Pflaster draufgemacht.... Dafür hat meine Tochter Ostseestrand mitgebracht, der an der Wunde festpappte #haare

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Ich bin wirklich haftbar, Wenn ein nicht geimpftes Tetanus bekommt, wegen eines Kratzers in meiner aufsichtszeit?

    Nein, sicher nicht.

    Du impfst das Kind ja nicht, das macht der Arzt. Und der muß sich auch dafür verantworten.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Ich bin wirklich haftbar, Wenn ein nicht geimpftes Tetanus bekommt, wegen eines Kratzers in meiner aufsichtszeit?

    Nein, sicher nicht.

    Du impfst das Kind ja nicht, das macht der Arzt. Und der muß sich auch dafür verantworten.

    Und wenn der behandelnde arzt seiner augklärungspflicht nur deswegen nicht so nachkommen kann wie er gerne würde, weil der Impfpass nicht dabei und die Eltern nicht umgehend erreichbar sind finde ich das schwierig

  • Leslie Winkle nein, Du bist dann haftbar wenn Du die Eltern nicht gleich informierst und auf die Gefahr hinweist. Was die dann machen ist deren Verantwortung.


    Und nachdems immer Eltern gibt denen im Fall dass es doch zu ner Infektion kommt ihr eigenes "Ja, passt schon" am Telefon egal ist und die deshalb klagen ist der einzige sichere Weg um die Info der Eltern nachzuweisen eben dass sie es selbst anschauen (damit sie nicht behaupten können sie wären sich über das Aufmas der Verletzung nicht klar gewesen) und unterschreiben (damit sie nicht sagen können sie wussten nix von der Verletzung oder von der Tetanus-Gefahr) Aber das ist nur persönliche Absicherung. Wenn die Eltern nicht klagen reicht selbstverständlich die Notiz im Klassen- oder Gruppenbuch auch aus.

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

    Einmal editiert, zuletzt von Solid Ground ()

  • Gerade nachgeschaut: aktuelle Ansicht der Ärztekammer ist, dass innerhalb der ersten 24 h ausreicht.

    Innerhalb von 24 Stunden sollten die Eltern wohl erreichbar sein.

    Ein Arzt kann sich also absichern, wenn er will.

    Natürlich kann das in der Notaufnahmesituation untergehen.

    Aber mal ehrlich - das betrifft nur wenige Kinder. Gerade bei Tetanus sind die meisten Kinder geimpft.

    Und dafür würde es ausreichen die Info geimpft/ungeimpft abzufragen. Wegen Tetanus muß ich nur wahrlich nicht den ganzen Impfpass im Original mitgeben.


    Und für die Statistik vom Gesundheitsamt gebe ich das Originaldokument sicher auch nicht aus der Hand!

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Hallo,

    auch heut noch dürfen Kinder bestimmt in kleingruppen allein losziehen, denke ich (und hoffe ich!) auch heut noch gibt es Fahrten, wo Handy verbot ist. Grad erst letzte Woche beim bonuskind erlebt.



    Aber gerade wenn sie alleine unterwegs sind, nützt es doch nichts? Oder tragen sie dann Impfpass und co, im Rucksack mit sich herum?

    Ich würde nicht wollen, daß mein Kind mit mehr als den unbedingt nötigen Dokumenten durch London oder Berlin spaziert und auch im Wald kann man ganz wunderbar einen Rucksack verlieren...


    Allergiehinweise sind für mich noch mal ne andere Nummer, genau so wie der Hinweis auf Diabetes, Hämophilie usw. weil eben eine Impfung nicht sofort erfolgen muss, während bei anderen Sachen ggf. sofort massive Probleme auftreten können.




    Ich bin wirklich haftbar, Wenn ein nicht geimpftes Tetanus bekommt, wegen eines Kratzers in meiner aufsichtszeit?


    Nein. DU musst nur informieren.


    Und Probleme kann es ja nicht nur durch Tetanus geben, auch andere Entzündungen können unangenehm werden. Und da ich nicht mal desinfizieren DARF, kann mir da keiner einen Vorwurf draus machen.


    Ich muss nur die Eltern informieren und es ggf. ins Unfallbuch einschreiben, sobald mehr als mal trösten und pusten nötig war.


    Ich hatte selbst mal den Fall, wo eine Mutter dann nach 3 Tagen mal unter das von mir aufgeklebte Pflaster guckte und eine schöne Entzündung da war. Sie wollte mir dann was, weil ich nicht klar festgelegt hätte, daß sie SOFORT gucken müsste.


    Aber damit kam sie nicht weit, ich hatte sie telefonisch über Unfallort und Hergang informiert, auch darüber, daß die Wunde eventuell verschmutzt sein könnte, sie selbst hatte entschieden, daß das Kind trotzdem alleine heimgeht. damit war meine Informationspflicht abgetan.


    Wäre das Kind abgeholt worden, hätte auf jeden Fall auch die Information beim Abholen am Nachmittag gereicht, das wurde so bestätigt. Angerufen habe ich nur, weil da Kind eben alleine gehen sollte und es eins war, wo man nicht sicher sein konnte, ob schriftliche Mitteilungen den Weg aus dem Ranzen finden.

    Was die Eltern mit der Information tun, ist ihre Sache, ich muss - und darf! - gar keine Handlungsvorschriften machen (wie gehen sie zum Arzt, machen sie dies oder jenes).

    Vom Impfstatus war da niemals die Rede.


    Und wenn sie den Kampf "Pflaster runtermachen" nicht mit dem Kind ausfechten will, ist das nicht meine Schuld und das wurde auch offiziell so gesehen. es war zu keinem Zeitpunkt auch nur ansatzweise die Rede davon, daß ich in irgend einer Form Verantwortung für die Entzündung trage.

  • Ein "es wird schon nichts sein, weil Kind bestimmt einen ausreichenden Impfschutz hat" finde ich jetzt als Basis für eine Therapieentscheidung etwas mager.


    Ich verstehe auch nicht warum es ein Problem sein soll, die einRichtung über den impfstatus zu informieren. Warum daraus ein Geheimnis machen?

  • Leslie Winkle und Trin : Unterscheidet es sich so sehr, was ErzieherInnen in den einzelnen Bundesländern dürfen? Ich bin entsetzt über Eure Berichte. In unserem Kiga werden nämlich von den ErzieherInnen Wunden gereinigt, desinfiziert und mit Pflaster versorgt, Splitter und Zecken entfernt, stark juckende Stiche mit Salbe versorgt, damit sie nicht aufgekratzt werden usw. Die Elternschaft ist durchweg sehr dankbar für die derartige Versorgung.

  • Hallo,


    Leslie Winkle und Trin : Unterscheidet es sich so sehr, was ErzieherInnen in den einzelnen Bundesländern dürfen? Ich bin entsetzt über Eure Berichte. In unserem Kiga werden nämlich von den ErzieherInnen Wunden gereinigt, desinfiziert und mit Pflaster versorgt, Splitter und Zecken entfernt, stark juckende Stiche mit Salbe versorgt, damit sie nicht aufgekratzt werden usw. Die Elternschaft ist durchweg sehr dankbar für die derartige Versorgung.


    Wunden: Mit Wasser reingen, wenn das KIND zustimmt (oder größere Kinder selber machen lassen), nie mit Gewalt. Danach bei Bedarf abdecken (Pflaster oder Kompresse + Verband.


    Wann die Eltenr informiert werden, entscheidet sich je nach Situation, braucht es nur ein Pflaster fürs Knie, reicht es, wenn ich am Nachmittag Bescheid sage, bei einer größeren Verletzung rufe ich natürlich sofort an.


    Keine Desinfektion oder andere Wundreinigung. Wenn ich es trotzdem tue und das Kind z.B. allergisch reagiert, können die Eltern mich verklagen, decke ich die Wunde ab und informiere die Eltern zu einem der Situation angemessenen Zeitpunkt, kann mir nichts passieren.

    Nach dem Motto "Wer schreibt, der bleibt" ist es günstig, so etwas schriftlich festzuhalten und getätigte Anrufe ggf. von einer Kollegin bestätigen zu lassen (Thema Unfallbuch, Zeugen... )


    Splitter: Entfernung dann, wenn das Kind zustimmt und er ohne weiter Eingriffe erreichbar ist (also noch so heraussteht, daß man ihn fassen kann), Haut aufritzen oder ähnliche Späßchen - nein. Danach - sieh oben.


    Zecken: Entfernen dann, wenn die Eltern dafür unterschrieben haben und das Kind zustimmt. So oder so Elternsofort informieren.


    Für Salben und co gilt das gleiche wie für alle Medikamente: Nur auf schriftliche ärztliche Anweisung, dafür gibt es Vordrucke mit Name des Kindes, Medikamentenname, genaue Anwendungsvorschrift (wann, wie oft, welche Menge, welche Gabeform...) , Stempel und Unterschrift des Arztes und Unterschrift der Eltern. Gabe nur in Originalverpackung mit Beipackzettel.

    Gründe siehe oben. Niemals würde ich einfach so ein Kind mit irgend etwas einschmieren und wäre andersrum auch nicht erfreut gewesen, wenn das jemand bei meinem Kind gemacht hätte.


    Jegliche Maßnahme, die nicht als lebensrettend o.ä. angesehen wird oder massive Verschlimmerungen abwendet, darf nicht unter Gewaltanwendung erfolgen, sprich; Kind mit Gewalt festhalten, um die Zecke oder den Splitter zu entfernen ist nicht erlaubt. Kind festhalten, um auf einer stark blutenden Wunde einen Druckverband anzulegen, dagegen schon. Gut zureden, erklären, warum man etwas machen möchte... ist natürlich nicht verboten.


    So war auch der Stand der letzten (nicht bundeslandabhängigen) DRK-Schulung.

  • Danke Trin ! Daraus lese ich sehr die hohe Priorität der rechtlichen Absicherung heraus, die für die ErzieherInnen enorm wichtig ist, aber wohl auch manche Hürde mit Blick auf ein pragmatisches Handeln im Alltag mit sich bringt. Ich würde von unseren ErzieherInnen niemals erwarten, sich in rechtlich heikle Situationen zu begeben, bin aber dennoch froh, dass sie es offenbar manchmal tun. So bleibt es mir erspart, zum Kiga fahren zu müssen, um eine Wunde zu desinfizieren oder ein Gel auf stark juckende Stiche zu schmieren. Gewalt wird natürlich nicht angewendet bei Maßnahmen, die nicht lebensrettend sind, sondern die Kinder werden gefragt, ob ein eingerissener Nagel geschnitten oder eine Zecke entfernt werden soll, sie Gel auf juckende Stiche haben möchten usw. Reinigung und Desinfektion von Wunden erfolgen aber ggf. auch gegen den Willen des Kindes, sofern die Eltern ihren Wunsch danach schriftlich hinterlegt haben.

  • In unserem Kiga werden nämlich von den ErzieherInnen Wunden gereinigt, desinfiziert und mit Pflaster versorgt, Splitter und Zecken entfernt, stark juckende Stiche mit Salbe versorgt, damit sie nicht aufgekratzt werden usw. Die Elternschaft ist durchweg sehr dankbar für die derartige Versorgung.

    Die Erzieherinnen bewegen sich auf verdammt dünnen Eis.

    Wunden desinfizieren wird von Ärzten sehr kritisch gesehen, weil die Wundheilung beeiträchtigt sein kann. Sand und ähnliches kann man mit fließendem Wasser abspülen, mehr aber auch nicht. (Mehr ist bei den meisten Wunden auch nicht nötig - die reinigen sich durch das Bluten nämlich selbst. Und der Körper schickt sofort den Körpereigenen Reinigungstrupp an die Wundstelle. Die Natur ist ganz schön clever.)


    Splitter und Zecken dürfen entfernt werden, enn die Eltern ihr Einverständnis erklärt haben (Im Kiga wurde das mit den Verträgen abgefragt, in der Schule düfen wir das Formular jeweil zum Schuljahresbeginn ausfüllen.)


    Irgendwelche Salben gehören nicht ohne ärztliche Anwesiung aufs Kind. Was, wenn das Kind einen Salbenbestandteil nicht verträgt?

    Um stark juckende Stiche vorm aufgekratzt werden zu schützen reicht ein Pflaster.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Hallo,


    Für die juckende Stelle könnte ich dem Kind einen Kühlakku anbieten oder raten, es mit Wasser zu kühlen, einen "Streichelstein" geben, ... das Kind ablenken...


    Es ist also nicht so, daß wir das Kind alleine verzweifelt sitzen lassen oder bei einem juckenden Mückstich sofort die Eltern herbeordern würden.

    Wenn es so schlimm juckt, daß das nicht reicht, dann hilft auch kein "harmloses Cremchen".


    Und nein, ich begebe mich wissentlich auf keine heikle rechtliche Situation mehr. Innerhalb der Ersten Hilfe ist man da ja weitestgehend abgesichert (Nichts tun ist strafbar, etwas Falsches tun kann nicht belangt werden), bei allem was darüber hinausgeht und dazu gehört die Vergabe von Medilamenten (auch in Salben- oder Gelform) oder die Desinfektion - aber nicht.


    Da musste ich in den letzten Jahren zu viel an Klagen mitbekommen. Das ist mir ehrlich gesagt eine Bagatellwunde oder ein aufgekratzer Mückenstich nicht wert und wenn es etwas größeres ist, rufe ich die Eltern sowieso an. Doch, dann müssen sie herkommen und selber entscheiden, ich DARF das nicht und daran halte ich mich. Ich verliere deswegen ganz sicher nicht nicht meinen Job oder mehr .


    Und andersrum wäre ich sehr stinkig geworden, wenn meinem Kind irgend etwas irgendwo draufgeschmiert worden wäre, nur weil die Erzieherin keine Lust hatte, mich wegen einer Wunde anzurufen oder meinte, sie hätte das über meinen Kopf hinweg entscheiden können.


    Bei einem Kind hätte uns das ggf. wochenlang "Freude" in Form von offenen, blutigen Hautstellen beschert, bei den anderen ging es mir da ums Prinzip gegangen, daß nur ICH (bzw. wir Eltern) in Absprache mit dem Arzt über die Vergabe von Medikamenten entscheide(n).


    Die meisten Menschendesinfizieren sowieso falsch, dann kann man es in den meisten Fällen auch ganz lassen. Ich habe auch privat nie desinfiziert und es ist nie problematisch geworden. Richtiges desinfizieren ist nämlich nur mal kurz Mittel XY draufsprühen nicht abgetan.

  • In Bayern scheint es wohl üblich den Impfstatus der Sechstklässler zu erfassen (Gymnasium. Bei anderen Schulformen weiß ich es nicht). Dazu gab es einen netten Schrieb, das eine Impfuchdurchsicht gemacht wird. Man muss das Schreiben schon recht genau lesen um herauszufinden, daß das eine freiwillige Veranstaltung ist.

    So, jetzt haben wir den Schrieb auch bekommen.

    Da steht nirgends, dass das Ganze freiwillig wäre. Im Gegenteil: Seit 01.01.13 ist die Vorlage vorhandener Impfausweise und -bescheinigungen oder einer vollständigen Kopie gemäß Art.14 Abs.5 Satz 8 Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz verpflichtend.


    "Damit wird der Impfstatus der aufgerufenen Jahrgänge anonym erhoben und wissenschaftlich ausgewertet."


    "Bei fehlenden/ unvollständigen Impfungen erfolgt eine schriftliche Impfempfehlung mit der Sie bitte zu ihrem Haus- oder Kinderarzt gehen um die Durchführung der Impfung zu besprechen."


    Edit: Wir sind auch in Bayern! Ob andere Bundesländer ähnliche Gesetze erlassen haben weiß ich nicht.

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

    Einmal editiert, zuletzt von igel ()

  • Hier duerfen Kinder ohne ImpfpassVorlage nicht an ausserschulischen Aktivitäten teilnehmen (Wandertage, Ausflüge, Judo, Schwimmen, geht alles nicht). Auch jeder Sportverein verlangt die Vorlage und zumindest Tetanus.


    Wo ist das "hier" denn? #blink


    Diese Impf-Sache in der 6. Klasse gab es hier (bay. Gym.) auch. mini1 hatte da mangels Impfungen noch keinen Pass. Inzwischen hat er die MMR.


    Die Jungs sind jetzt 14 und 11 und bis auf diese Aktion wollte noch nie jemand den Pass sehen, bei Ausflügen, Schullandheim etc. immer "ungeimpft" angegeben + Rücksprachepflicht, wenn wegen Verletzung Tetanus angedacht ist (ist ja Standard). Sie konnten überall mit, das war gar kein Thema bis auf eben die Info auf dem entsprechenden Zettel.

    Viele Grüße
    Elena mit Mini1 (*2004) und Mini2 (*2006)

  • In Bayern scheint es wohl üblich den Impfstatus der Sechstklässler zu erfassen (Gymnasium. Bei anderen Schulformen weiß ich es nicht). Dazu gab es einen netten Schrieb, das eine Impfuchdurchsicht gemacht wird. Man muss das Schreiben schon recht genau lesen um herauszufinden, daß das eine freiwillige Veranstaltung ist. Nur wenn das Kind mitmacht, muss das Impfbuch mitgebracht werden, nein nicht mitgebracht, sondern, aus organisatorischen Gründen, ein paar Tage vorher bei der Klassenlehrerin abgegeben werden.


    Dann bekommt man netterweise vom Gesundheitsamt Tips, was man noch impfen soll.

    Schreib drei freundliche Sätze und bedanke Dich für das Angebot und schreibe, dass Du die Impfungen perönlich mit Eurem KiA besprichst.


    Wir haben es auch so gemacht.




    Für die Klassenfahrt bat die Lehrerin um einen verschlossenen Umschlag mit den Krankenkassen- und Impfunterlagen für Tetanus (in Kopie).

    • Offizieller Beitrag

    Das erstaunt mich auch immer wieder.

    Und ich bin ehrlich froh, dass die rechtliche Situation hier anders ist.

    Alles was in Richtung "desinfizieren, Splitter entfernen, Pflaster drauf und ein Tröstelied singen" dürfen Aufsichtspersonen machen - und nein, da werde ich auch nicht angerufen. Da mein Kind allergisch auf Kinderpflaster reagiert, habe ich das halt mal gesagt und jetzt kriegt sie die hypoallergenen drauf, wenn es nötig ist.

    Zwang darf meines Wissens auch hier nicht angewendet werden - aber ich gehe dann eigentlich auch davon aus, dass ein sich wehrendes Kind nicht gerade lebensbedrohlich verletzt ist...


    Hier hakt der schulärztliche Dienst auch schon mal nervig nach - "ja, gute Frau ich habe gesehen, dass sie hingeschrieben haben, dass Kind hätte eine Sehschwäche. Aber ist ihnen bei der Untersuchung aufgefallen, dass das Kind eine Brille trug? Sie können beruhigt sein, das Kind ist in augenärztlicher Betreuung, versprochen..."

    Aber bis anhin hatten wir alles wunderbar regeln können und im Grunde bin ich ja auch froh, dass jemand ein Auge drauf hat (ich hätte ehrlich die 6-Jahresuntersuchung der Kleinen verschwitzt - aber das ist jetzt nachgeholt).


    Liebe Grüsse


    Talpa