Geburtsjahr: 1979
Staatsangehörigkeit: deutsch
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Angestellt, Vollzeit
Nettoeinkommen monatlich: ca. 1800
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2009 / 2012
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: beiden, Wechselmodell 50/50
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: zwischen den Eltern geklärt
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? beide
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? keine
Eheschließung im Jahr: 2013
Trennung im Jahr: 2017
Ehevertrag: nein
Meine Frage:
Die Scheidung ist aktuell noch nicht eingereicht, dies wird aber in den nächsten Wochen geschehen. Grundsätzlich gibt es keine strittigen Punkte. Ich verzichte auf Trennungsunterhalt und aufgrund des Wechselmodells auch auf Unterhalt für die Kinder. Mein Noch-Mann ist selbstständig, besitzt private Lebensversicherungen jedoch meines Wissens nach keine private Rentenversicherung. Ist es prinzipiell möglich, im Zuge der Scheidung festzulegen, dass kein Versorgungsausgleich stattfindet? Denn davon würde ja nach meinem Kenntnisstand nur mein Noch-Mann profitieren, da er keine Rentenanwartschaften erworben hat.