Elterngeld / Beschäftigungsverbot

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  • Geburtsjahr: 1990

    Staatsangehörigkeit: deutsch

    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: bisher in Vollzeit angestellt, seit 2016 in Elternzeit (zuvor mit Bekanntwerden der Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot gewesen)


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2016 & eT Januar 2019

    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja


    Eheschließung im Jahr: 2015

    Trennung im Jahr: -

    Ehevertrag: nein


    Meine Frage:

    Da ich in einem Krankenhaus arbeite, habe ich 2016 zu Beginn der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot durch den Betriebsarzt bekommen. Dies ging aufgrund der Infektionsgefahr problemlos. Bis Oktober 2018 bin ich für dieses Kind noch in Elternzeit, Elterngeld bekomme ich nur noch bis August (wurde auf zwei Jahre ausgezahlt). Nun bin ich aber wieder schwanger und gehe davon aus, dass ich auch diesmal ein Beschäftigungsverbot bekomme (der Termin bei dem Betriebsarzt ist nächste Woche). Nun meine Frage: Ich habe gehört, dass es möglich ist, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, sodass ich schon jetzt wieder ins Beschäftigungsverbot gehe und demnach mein volles Gehalt wieder bekomme. Ist das tatsächlich so einfach möglich? Was muss ich beachten? Und wie muss ich das beantragen?

    Mein Arbeitgeber hat mir bereits einen von ihm unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag für Teilzeit (für nach der Elternzeit, auf der Arbeit weiß noch niemand, dass ich wieder schwanger bin) zugeschickt, den ich aber nicht unterschrieben habe. Hat das trotzdem irgendeinen Einfluss darauf?


    Ich hoffe, es ist alles verständlich geschrieben. Sollten Sie noch Informationen benötigen, melden Sie sich gerne!


    Vielen Dank für Ihre Antwort! :)

  • Liebe Fragestellerin!


    Diese Frage betrifft ausschließlich Arbeitsrecht und und ist zudem noch sehr speziell.


    Ich kann Ihnen nach kurzer Recherche folgenden Link empfehlen:


    http://www.sns-anwaelte.de/rec…weite-geburt-giessen.html


    Dort wird Bezug genommen auf eine Entscheidung des EuGH und eine weitere Entscheidung des VG Gießen. Es handelt sich dort aber um eine Beamtin und um das Beschäftigungsverbot während des Mutterschutzes, die vorzeitige Beendigung der Elternzeit sei dann ohne Zustimmung des Arbeitgebers/ Dienstherren möglich;


    Unter diesem Link


    https://www.frag-einen-anwalt.…-Elternzeit--f196575.html


    geht es ziemlich genau um Ihre Fallkonstellation, dort kommt der Kollege zum Ergebnis, dass die vorzeitige Beendigung der Elternzeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist;


    Ich rate Ihnen an, mit einer Fachanwältin für Arbeitsrecht w/m einen Termin zur Erstberatung zu vereinbaren und die Frage konkret an Ihrem Sachverhalt klären zu lassen.


    Beste Grüße

    Bettina Simon