Arbeitgeber will Angestelltenvertrag in Honorarvertrag umwandeln

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  • Es geht nicht um mich, sondern um einen Freund.

    Angestellt bei einer Musikschule (kommunaler Verein) seit 25 Jahren.

    momentan nur sehr kleines Deputat (4 Schüler)

    Nun hat der Leiter der Einrichtung angekündigt, den Vertrag in einen Honorarvertrag umwandeln zu wollen, weil zu wenig Schüler, Kosten zu hoch.

    Bei gleichzeitig schlechterer Bezahlung und allen bekannten Nachteilen der Selbständigkeit.

    Ist das rechtlich möglich?

    Er müßte doch den Vertrag kündigen (mit welcher stichhaltigen Begründung??) und dann einen neuen Vertrag anbieten, oder?

    Der Musiklehrer M will das natürlich nicht. Wie kann er sich wehren?

    annalin mit Nr 1 M 9/2003 und Nr2 W 3/2006

  • Oh danke, ich gebe das sofort weiter.

    Ich finde, man darf sich das nicht gefallen lassen. Echt schlimm.

    Wir sind selbst Schüler an der Musikschule, ich habe schon den Bürgermeister angeschrieben (Vorstand des Vereins) und den Leiter, aber die kratzt das herzlich wenig, denke ich.

    Kann man bei der Rentenversicherung den Verdacht auf Scheinselbständigkeit auch als Dritter melden?

    Wenn man selbst dranhängt, mag man dem eigenen Arbeitgeber meist nicht ans Bein pinkeln.

    Ging meinem Mann so, lange Jahre Honorarbasis als Architekt. Er hat letztlich die Stelle gewechselt und nix gesagt.

    annalin mit Nr 1 M 9/2003 und Nr2 W 3/2006

  • ich denke auch, dass er sich dringend gewerkschaftlich bzw. anwaltlich beraten lassen sollte. Wenn dann aber die Umstellung schon erfolgt sein sollte, würde ich das besser nicht der Rentenversicherung melden, die werden ihn dann womöglich als arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen einstufen und er muss dann entsprechend alleine in die Rentenversicherung einzahlen. Für den Auftraggeber hat das womöglich keine negativen Konsequenzen (er stellt seinem Auftragnehmer ja ganz frei, noch für weitere Auftraggeber zu arbeiten). Das würde ich nur in Absprache mit einem in dem Gebiet versierten Anwalt machen, oft ist dann doch nur der gezwungenermaßen Selbständige der Doofe und nicht der Auftraggeber (selbst so erlebt, allerdings nicht als Lehrkraft, für die gelten m.W. eh nochmal andere Regeln in der Rentenversicherung).

    Liebe Grüße von Kris (1974) mit großem Sohn (1/2002) und kleinem Sohn (5/2007)

  • So einfach kann man das nicht machen, der Arbeitgeber müßte einseitig den Vertrag kündigen und sich an die gesetzlichen Fristen halten.

    Hat aber eigentlich keinen adäquaten Grund dafür. Gibt er betriebsbedingt an, muss er nachweisen, dass er eine Sozialauswahl getroffen hat.

    Die Problematik im Arbeitsrecht ist: der Arbeitgeber macht erst mal und der Betroffenen muss dann vor Gericht gehen um feststellen zu lassen, dass der Arbeitgeber nicht einfach so darf wie er will.

    Das kann Dein Freund nicht ohne Unterstützung durchstehen. Entweder zu uns oder wenn er eine RS-Versicherung hat, zum Anwalt.

    Und zwar schnellstmöglich. Wir beraten auch Neumitglieder ohne Wartezeit, allerdings haben wir für Gerichtsverfahren 3 Monate Mitgliedschaft als Voraussetzung. Aber vielleicht zieht sich das auch noch ne Weile hin und her. Einen Versuch ist es jedenfalls wert und mit 1% vom brutto auch noch erschwinglich.

  • Der Betriebsrat wurde nicht informiert von der Leitung!

    Alles dubios.


    Mich wundert es echt, dass unverblümt von einer Umwandlung gesprochen wird, nachdem, was ich da nachgelesen habe, ist das an der Grenze (oder mehr?) zu illegal.


    Er hat wohl Rechtsschutzversicherung, Anwalt wird gesucht, und dann mal sehen, was kommt.

    Kündigung kam noch nicht.

    annalin mit Nr 1 M 9/2003 und Nr2 W 3/2006

  • update:

    er hat im Gespräch kategorisch ein Umwandlung abgelehnt- sie lassen das fallen.

    Trotzdem alles unbefriedigend, kann man sich ja denken. mehr möchte ich öffentlich nicht schreiben.

    annalin mit Nr 1 M 9/2003 und Nr2 W 3/2006