“Auf eigene Rechnung“ arbeiten

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  • Hilfe, ich bin überfordert #hilfe


    Mein Schatz (Intensivkrankenpfleger) hat von seinem Arbeitgeber (Krankenhaus) eine Fortbildung zum Reanimationstrainer bekommen.

    Es ist wohl so, dass alle Pfleger und Ärzte im Krankenhaus (zumindest bei diesem Träger) jährlich mindestens eine Schulung in bestimmten Bereichen wie Hygiene, Reanimation, ect. machen müssen.

    Den Teil der Reanimation schult mein Mann nun also ganz stolz.


    Jetzt ist es so, dass das Krankenhaus meines Mannes zu einem Verbund mehrerer Krankenhäuser gehört und er auch schon in einem weiterem Haus aus diesem Verbund Trainings gegeben hat. Bisher wurde das ganze über die Krankenhäuser gemacht, d.h. mein Mann hat das als Arbeitsstunden bekommen und das ganze wurde finanziell über die Häuser geregelt.


    Nun ist es so, dass er ab jetzt wohl selber regeln soll und auf eigene Rechnung arbeitet. Ist grundsätzlich natürlich auch ganz nett, gibt ja auch mehr Geld.

    Wir haben aber beide überhaupt keine Ahnung was man nun beachten muss. #angst

    Sein Vorgänger hat wohl für jedes Training 125 euro genommen, damit er bei 2 Trainings am Tag nicht über 250 Rechnungsbetrag kommt und eine kleine Rechnung nach Kleinunternehmerregelung stellen kann.


    Wir würden das gerne auf 150€ pro Training anheben, damit sich der ganze Aufwand auch lohnt. schließlich muss er erst in “sein“ Krankenhaus fahren, dort die Puppen und weiteres Material einladen, zum Auftragsort fahren, alles vorbereiten und aufbauen, dann das Training geben (etwa 1,5 Stunden pro Training), alles wieder einpacken und zurück zum Krankenhaus bringen.


    Das ganze kommt nur ein paar mal im Jahr vor, er erwirtschaftet also keine große Summe.

    Sollte er trotzdem ein Kleingewerbe anmelden?

    Ich möchte auf keinen Fall irgendeinen großen Aufwand mit Vorsteuer und ähnlichem. Das bleibt dann nämlich an mir hängen (er macht hier den meisten Teil im Haushalt, dafür mache ich sämtlichen Papierkram).

    Meiner Meinung nach müsste er, da er ja kaum Einkommen daraus hat, überhaupt nichts anmelden und die Einkünfte einfach in der Steuererklärung angeben.

    Und selbst eine Rechnung über 300€ ändert daran doch nichts, oder?


    Wir sind dank Hitze und Schwangerschaft ein wenig überfordert, zumal das nächste Training bereits morgen stattfindet #bahnhof


    Sorry für den langen Text, aber vielleicht könnt ihr uns ja sinnvolle Tipps geben. Nicht, dass mein Mann noch ausversehen schwarz arbeitet und Steuern hinterzieht #haare

  • Ich arbeite auch nach Kleinunternehmerdinges und meine Rechnungen sind oft höher. Es geht dabei nur um den Jahresgewinn, der darf nicht über irgendwas um die 15T sein. Kann man schnell ergoogeln.

    Ich würde einmal beim Finanzamt anrufen und fragen, ob er sich freiberuflich oder gewerblich anmelden soll. Die teilen dann auch gleich eine Steuernummer dafür mit.

    Ist alles nicht so wahnsinnig aufwändig.

  • Es geht auch nicht um den JahresGEWINN, sondern den Jahresumsatz. Der darf nicht höher als 17500 € liegen. Der Umsatz, nicht der Gewinn.


    Aber meines Wissens muss man jede Nebentätigkeit beim FA anmelden, doch. Und ob er freiberuflich eingeschätzt wird, bezweifle ich, auch wenn der Inhalt in die richtige Richgung geht. Allerdings passt der Beruf nicht rein (ich kenne ein paar selbständige aus dem Pflegebereich, die Beratung und Coaching anbieten, und alle gewerblich arbeiten).


    Umsatzsteuerzahlungen kommen nicht auf euch zu, solange es als Kleinunternehmen gilt. Und Einkommenssteuervorauszahlungen nur dann, wenn da wirklich was zum versteuern ist. Das wird aber erst nach der nächsten Steuererklärung klar.


    Was er machen muss, ist eine EÜR. Also Einnahmen-ÜBerschuss-Rechnung. Seine Ausgaben, auch sowas wie Fahrtkosten, Material, Telefonie gehören natürlich auch rein.


    Und er sollte sich bei seiner zuständigen BG melden (zwecks Anmeldung, wahrscheinlich ist es nicht, dass er was zahlen muss), genauso wie er seinem Rententräger melden muss, wenn er selbständig arbeitet, auch wenns nur nebenberuflich ist. Wenn er das Auto nutzt, müsste auch noch die GEZ informiert werden.

  • Er ist quasi nebenberuflich selbständig? Und seine Hauptbeschäftigung als angestellter Krankenpfleger.

    Dann braucht er eine andere Steuernummer, die bekommt er ganz unkompliziert vom Finanzamt.

    Die Rentenversicherung möchte ein ausgefülltes Formular, in dem man bestätigt, dass man nicht über 450 Euro im Jahr kommt.

    Was doof ist mit dieser Konstellation: er muss die Einnahmen voll versteuern und bei der Einkommensteuererklärung auch komplett angeben.

    Die Einnahmen vom Seminar kommen auf sein Jahresbrutto mit drauf. Hat er Aufwendungen kann er die natürlich absetzen.

    Wer nebenberuflich selbständig ist, für den gilt die 450 Euro Freigrenze beim Finanzamt nicht, wie das sonst bei Minijobs ist, die man steuerfrei bekommt, wenn sie unter 450 Euro liegen.

    ich hab das Procedere grad durch.

    Meine Steuervorauszahlungen haben sich durch Einnahmen in Höhe von ca. 3000 Euro jährlich mittlerweile verzehnfacht. Das ist echt bescheuert. Letztendlich bleibt nichts davon übrig ich zahl insgesamt sogar mehr Steuern als vorher und mehr als die Einnahmen einbringen. Trotzdem ich als Hauptverdienerin die Steuerklasse 3 hab.

  • ich wusste es wird komplizierter als er denkt #rolleyes

    Genau Jot Dhyan, er ist ganz normal als Pfleger angestellt und macht jetzt auf selbstständiger Basis diese Trainings.


    Was mir gerade noch einfällt: er hat zusätzlich noch einen 400€ job bei einem weiterem Arbeitgeber als Krankenpfleger.

    Wenn ich das so lese, ist er ganz schön fleissig.

  • Ich hab vor ca. 6 Jahren von unserem Steuerberater die Auskunft bekommen, dass es da so ein Kleinunternehmer-Dingsbums gibt, so dass man unter Betrag x (war astronomisch hoch für mich für nebenbei, daher hab ich mir die Summe nicht gemerkt, könnten aber die oben erwähnten 15.000 Eur gewesen sein) keine Umsatzsteuer abführen muss und auch nichts anmelden muss.

    Man muss es nur bei der Steuererklärung mit angeben, also dann mit versteuern.

    Seitdem mache ich das so und es hat noch nie Beanstandungen gegeben.

    Es waren aber auch nie mehr als 1000 Eur im Jahr.

    Das ist echt einfach.


    Edit: ich berate selbstständig einen Architekten und bin Prüferin für die zweite Staatsprüfung.

    mamaraupe (*1973) mit paparaupe (*1969), großer raupe (*06/06), und kleiner raupe(*02/10)

    Einmal editiert, zuletzt von mamaraupe ()

  • Meine Steuervorauszahlungen haben sich durch Einnahmen in Höhe von ca. 3000 Euro jährlich mittlerweile verzehnfacht. Das ist echt bescheuert. Letztendlich bleibt nichts davon übrig ich zahl insgesamt sogar mehr Steuern als vorher und mehr als die Einnahmen einbringen. Trotzdem ich als Hauptverdienerin die Steuerklasse 3 hab.

    Hast du das mal mit dem Finanzamt bekaspert? Mir wollten sie mal absurd hohe Einkommensteuervorauszahlungen wegen meines Nebenjobs reindrücken, aber haben sich dann überzeugen lassen, dass meine zukünftige Steuerlast niedriger ausfallen wird.

  • wir haben gerade noch mal gerechnet.

    Momentan würde er mit diesen Trainings etwa 1000€ im Jahr erwirtschaften, mehr nicht.

    Dann reicht doch das ganze einfach bei der Steuererklärung anzugeben, ohne vorher irgendwas beantragen oder anmelden zu müssen, oder? Also so wie mamaraupe schreibt.


    mamaraupe, machst du eine Einnahmen/ Überschussrechnung?

    Letztendlich hat er quasi nur Fahrtkosten als Ausgaben, müssen dafür Tankquittungen gesammelt werden?

  • mir wäre und würde das Finanzamt aufs Dach steigen, wenn ich mich nicht angemeldet hätte. Bzw. Melden sie sich dann an, indem sie die Tätigkeit interpretieren. Das kann auch nach hinten losgehen. Ich z.b. haben für meine freiberufliche, kleinunternehmerliche Tätigkeit dieses Jahr noch eine zweite Steuernummer bekommen. Ein Teil passt nicht zum Rest. Deshalb habe ich jetzt offiziell zwei Unternehmen.


    Und doch, ich würde das anmelden. Wieso auch nicht. Ein schaden entsteht ja nicht daraus. Es ist nur ein Formular.

  • Dein Mann muss das definitiv vorher beim Finanzamt anmelden! Einfach nur in der Steuererklärung aufführen reicht nicht. Wenn er das quasi selbstständig macht und eine Rechnung ausstellt, ist er selbstständig. Das geht leider nicht "einfach so". Du bekommst eine andere Steuernummer und auch Rentenversicherung, Krankenversicherung und co. möchten das natürlich gern wissen, weil das unter Umständen die Beiträge beeinflusst. Er sollte sich auch damit auseinander setzen, wie er so eine Rechnung korrekt ausstellt und was alles mit drauf muss.
    Und ja, Steuern muss er leider auch darauf zahlen, da solltet ihr vorher schauen, wie viel das sein wird (Prozentual ja mehr als ohne das zusätzliche Einkommen). Dementsprechend müsst ihr auch überlegen, wie viel er mindestens für so ein Seminar verlangen sollte, damit es sich lohnt.

    Ich würde sagen, unterm Strich wäre es am einfachsten, wenn er es irgendwie regeln kann wie bisher. Der Aufwand für euch ist so deutlich höher und mit Pech bleibt noch weniger übrig.

  • Das ist jetzte arg offtopic...


    @Trüffel : Ich kann mich nicht entscheiden, ob ich dein Profilbild eklig oder süß finden soll. #angst Hat jedenfalls was Gruseliges!

    So soll es sein ;)



    Das dazugehörige Baby fand die Himbeeren aber extrem genial lecker.

  • Violetta

    Ich mach da gar nichts. Ich hab auch keine separate Steuernummer. Damals hieß das Kleingewerbe, ist 6 Jahre her. Da wir aber nicht mehr beim Steuerberater sind, weiß ich nicht, ob das noch aktuell ist.

    Bislang wurde das nicht beanstandet vom örtlichen Finanzamt, 2017 hatte ich aber auch keine Rechnung gestellt.

    Vielleicht rufst du mal beim Finanzamt deines Vertrauens an (oder dein Mann), die geben da bestimmt Auskunft.

    mamaraupe (*1973) mit paparaupe (*1969), großer raupe (*06/06), und kleiner raupe(*02/10)

  • Ich bin auch der Meinung das ihr mit dem Finanzamt sprechen müsst, es aber als Übungsleiterpauschale laufen dürfte. Umsatzsteuer dürfte eh nicht fällig werden weil imho medizinische Dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit sind.

    Er ist vermutlich auch gar nicht selbstständig im Sinne der Rentenversicherung. Da er nur für einen einzigen Auftraggeber (den Klinikverbund) tätig wird und obendrein essentielles Arbeitsgerät gestellt bekommt, wird er für die Rentenversicherung nicht als selbständige gelten sondern muss auch dort anmelden und auf Sozialversicherungsfreiheit bei Übungsleiterpauschale pochen.

    Schoko

    Schokojunkie mit Töchtern (5/07 und7/09)

  • Unter die Übungsleiter-Pauschale fällt das nicht? Käme u.a. auf das KKH an.

    https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbungsleiterpauschale

    Das geht, wenn man für gemeinnützige Träger arbeitet.


    Als freier Dozent muss man kein Kleinunternehmer sein. Mach Dich bitte zum Thema "freiberuflicher Dozent" schlau.


    Die Fahrtkosten würde ich gesondert in Rechnung stellen.


    Schwierig finde ich, dass er die Puppen usw. von seinem Arbeitgeber holt und für eine eigenständige Tätigkeit auf eigene Rechnung verwendet. Das geht eigentlich nicht!

  • Ich sehe da auch das größte Problem in der Nutzung der Puppen.

    Beraten sollte ihn eigentlich die Personalabteilung seiner Klinik. Schließlich arbeitet er für die. Möglicherweise kann er aussertariflich eine pauschale mit denen aushandeln für seine Einsätze.

    Schoko

    Schokojunkie mit Töchtern (5/07 und7/09)

  • Es gäbe noch eine andere Möglichkeit: Er sagt seinem Arbeitgeber, dass er bei solchen Personalkosten-senk-Spielchen nicht mitmacht. Entweder er macht die Lehrgänge weiterhin im Rahmen seiner sozialversicherungspflichtigen Arbeit oder der Arbeitgeber kann sich eine andere Fachkraft suchen.

    Es ist doch verrückt, dass er bei der derzeitigen Arbeitsmarktsituation auf solche Angebote eingehen sollte. Er hat keinerlei Vorteil von einer Selbstständigkeit. Aber jede Menge Nachteile.

  • M. E. könnte das tatsächlich als Scheinselbständigkeit gewertet werden. Nur ein einziger Auftraggeber, der dazu noch der eigene Arbeitgeber ist. Diese Konstellation ist m. W. generell nicht möglich.


    Es müsste ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV angestoßen werden.