Trennung ohne Scheidung

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  • Zitat:

    Geburtsjahr:

    Staatsangehörigkeit: deutsch

    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: sie 32std / er 37

    Nettoeinkommen monatlich: sie 1400 / er 2100



    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2010/2012

    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja



    Bei getrennt lebenden Eltern:

    Das Kind/Die Kinder leben bei: Mutter

    Das Umgangsrecht ist nicht geklärt:

    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? Beide

    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe?



    Eheschließung im Jahr: 2010

    Trennung im Jahr: 2016

    Ehevertrag: nein



    Meine Frage:


    Wir leben seit 2 Jahren getrennt. Geregelt ist aber nichts. Im Oktober zieht er offiziell aus. Wo müssen wir das melden?

    Wie gibt man das beim Finanzamt an und muss auf eine Trennung eine Scheidung folgen?

    Muss Geld und Umgang geklärt werden offiziell oder ist es unsere Sache wie wir es regeln?

    Welche Steuerklassen bekommt man dann?

    Zähle ich dann offiziell als Alleinerziehende und muss ich dann überall seine Unterschrift bekommen für arzttermine oder ähnliches?


    Momentan läuft alles hier sehr unkompliziert und ich habe die Befürchtung dass offizielles alles kompliziert erst macht.


    Hoffe ich stelle keine dummen Fragen. Aber ich kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus.


    Danke!

  • Liebe Fragestellerin,


    Ihre Fragen stellen sich oft nach einer Trennung. :)


    Es müsste zunächst geklärt werden, ob Sie im Rechtssinn bisher tatsächlich schon getrennt gelebt haben. Man spricht von "Trennung von Tisch und Bett" und meint damit, dass man alle Belange des täglichen Lebens getrennt hat, auch Kochen, Mahlzeiten, Einkaufen, Waschen... Man kann es sich so ähnlich vorstellen wie eine reine Zweck-WG, in der man sich mit dem Mitmieter eben nur die gemeinsamen Bereiche der Wohnung teilt.


    Wenn Sie das schon in der Wohnung so umgesetzt haben, dann gelten die neuen Lohnsteuerklassen bereits ab diesem Zeitpunkt, geändert wird aber immer erst zum 01.01., außer beide stimmen der Änderung zu. Grundsätzlich bekommt jeder Lohnsteuerklasse 1, wenn einer Alleinerziehend ist und das Kindergeld bezieht, kann er Lohnsteuerklasse 2 beantragen.


    Es gibt aber keine Sanktionen, wenn sie das nicht schon geregelt haben, da sich das dauerhaft getrennt leben v.a. innerhalb der gemeinsamen Wohnung kaum nachweisen lässt. Es muss ja auch der Trennungswille gegeben sein.


    Das Sorgerecht ändert sich mit der Trennung nicht, sie müssten auch bei Zusammenleben eigentlich immer gemeinsam zu allen zustimmungsbedürftigen Handlungen ihr Einverständnis erklären. Es wird nur im Alltag oft nicht so gehandhabt, weil z.B. der Arzt bei zusammenlebenden verheirateten Eltern davon ausgeht, dass sie sich abgestimmt haben, auch in der Schule reicht dann meist eine Unterschrift. Wenn bekannt ist, dass die Eltern getrennt leben, wird dann eher nachgedacht, dass ja der andere Elternteil auch zustimmen muss.


    Im Rahmen der "Alltagssorge", die derjenige hat, bei dem sich die Kinder wegen Lebensmittelpunkt aufhalten, muss aber kein Einverständnis geholt werden, sie könne das im folgenden Link unter Ziffer 2 mit Beispielen genauer nachlesen:


    https://www.familienhandbuch.d…icheSorgenachTrennung.php


    Sie müssen sich nicht scheiden lassen und sie müssen (auch im Falle einer Scheidung) ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten nicht regeln. Nur die Rentenansprüche werden bei einer Scheidung zwingend ausgeglichen (sofern sie das nicht vorher regeln, dazu gibt es aber Beschränkungen und sie müssten sich eingehend beraten lassen).


    Auf Kindesunterhalt (in der geschuldeten Höhe!) darf eigentlich nicht verzichtet werden, da es ein Anspruch der Kinder ist. Ich schreibe deshalb "eigentlich", weil es in der Praxis niemanden gibt, der dazu zwingt, ihn einzufordern, außer man ist auf staatliche Hilfen angewiesen.


    Ich würde anraten, zunächst die räumliche Trennung durchzuführen und dann anwaltliche Beratung einzuholen über die bestehenden Ansprüche, damit Sie zumindest wissen, worauf Sie verzichten, falls Sie sich dann dafür entscheiden.


    Beste Grüße

    Bettina Simon