Wenn ein Kind in der Klasse alle torpediert

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  • Meine Tochter ist gerade durch durch so eine Klasse, mit einem Kind, das eine Schulbegleitung gebraucht hätte. Oder Unterstützung von den Eltern. Oder vielleicht eine Förderschule.


    Es wurde von seiten der Schule viel versucht, mit Schulpsychologen, Zusatzkraft, Einschaltung Schulamt, Verweise, und und und. 6 Wochen vor Ende der 4. Klasse wurde das Kind dann endlich aus der Klasse genommen (und wohl auf die Förderschule gegeben, wo er hoffentlich endlich die Hilfe bekommt, die er braucht). Ein Wahnsinn, du kannst NIX machen. Das Kind hat ein Recht auf Schulbesuch, einfach heimschicken war also auch nicht immer so leicht möglich. Es brauchte mehrere (!) tätliche, körperliche Angriffe, bis endlich reagiert werden durfte.

    Das kann ich leider ebenaflls so bestätigen, wenn die Eltern sich quer stellen, dann geht laaaange nichts, leider.

    "Über besorgte Bürger wusste er Bescheid. Wo auch immer se sich aufhielten: Sie sprachen immer die gleiche private Sprache in der "traditionelle Werte" und ähnliche Ausdrücke auf "jemanden lynchen" hinaus lief." Terry Pratchett: Die volle Wahrheit
    LG Bryn mit Svanhild (*01), Arfst (*02), Singefried (*09) und Isebrand (*12)

  • Wir hatten das hier auch mal, da ist die Schule auch ziemlich verzweifelt gewesen, weil ohne Zustimmung Eltern wenig geht. Es muss erst ein Kind richtig schlimm verletzt werden, damit was passiert.

    Als es dann eine Schulsozialarbeiterin gab, hat diese teilweise die Begleitung des Kindes (z.B. auch in den Pausen beim Raumwechsel) übernommen.

    Sachsen.

  • Update:


    Der sonderpädagogische Förderbedarf ist jetzt festgestellt worden.

    Mit dem Ergebnis, dass das Kind für vier Stunden die Woche aus dem Unterricht genommen wird und ein Sozialtraining bekommt.

    Die Lehrerin freut sich, weil sie in den vier Stunden guten Unterricht machen kann.


    #hmpf das ist so unbefriedigend!

  • Was hättest du denn gehofft?


    4 Stunden pro Woche ist ja schon eine ganze Menge. Kann zusätzlich noch eine Integrationskraft beantragt werden, die ein paar weitere Stunden mit im Unterricht ist?

  • Kann zusätzlich noch eine Integrationskraft beantragt werden, die ein paar weitere Stunden mit im Unterricht ist?

    DAS hätte ich gehofft.


    Dass das Kind vier Stunden die Woche nicht am Unterricht teilnimmt kann doch nicht in seinem Sinne sein. Wie soll er das denn nacharbeiten?

  • OK, habe jetzt nochmal nachgelesen, dass die Eltern keinen Antrag beim JA stellen wollen. Nur so ginge das mit der Begleitung im Unterricht (meines Wissens).


    Über den sonderpädagogischen Hilfebedaef finde ich 4 Stunden echt schon sehr viel (hier kommen dabei oft nur 2 Stunden oder sogar nur Beratung für die Lehrkraft heraus). Dafür, dass außerhalb des Unterrichtssettings zu machen, gibt es bestimmt/hoffentlich einen guten Grund.


    Wegen des Unterrichtsausfalls würde ich mir jetzt so gar keine Gedanken machen. Denn ohne Unterstützung bekommt das Kind doch bestimmt eh wenig(er) mit. Durch die Unterstützung ändert sich das hoffentlich bald und dann kann es auch nachholen/aufholen.

  • Ich arbeite aktuell als Zweitkraft in einer Klasse, in der zwei solcher Kinder sind, und es ist schon zu zweit teilweise kaum zu schaffen.

    Ich traue mich kaum zu schreiben, dass in der Klasse nur 12 Kinder sind( und es eine 1. Klasse ist).

    Von daher finde ich ein zeitweises "aus der Klasse nehmen" gar nicht die schlechteste Lösung. Vielleicht bringt das dem Kind auch langfristig etwas, wenn diese 4 Stunden für ihn gut sind.

  • Was hättest du denn gehofft?


    4 Stunden pro Woche ist ja schon eine ganze Menge. Kann zusätzlich noch eine Integrationskraft beantragt werden, die ein paar weitere Stunden mit im Unterricht ist?

    Bei sonderpädagogischem Förderbedarf besteht oft nicht gleichzeitig ein Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diesen könnten allerdings die Eltern auf Antrag prüfen lassen, was nicht zu erwarten ist. Vorliegen müsste eine (drohende) seelische Behinderung und erhebliche Teilhabeeinschränkungen in mehr als einem Lebensbereich. Anhand der bisherigen Schilderungen lässt sich meines Erachtens nicht auf erhebliche Einschränkungen der Teilhabe schließen.

  • Deswegen schrieb ich ja "zusätzlich", weil es zusätzlich an anderer Stelle beantragt werden müsste (wollen die Eltern hier wohl aber nicht, steht weiter oben, das hatte ich nicht mehr auf dem Schirm).


    Das was hier beschrieben ist klingt eher dramatischer als das was in zwei Fällen hier vorfiel, in denen hier Eingliederungshilfe bewilligt wurde. Aber aus der Ferne kann ich mich natürlich auch täuschen. Und wenn die Eltern nicht aktiv werden, ist das ja eh keine Option.

  • Ich meinte lediglich, dass der Anspruch auf sonderpädagogische Förderung und Einglierungshilfe nicht gleichzeitig bestehen müssen. Meines Wissens nach wird eine (drohende) seelische Behinderung im sozialrechtlichen Sinne nur festgestellt, wenn es neben einer passenden Diagnose auch Einschränkungen in der Teilhabe in mehr als einem Lebensbereich des Kindes gibt.

  • wenn es neben einer passenden Diagnose auch Einschränkungen in der Teilhabe in mehr als einem Lebensbereich des Kindes gibt.

    Entschuldige, da habe ich dich falsch verstanden.
    Das "mehr als ein Lebensbereich" wäre mir neu. #gruebel
    Ich sag mal so, in dem hier geschilderten Fall steht massiv die "angemessene Schulbildung" in Frage, weil entweder a) das Kind irgendwann vom Schulbesuch ausgeschlossen wird, wenn es selbst- und fremdgefährdent ist bzw. b) der Schulbesuch nicht regelmäßig erfolgt.

    Und ob das JA jetzt nach §35a (seelisch Behindert) oder §27 (?) Hilfe zur Erziehung zahlt, kommt am Ende auf das gleiche raus.

    Ok, fürs Amt leider nicht unbedingt.

    4h sind halt ein Pippiefax .. ich fände das überhaupt nicht hilfreich.


    Es bleiben 22 Stunden, in denen das Kind stören wird.

    Da ist der Fehler im System.
    Es sind leider nicht alle Eltern so reflektiert, informiert und kindorientiert, wie die Raben.
    So wird dann das Recht auf inklusive Beschulung, von dem viele Kinder profitieren, in solchen Fällen wie hier zur Belastung für das gesamte System.
    Allerdings würde auch einer rabigen Familie hier nur die Wahl zwischen Pest, Cholera oder Typhus bleiben.
    Beschulung wie bisher, Schulbegleiter oder Förderschule.

  • Brina Berlind : Die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft muss beeinträchtigt sein bzw. eine Beeinträchtigung zu erwarten sein. Gesellschaft ist mehr als Schule, darum reicht es nicht aus, wenn es "nur" in diesem einenen Lebensbereich sehr schwierig ist. Das ist angesichts der Schulpflicht und des Umfangs an Lebenszeit, den Kinder in der Schule verbringen, absurd, wird aber meinem Eindruck nach aus finanziellen Gründen meist sehr ernst genommen.

  • rheinländerin

    Ich wüsste zwar nicht, dass das so im Gesetz steht, aber die regionalen Dienstanweisungen bekommt man nur mit Aufwand.

    Wie gut, dass zumindest die ADHS Diagnose diesen Umstand direkt als Diagnostik Kriterium beinhaltet. #zwinker

    Bei „Störung des Sozialverhaltens“ müsste das doch eigentlich auch gelten. #gruebel

    Sonst wäre ja ziemlich klar, dass das Problem im System Schule liegt. #lool#hammer


    homunkulus

    Achtung! Ich habe komische Ideen #hammer

    Macht doch eine Gefährdungsanzeige beim JA wegen der seelischen Gesundheit eurer Kinder.


    Im Ernst: kann die Landeselternschaft euch evtl. beraten?

  • homunkulus

    Du hilfst doch dem anderen Kind damit, weil du im Rahmen deiner Möglichkeiten Druck auf das System ausübst.

    Das ist, auf die Schnelle betrachtet, einfach der stärkste Hebel, den du hast.

    Alles andere kannst du nicht beantragen oder in die Wege leiten.