Hallo zusammen,
kennt sich von euch jemand aus mit der Erstattung von Schulwegkosten, insbesondere damit, was als die nächstgelegene Schule betrachtet wird?
Q wechselt zum kommenden Schuljahr (dann 7. Klasse) die Schule und macht dann als Wahlpflichtfach Kunst.
Beim ersten Gespräch sagte der Rektor, dass dann (weil das in seiner vorherigen Schule nicht angeboten wird) sogar die Schulwegkosten bezahlt würden (was nicht ausschlaggebend für Qs Fachwahl war, der wusste davon nichts, aber nett wäre es natürlich trotzdem). Bei der Anmeldung sagte die Sekretärin dann (und der bestätigte das auch - ob er sich vorher einfach geirrt hatte, oder ob das geändert wurde, weiß ich nicht genau), dass die Fahrtkosten doch nicht übernommen würden, weil Kunst zur selben Fächergruppe gezählt würde wie Soziales (also Kochen) und noch irgendwas anderes, und diese Fächer würden an Qs alter (nähergelegenen) Schule angeboten.
Diese Regelung finde ich ja echt schräg, Kunst hat mit den anderen Fächern aus dieser Gruppe für mich ungefähr so viel zu tun wie Englisch mit Französisch.
Weiß jemand, ob das tatsächlich stimmt? Den Gesetzestext habe ich mir durchgelesen, aber der bringt mich nicht recht weiter...
Danke schon mal und beste Grüße
Sabine