Erstattung Schulwegkosten Bayern, Frage dazu

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  • Hallo zusammen,


    kennt sich von euch jemand aus mit der Erstattung von Schulwegkosten, insbesondere damit, was als die nächstgelegene Schule betrachtet wird?

    Q wechselt zum kommenden Schuljahr (dann 7. Klasse) die Schule und macht dann als Wahlpflichtfach Kunst.


    Beim ersten Gespräch sagte der Rektor, dass dann (weil das in seiner vorherigen Schule nicht angeboten wird) sogar die Schulwegkosten bezahlt würden (was nicht ausschlaggebend für Qs Fachwahl war, der wusste davon nichts, aber nett wäre es natürlich trotzdem). Bei der Anmeldung sagte die Sekretärin dann (und der bestätigte das auch - ob er sich vorher einfach geirrt hatte, oder ob das geändert wurde, weiß ich nicht genau), dass die Fahrtkosten doch nicht übernommen würden, weil Kunst zur selben Fächergruppe gezählt würde wie Soziales (also Kochen) und noch irgendwas anderes, und diese Fächer würden an Qs alter (nähergelegenen) Schule angeboten.


    Diese Regelung finde ich ja echt schräg, Kunst hat mit den anderen Fächern aus dieser Gruppe für mich ungefähr so viel zu tun wie Englisch mit Französisch.


    Weiß jemand, ob das tatsächlich stimmt? Den Gesetzestext habe ich mir durchgelesen, aber der bringt mich nicht recht weiter...


    Danke schon mal und beste Grüße

    Sabine

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Danke sehr, O.Mi-La. Ich wäre nicht drauf gekommen, dass das LRA da zuständig ist... Ich habe meinen Zuständigen ergoogelt und angemailt. Mal schauen.


    Beste Grüße

    Sabine

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Ich kenne es so, dass die Busfahrkarte zur nächstgelegenen Schule bezahlt wird. Wenn gewechselt wird, weil es ein Fächerangebot an der nächstgelegenen Schule nicht gibt, ist das Privatvergnügen

  • Mein Verständnis war bisher gewesen, dass die Fahrt zur nächsten Schule gezahlt wird, die das gewünschte Angebot bereitstellt.

    Denn bei der "nächstgelegenen Schule" wird auf jeden Fall die Schulform berücksichtigt (Mittel-, Realschule, Gymnasium), ob es eine Ganztagsschule ist, und ob es eine gemischte oder eine reingeschlechtliche Schule ist. Ich nahm an, ähnliches würde für die Fächerwahl gelten (und der Direktor scheint das ja auch gedacht zu haben).


    Aber vielleicht ist das einfach falsch und es ist so, wie du sagst, even.

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Fächerwahl zählt definitiv in Bayern... nur ob es quasi Fächergruppen gibt, also Kunst zu den von Dir genannten Fächern zählt und denen somit gleichgestellt ist, weiß ich nicht. Ein musisches Gymnasium zum Beispiel ist eine andere Fachrichtung als ein mathematisches, da würde der Schulweg dann schon bezahlt werden (wenn es denn das nächstgelegene musische Gymnasium ist, als Beispiel).

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    Wunder 1: 07


    Wunder2: 11

    Einmal editiert, zuletzt von Gwynifer ()

  • Ja, auch die Sprachenreihenfolge zählt als spezielles Angebot, für das die Kosten unter Umständen ersetzt werden. Bin gespannt, was für eine Antwort du bekommst. (Bei uns sind alle Schulen zu nah für den Kostenersatz.)

  • Das ist Realschule oder? Ich glaube das zählt zur Wahlpflichtgruppe 3 b und da gehört soziales usw auch dazu.

    holly mit Tochter (07/03) und Sohn (06/06)

  • holly, ja, genau, Realschule. Wäre ja schon blöd.


    cashew, da ich das ja gerade heute erst gelesen habe, meine ich mich an 2km zu erinnern. Ihr habt einen Haufen Schulen in einem 2km-Radius? Cool, hier auf dem Dorf gibt's so was nicht ;)

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

    • Offizieller Beitrag

    Meine Tochter hat ihre Buskarte bezahlt bekommen, weil sie Latein als erste Fremdsprache gewählt hat und das am nächstgelegenen Gymnasium nicht ging.


    Außerdem weiss ich von Genehmigungen fürs musische und fürs Sportgymnasium.


    Nicht genehmigt wurden:


    - Buskarte ab Klasse 5, weil die spätbeginnende Fremdsprachen Chinesisch nur an diesem Gymnasium möglich war

    - Bläserklasse

    - Schulwahl aufgrund von Wahlfächern

  • Ab der 5. Klasse mindestens 3 km, dachte ich. Und in diesem Kreis hätten wir tatsächlich mindestens 5 Gymnasien, einige Realschulen und eine Mittelschule.

  • Ab der 5. Klasse mindestens 3 km, dachte ich. Und in diesem Kreis hätten wir tatsächlich mindestens 5 Gymnasien, einige Realschulen und eine Mittelschule.

    Ja es sind 3 km, die Realschule meiner Tochter liegt 2,7 km weg und sie bekommt keine Fahrkarte bezahlt. Wir müssen diese selber zahlen.

  • Meine Tochter bekommt sie in der 10. Klasse Gymnasium noch bezahlt, es sind bei uns 14 km (S-Bahn). Ich kann immer noch nicht verstehen warum es in der 11. + 12. nicht mehr bezahlt wird.

    holly mit Tochter (07/03) und Sohn (06/06)

  • Bei meinem mittleren mit einem Schulweg von nur gut 1 km auch nicht - auf der Strecke ist morgens so fürchterlich viel Verkehr und die Luft echt schlecht. (Letztlich haben wir ihm eine übertragbare Erwachsenenkarte gekauft, die die Familie dann nachmittags/abends und vor allem wochenends mitnutzen kann.)

  • holly, der Hintergrund ist meines Wissens, dass man die Famiilen mit Kinder auf weiterführenden Schulen nicht bevorzugen will. Würden die Kids nach der 10. eine Ausbildung machen, gäbe es auch keine Finanzierung mehr für den Fahrweg (außer das Absetzen in der Steuererklärung, aber das kann man mit den Fahrkarten der Schüler ja auch machen).


    Und nur mal zum Vergleich - wir zahlen über 60 Euro pro Monat für die Schülerfahrkarte, die auf genau einer Linie gilt. Die Busverbindung ist schlecht, abends gar nicht, tagsüber nicht mal jede Stunde.

  • Falls du für 3 Kinder Kindergeld erhälst, kannst du die Fahrkarten auch bezahlt bekommen.

    Unsichtbar





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  • Absetzen in der Steuererklärung, aber das kann man mit den Fahrkarten der Schüler ja auch machen

    Echt? Kann man die Fahrkarten seiner Kinder (Vollzeitschüler) bei der Steuererklärung angeben? Die haben doch gar kein eigenes Einkommen.