AU- Schreibung für Arztbesuch

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  • Ich würde mir einen anderen Arzt mit besseren Sprechzeiten suchen. Also wenn du als Ärztin keine Sprechstunde für Berufstätige anbieten kannst dann kannst du dem Patienten ja eigentlich nur von deiner eigenen Praxis abraten.

    naja, es gibt halt Untersuchungen die man nur morgens machen kann...

  • Arbeitest Du jeden Tag so lange, wie die Kita aufhat?


    Ansonsten würde ich beim AG ansetzen. Der hat auch eine Fürsorgepflicht!

    Ich würde nicht auf bezahlte Freistellung hoffen, sondern einfach Überstunden abbummeln für einen Arzttermin

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Eine einzige Prüfung einer AU hatte ich mal ( in sechs Jahren) . Meine Begründung würde dann aber ohne Murren akzeptiert.

    War eine andere Situation, nicht wegen einer Untersuchung, sondern im weiteren Sinne eine Mobbing Situation.

    Dennoch, seither weiß ich dass sowas vorkommt.

  • Wie bitte? Bei uns wird da nichts angerechnet. Ich kann nur innerhalb desselben Monats für Vertretung herangezogen werden. Darüber hinaus nicht.

    Ich glaube, da hast du mich missverstanden. In NRW erfolgt das regulär über eine Mehrarbeitsabrechnung. Ich hab ein volles Deputat und unterrichte regulär 2 Stunden/Woche mehr als Deputat. Wenn alles stattfindet, hab ich also 8-9 Stunden zu viel im Monat. Bei Beamten wird ab der 5. Stunde zu viel ein fester Stundensatz bezahlt. Mache ich noch zusätzliche Vertretungen, kommt mehr zusammen. Fehle ich selber (wegen sowas oder Sonderurlaub, nicht wegen Krankheit oder Fortbildung!), dann wird das abgezogen. Das geht hier quartalsweise.

  • janos,


    Ich bin nicht Hanna, aber mein alter HA und ein chirurg hatten beide schon mal wegen mir eine MDK Überprüfung, weil mein AG die Krankschreibungen angezweifelt hat. Rechtlich war die Krankschreibung okay und mein Arbeitgeber ist.damit nicht durchgekommen aber es war jedesmal trotzdem unangenehm für mich.


    Wenn die Arzt keine passenden Öffnungszeiten für dich bieten kann, dann musst du dir wohl leider einen anderen Arzt suchen.

  • Ich versuche, Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen. Das ist aber nur möglich, da meine Arbeitszeiten recht flexibel sind. Teilweise fallen die Termine doch in die Arbeitszeit: Es gibt Klinikambulanzen, die nur an manchen Vormittagen bestimmte Sprechstunden anbieten, niedergelassene ÄrztInnen mit zeitlich sehr eingeschränkten Sprechstunden, Untersuchungen oder Behandlungen, die nur nüchtern gemacht werden etc. So weit sind die Möglichkeiten der Terminvereinbarung oft auch nicht: "Wir können Ihnen einen Termin nächste Woche um 9 Uhr anbieten oder in 7 Monaten um 14.30 Uhr." Da sich die gewöhnlichen Arbeitszeiten sehr vieler Leute größtenteils mit den Sprechzeiten von Arztpraxen decken, ist das wirklich oft nicht leicht.


    Als ich noch angestellt gearbeitet habe, bekam ich eine Bescheinigung von der Arztpraxis, die belegte, dass und wie lange ich dort war zur Vorlage beim Arbeitgeber. Gearbeitet habe ich an dem Tag natürlich vor dem Arzttermin oder anschließend, insgesamt aber weniger.

  • konkret: würdet ihr euch über den Arzt ärgern, der euch die au verwehrt? Schließlich kostet es ihn ja nix....

    Nein, denn warum sollte er mich "krank", also AU, schreiben, wenn ich es nicht bin?

    Weil ich ihn darum bitte und mein Arbeitgeber nicht imstande ist mir freizugeben (Zu wenig Personal...Und der Markt gibt auch keine Erzieher her. Er kann also nicht einstellen, selbst wenn er wollte). Geplant ausfallen gibt es also nicht, sondern ich muss an dem morgen anrufen und sagen, dass ich nicht arbeiten kann.

    Das ist natürlich Mist.

    Aber letztlich kann der Arzt nichts für deine berufliche Situation.


    Ich finde dieses System auch absolut unterirdisch. Meine Schwester ist Erzieherin, und es kommt oft vor, dass sie für wichtige Termine keine Stunde eher gehen oder später erscheinen kann. Auch Urlaub nehmen geht dann nicht, weil die Personaldecke viel zu dünn ist. Wenn sie aber einen Unfall hat oder erkrankt, dann geht es trotzdem irgendwie...

    Ehrlich gesagt kann ich das nicht nachvollziehen, so ein AG-Verhalten könnte mir den Job echt verleiden.

    LG
    Marion mit zwei Mädels 04/04 und 05/06

  • Ich würde mich über den Arzt nicht ärgern, aber über den AG. Mir einen anderen Arzt suchen, wenn möglich und mich selber arbeitsunfähig melden, wenn sich der Arztbesuch nicht anders legen lässt. AU braucht es erst nach drei Tagen.

    Ich habe ja derzeit weder die Chance, Urlaub zu nehmen noch Überstunden abzubummeln. Wenn also ein Kind spontan dringend zum Zahnarzt muss, befinde ich mich dann in einem regelwidrigen geistigen oder psychischen Zustand, der die Arbeit unmöglich macht bzw. Sich verschlimmert, wenn ich arbeiten gehe. #crying

    Liebe Grüße,


    Ich, mit Tochter (2/06) und tochter (12/07).

  • Ich würde mich auch über den Arbeitgeber ärgern. Wenn ein wichtiger Arzttermin ansteht, der sich nicht auf den Urlaub verschieben lässt und es auch keine Möglichkeit gibt nach der Arbeit oder vor der Arbeit einen Termin zu bekommen, dann müsste man eigentlich irgendwie was möglich machen von Seiten des Arbeitgebers, der irgendwo auch eine Fürsorgepflicht hat. Dann schreibt der Arzt nur ein Attest für die Anwesenheitszeit in der Praxis.


    Es gibt da aber verrückte Konstellationen. In meinem letzten Praktikum kam ein Patient, der einen wichtigen Facharzttermin hatte. Der war nur am späten Vormittag möglich gewesen, weil der Termin dringlich war und es keinen anderen freien Termin gab. Der Facharzt stellte nur ein Attest aus für diese Zeit, was auch logisch ist und das sah der Pat. auch so ein.

    Nur hat sein Arbeitgeber das Attest dann abgelehnt und bestand auf eine AU, da der Pat. immer nur vom frühen Morgen bis in den späten Mittag arbeiten kann und dazu noch einen weiten Anfahrtsweg hat. Sprich, es war nicht möglich vor dem Termin zur Arbeit zu kommen und danach lohnte es sich auch nicht mehr. Der Arbeitgeber hat für Krankheitstage eine Versicherung, die aber nur mit voller AU greift...

    Was ist da dann die Lösung? Schwierig. Ist wohl eine Lücke im System. Scheinbar schliesst sich dringlich und trotzdem arbeitsfähig irgendwie aus. Bei solch konfusen Situationen, die vermutlich selten sind, würde ich als Patient dann doch irgendwie Hilfe in Form einer SU erwarten, weil es keine systemkonforme Lösung gibt. Das aber nur bei dringlichen Geschichten. Alles was in den Urlaub verlegt werden kann, sollte dann auch dort terminiert werden.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

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  • Miriam,


    Hat der AN keine Überstunden, die er dann für die restliche Zeit nehmen kann?


    So würde das z.B. bei mir gelöst werden, wenn ich nicht frei oder Urlaub nehmen kann oder will.

  • Nein, in diesem Fall nicht. Die Arbeitszeiten sind dort verbindlich und nur genauso zu leisten.

    Ist aber deshalb, denk ich, wohl eher ein seltener Fall. In der Regel sind Überstunden doch meistens möglich. Bzw. würde dieser Arbeitnehmer ja nachmittags können, aber da konnte der Facharzt eben nicht.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

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  • bei meinem Patienten gab es eben keine Möglichkeit, Überstunden zu nehmen. Urlaub auch erst wieder im Dezember; es sind einfach zu wenige Mitarbeiter. Was aber der Arbeitgeber nur bedingt zu verschulden hat,weil der Markt einfach leer ist. Dazu noch ein oder zwei kranke, das Klima ist dann schnell eher oll.... und wenn dann noch jemand kommt und eine Tag Urlaub fordert ist das für die, die keinen Urlaub bekommen blöd.


    Irgendwie verdreht das ganze - würde sich der Patient Wege derselben Erkrankung für drei Wochen au schreiben lassen wäre es kein Problem. Beißter die Zähne zusammen, hält durch fürs Team und weil es sooo schlimm nicht ist, bekommt er den einen Tag nicht frei.