Hallo liebe Raben,
meine Frage steht schon oben.
Im Falle der Früherkennung ist Ultraschall bekanntlich eine IGel-Leistung.
Aber wie sieht es aus im Falle der Nachsorge einer bereits diagnostizierter Krebserkrankung?
Muss die Patientin den weiterhin selbst zahlen?
Mir geht es ausdrücklich um Ultraschall und nicht um Mammographie.
Danke!