Mal wieder eine Vereinsfrage

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  • Derzeit versuchen wir heraus zu finden, ob der Schulförderverein Mittel zur Verfügung stellen kann an die Schulpflegschaft, damit diese sich anwaltlich beraten lassen können. Im Augenblick droht durch die Kommune der Beschluss zur sukzessiven Schließung der Schule und damit sind die Eltern noch nicht durch (nicht einverstanden). Die Elternschaft möchte anwaltlich erfahren, was der Schulausschuss evtl. falsch dargestellt hat (unter anderem). Und das Ganze muss schnell geschehen, denn vom Schulausschuss ging der Beschluss bereits an den Rat und dieser wird im November tagen und das beschließen, wenn wir keinen Weg mehr finden, um das zu verhindern. Die Situation ist um einiges komplizierter und komplexer. Aber das hat mit der Frage eher weniger zu tun.


    Wir Mitglieder vom Vorstand können beim besten Willen nicht sagen, ob eine solche Mittelverwendung im Einklang mit der Satzung steht. In der Satzung steht zum Vereinszweck "Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung der Erziehung und Bildung an der.................Schule."


    Wir würden gerne dafür Mittel zur Verfügung stellen, müssen es aber rechtlich abdecken. Kennt sich jemand evtl. aus?


    Gruß

  • Grundsätzlich sehe ich das auch so. Allerdings würde die Schule ja nicht geschlossen, sondern "auslaufend" gesetzt. Somit würde sie noch weitere 6 Jahre existieren, bis der derzeitige Jahrgang 5 in Klasse 10 die Schule verlässt. So lange würde auch der Verein bestehen. Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht.

  • Der Verein hat aber nur eine Grundlage, wenn immer wieder neue Jahrgänge nachkommen und somit potenzielle Neumitglieder entstehen. Auslaufend bedeuted ja auch, dass der Verein im Laufe der nächsten Jahre "ausstirbt" und sich ggfs. vorzeitig auflösen muss, weil die notwedigen Ämter nicht mehr besetzt werden können.


    Soll die Schule denn komplett auslaufen oder nur euer Schulzweig? Bzw. kommt dann eine andere Schulform für nachwachsenden Jahrgangsstufen?

  • Wie gesagt, hoch komplizierte, kummualpolitische Situation. Die gegenwärtige Sekundarschule soll auslaufend gestellt werden. Mit 500 Schlülern. Es soll eine neue Gesamtschule gegründet werden. Aber dabei ist es fraglich, ob die bei bereits 5 vorhandenen Möglichkeiten in dieser Stadt, die eine Oberstufe anbieten eine solche Schule die nötige Oberstufe erreichen kann und das auch dauerhaft. Schafft es diese Schule nämlich nicht, ist sie umzuwandeln in eine Sekundarschule, die wiederum gerade geschlossen werden soll.

    Und fraglich dabei ist auch noch der Standort der neuen Gesamtschule. Käme sie an den Standort der auslaufenden Schule, wäre es ein fließender Übergang. Kommt sie aber den anderen Standort, wäre alles mies.

  • Eine andere Möglichkeit: ist unter euren (Ex-)Mitgliedern kein Anwalt oder gibt's einen schulnahen Anwalt, der euch auf ehrenamtlicher Basis beraten kann?


    Ganz unabhängig davon, würde ich mit dem Förderverein in die Öffentlichkeit gehen, um auf die drohende Schließung aufmerksam zu machen. Demos und so.

  • Das ist alles schon so öffentlich, öffentlicher gehts gar nicht mehr. Aber der Schulausschuss tut, was der Schulausschuss will. Im November soll der Rat der Stadt deren Vorschlägen folgen und das wird er voraussichtlich.

  • Gibt es bei euch eine Ehrenamtsstiftung? Die beraten hier -MV- sehr gut.

    Ansonsten mal das Finanzamt anrufen ? Dorthin berichtet ihr ja später eure Tätigkeit und dort wird zumindest die Besteuerung bzgl. Gemeinnützigkeit beschieden.

    Gruß omega.

  • Noch eine Idee: Seid ihr irgendeinem Dachverband angeschlossen bzw. dort Mitglied. Paritätischer Wohlfahrtsverband z. B. auch wenn konkret dieser vielleicht zutreffend wäre. In solchen Verbänden gibt es aber auch Rechtsberatungen für die Mitgliedsvereine.

  • Elektra, ja wir sind selbst bei einem Bundesverband Mitglied. Dort hab ich auch eine Anfrage hin gemailt. Die sind nur nicht die aller Schnellsten.


    Omega, da mach ich mich mal schlau. Notfalls Finanzamt anrufen. Die Idee merke ich mir.


    Danke!

  • Ich meine, dass die für Euch zuständige Oberfinanzdirektion Auskunft erteilt, das dauert aber auch einen Moment. Ansonsten kann ein Anwalt, insbesondere einer der auch Notar ist, Euch beraten - grds. könnt ihr kurzfristig jeden Notar bitten, zu prüfen, ob die Übernahme der Kosten der Vereinssatzung entspricht - fragt mal vorher, wie viel die Beantwortung dieser Frage kostet im Regelfall dürften das 30 Euro sein, max. 50. Möglicherweise macht das der Notar, der den Verein damals bei der Eintragung beraten hat, sogar kostenlos.

  • Telefonat mit dem Finanzamt heute hat ergeben, dass es eine Ermessensfrage ist. Eine anwaltliche Beratung würde sicher durchgehen, wenn sie von der Summe her nicht so gravierend ist. Das reichte uns erst mal aus. Insbesondere, da die Dame es auch so sah, wie einige von euch. An der Fortführung der Schule hängt das Fortbestehen des Vereins und somit wäre der Vereinszweck davon durchaus betroffen.


    Danke euch!