Derzeit versuchen wir heraus zu finden, ob der Schulförderverein Mittel zur Verfügung stellen kann an die Schulpflegschaft, damit diese sich anwaltlich beraten lassen können. Im Augenblick droht durch die Kommune der Beschluss zur sukzessiven Schließung der Schule und damit sind die Eltern noch nicht durch (nicht einverstanden). Die Elternschaft möchte anwaltlich erfahren, was der Schulausschuss evtl. falsch dargestellt hat (unter anderem). Und das Ganze muss schnell geschehen, denn vom Schulausschuss ging der Beschluss bereits an den Rat und dieser wird im November tagen und das beschließen, wenn wir keinen Weg mehr finden, um das zu verhindern. Die Situation ist um einiges komplizierter und komplexer. Aber das hat mit der Frage eher weniger zu tun.
Wir Mitglieder vom Vorstand können beim besten Willen nicht sagen, ob eine solche Mittelverwendung im Einklang mit der Satzung steht. In der Satzung steht zum Vereinszweck "Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung der Erziehung und Bildung an der.................Schule."
Wir würden gerne dafür Mittel zur Verfügung stellen, müssen es aber rechtlich abdecken. Kennt sich jemand evtl. aus?
Gruß