Ist es Sachbeschädigung, wenn ich illegale Aufkleber überklebe oder verändere?

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  • 5. sich freuen, dass der scheiß weg ist #super


    ich finde es prima, dass du das machst.

    Danke :)

    Punkt eins (abknibbeln) und Punkt fünf hat die alternative Bürgerwehr in einer nachbarschaftlichen Gemeinschaftsaktion mit Ceranfeldkratzern bewaffenet am Samstag erledigt.
    Leider klebten auf unserem Rückweg schon wieder neue Naziaufkleber. #eek#sauer#eek
    Und deshalb wird jetzt (wie ich bereits sehen konnte) auch von Punkt zwei bis fünf Gebrauch gemacht.

    "Über besorgte Bürger wusste er Bescheid. Wo auch immer se sich aufhielten: Sie sprachen immer die gleiche private Sprache in der "traditionelle Werte" und ähnliche Ausdrücke auf "jemanden lynchen" hinaus lief." Terry Pratchett: Die volle Wahrheit
    LG Bryn mit Svanhild (*01), Arfst (*02), Singefried (*09) und Isebrand (*12)

  • Ich könnte eine Richterin fragen, wenn Du möchtest, Bryn


    Gerne.
    Wichtig wären die Rahmenbedingungen:
    -Kein Kontakt zur Bushaltestelle, sondern nur zum Naziaufkleber
    -Und die Unterscheidung zwischen: "Ist erlaubt", "Ist verboten" und "Ist rechtlich unsicher, weil..."
    Danke :)

    Bekommt man eigentlich Sprühdosenfarbe von Haltestellenhäuschen ab?

    Kommt vermutlich auf das Material an.
    Holz, Glas, Metall?
    Vieles läßt sich mit Terpentin oder Aceton entfernen, ansonsten soll Tag ex sehr gut sein.
    https://tagex-professional.de/

    Wobei ich da eigentlich - solange es nicht so inflationär auftritt wie bei uns grade - die Verkehrsbetriebe in der Pflicht sehe.
    Photos machen, hinschicken. Gegen die Sprühereien hat das bei uns gut geholfen.

    "Über besorgte Bürger wusste er Bescheid. Wo auch immer se sich aufhielten: Sie sprachen immer die gleiche private Sprache in der "traditionelle Werte" und ähnliche Ausdrücke auf "jemanden lynchen" hinaus lief." Terry Pratchett: Die volle Wahrheit
    LG Bryn mit Svanhild (*01), Arfst (*02), Singefried (*09) und Isebrand (*12)

  • Aber habt ihr nicht irgendwie die Chance, die Leute zu erwischen, die das machen? (Andererseits, was bringt es? Mehr als max. Sachbeschädigung ist es dann ja doch nicht...)

  • Wir halten schon die Augen offen.
    Die Polizei ist auch informiert.
    Am Samstag war ein Mitglied des Stadtrates mit dabei.
    Ob's was bringt? Ich werde berichten.

    "Über besorgte Bürger wusste er Bescheid. Wo auch immer se sich aufhielten: Sie sprachen immer die gleiche private Sprache in der "traditionelle Werte" und ähnliche Ausdrücke auf "jemanden lynchen" hinaus lief." Terry Pratchett: Die volle Wahrheit
    LG Bryn mit Svanhild (*01), Arfst (*02), Singefried (*09) und Isebrand (*12)

  • Bryn, es handelt sich nicht um Sachbeschädigung gem. § 300 StGB da die Sache durch den Aufkleber nicht beschädigt oder zerstört wird. Beschädigung bietet zwar einen gewissen Ermessensspielraum, aber da ein Aufkleber - und auch ein zweiter Aufkleber darüber - relativ leicht entfernt werden kann, also ohne erheblichen Aufwand - würde ich eine Beschädigung ausschließen. (Juristisch heißt das dann, es habe an der Sache durch das Bemalen oder Anbringen des Aufklebers keine Substanzverletzung stattgefunden, gilt übrigens sogar auch beim Kleben von Plakaten mit wasserlöslichem Kleber). Zudem wäre ja auch der Inhalt der Aufkleber oder der geänderten Parole nicht strafrechtlich relevant.

    Strafrechtlich dürfte Euer Vorhaben nicht verfolgt werden können. (es gab allerdings mal den Versuch, so etwas als Bildung einer kriminellen Vereinigung zu bestrafen, das wurde aber vom Gericht kassiert) Wen es interessiert: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/3/16/3-86-16.pdf


    Zivilrechtlich hast du aber das Eigentum der Kommune ohne Einverständnis beeinträchtigt und die Kommune könnte dich einerseits auf Unterlassen verklagen sowie eventuelle Reinigungskosten fordern, - im Zweifel ist das eher als unwahrscheinlich einzuschätzen und dürfte sich vom Risiko in Grenzen halten.