Datenschutz Ehepartner

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  • Geburtsjahr: 1972

    Staatsangehörigkeit: deutsch

    Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Soz.Päd

    Nettoeinkommen monatlich:


    Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2001

    Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? ja


    Bei getrennt lebenden Eltern:

    Das Kind/Die Kinder leben bei: mir

    Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: noch nicht

    Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei? ich

    Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? keine


    Eheschließung im Jahr: 1999

    Trennung im Jahr: 2017

    Ehevertrag: nein


    Meine Frage: Darf sich meine Vermieterin mit meiner Frau über mein Mietverhältnis unterhalten? Bin ich als Ehemann durch den Datenschutz geschützt oder, da wir noch verheiratet sind, nicht?

  • Lieber Fragesteller,


    Ihre Stellung als (noch) Ehemann ändert nichts am Datenschutz, auch bei Auskünften an Ehegatten muss ein wirksame Einwilligung vorliegen.


    Es muss aber zunächst die Frage geklärt werden, ob von der Auskunft personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO betroffen waren. Hierzu können Sie sich z.B. hier https://dsgvo-gesetz.de/themen/personenbezogene-daten/ näher informieren.


    Beste Grüße

    Bettina Simon