Muss jemand der sich Arzt nennt ein Medizinstudium haben?

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  • Da ich im WWW nichts gefunden habe, dachte ich mir, vielleicht weiß ja einer von euch Bescheid.

    Wenn jemand sagt, dass er Arzt für Naturheilkunde ist, muss er dann ein Medizinstudium haben oder kann es auch eine Heilpraktiker Ausbildung sein ?

  • ich meine wer sich arzt nennt muss zwingend ein medizinstudium haben. ich denke er hat keinen facharzt sonder eine zusatzausbildung in naturheilkunde... aber sicher bin ich auch nicht ;) es weiß bestimmt jemand genaueres...

  • https://www.kvhb.de/arzt-titel


    Wer darf sich Arzt/Ärztin nennen?

    Soweit ist es noch recht einfach. Wer diese gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung führen will, muss ein Hochschulstudium von mindestens fünf, in Deutschland sechs Jahren erfolgreich beendet haben. Nach Ablegen des dritten Staatsexamens erteilt die Gesundheitsbehörde des Landes die „Approbation“, und damit die Erlaubnis ärztlich tätig zu werden (allerdings nicht selbständig, s.u.). In anderen Ländern wird das Studium nicht unbedingt mit dem Staatsexamen abgeschlossen, sondern mit einem Magistergrad oder einem Diplom (so z.B. in der früheren DDR: Dipl.-Med.).


    Sagt die Kassenärztliche Vereinigung dazu.




    https://www.heilpraktiker-fakt…t-ist-auch-heilpraktiker/


    Zwischen Heilpraktikern und Schulmedizinern gibt es viele Gemeinsamkeiten, aber auch große Unterschiede. Beide Berufsbilder haben sich der Heilung und Linderung von Krankheiten verschrieben – aber mit unterschiedlichen Herangehensweisen und verschiedenen Ausbildungswegen. Nicht selten hört man in der Öffentlichkeit den Satz: „Mein Arzt ist auch Heilpraktiker.“ Laut Standesrecht der Ärzte muss ein Arzt, der als Heilpraktiker tätig werden möchte, seine Approbation aufgeben


    Und das sagt ne Heilpraktikerseite dazu.


    Vielleicht war er Arzt und hat dann ne Ausbildung als Heilpraktiker angehängt. Könnt ich mir vorstellen.


    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Ein Arzt hat ein Medizinstudium absolviert.

    Laut Wikipedia:

    "Ab dem Zeitpunkt der ärztlichen Approbation darf der Arzt die gesetzlich geschützte Bezeichnung „Arzt“ führen und erhält mit ihr die staatliche Erlaubnis zur eigenverantwortlichen und selbstständigen ärztlichen Tätigkeit. Die bundesweit einheitliche Approbationsordnung regelt das zuvor erfolgreich abzuleistende mindestens sechsjährige Medizinstudium bezüglich der Dauer und der Inhalte der Ausbildung in den einzelnen Fächern, sowie der Prüfungen."


  • Um Arzt zu sein, braucht man in Deutschland eine Approbation und für die Approbation braucht man ein mind. sechsjähriges Medizinstudium. Man kann aber durchaus als Arzt naturheilkundlich orientiert sein.

  • Was dann aber heißt wenn man das Zitat von der Heilpraktikerseite betrachtet dass jemand nicht beides zugleich sein kann.

    Hat er denn beide Bezeichnungen gleichzeitig oder ist er ein Arzt mit der Zusatzausbildung Naturheilverfahren? Ist ja ein Unterschied.

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  • Vielleicht war er Arzt und hat dann ne Ausbildung als Heilpraktiker angehängt. Könnt ich mir vorstellen.


    laut verschiedene Internetseiten, hat er früher im Finanzsektor gearbeitet und dann ein Studiumzum Heilpraktikerabsolviert ,von Medizinstudium seht da nichts. Auf seiner Homepage steht auch Arzt für Naturheilkunde.

    Ich dachte auch immer, man dürfe sich nur Arzt nach einem Medizinstudium nennen. Auf mich wirkt der Typ dadurch halt irgendwie unseriös.

    • Offizieller Beitrag

    Der Begriff Arzt/Ärztin ist definitiv geschützt, so darf man sich nur nennen wenn man ein abgeschlossenes Medizinstudium hat und in dem konkreten Fall dann noch diverse Fortbildungen in Naturheilkunde.

  • Du kannst so etwas bestimmt bei der Kammer erfragen. Beim PsychologInnenverband weiß ich, dass sie sehr genau darauf achten, dass sich nur Psychologe nennt, wer auch ein Psychologiestudium absolviert hat. Da gibt es einen Rechtsanwalt, der sich um den Schutz des Titels kümmert, auch damit PatientInnen geschützt werden. Psychologische Beratung ist dagegen meines Wissens nicht geschützt.

  • Arzt kann man nur mit einen abgeschlossenen Medizinstudium werden. Heilpraktiker kann man nicht zeitgleich sein, wohl aber naturheilkundliche Verfahren anbieten.

    Von einem "(Fach)Arzt für Naturheilkunde" habe ich noch nie gehört, was aber nichrs heißen muss.

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  • Nachtrag: Tante Google sagt, dass ein Arzt für Naturheilverfahren ein Facharzt in einem anderen Gebiet sein muss und sich dann außeruniversitär Richtung Naturheilverfahren weiterbilden kann. Nur dann kann er praktizieren.


    Und wir haben hier allein im Umkreis von 20km zwei Leute, die bei der Suche als Heilpraktiker UND Arzt für Naturheilkunde auftauchen. (Merke: nicht Naturheilverfahren). Aber solange sie das nicht aufs Arztschild an der Tür schreiben, ist es wohl wurst.

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  • Vielleicht war er Arzt und hat dann ne Ausbildung als Heilpraktiker angehängt. Könnt ich mir vorstellen.

    Als Heilpraktiker braucht man überhaupt keine Ausbildung zu haben! Man muss eine Prüfung machen, die die eigene Unbedenklichkeit im Hinblick auf medizinische Grundlagen bescheinigt. (Also dass man eine Grundahnung hat und Akutfälle erkennt.) Ein Arzt muss in seinem Studium da weit mehr leisten.

    Der Rest ist Zusatzausbildung - egal ob beim Heilpraktiker oder beim Arzt.
    Für einen Arzt macht es von daher keinen Sinn, auf seinen Arzttitel zu verzichten.

  • Es ist möglich, erst Heilpraktiker zu werden, dann Medizin zu studieren und Arzt zu werden: dann ist man beides.

  • Vielleicht war er Arzt und hat dann ne Ausbildung als Heilpraktiker angehängt. Könnt ich mir vorstellen.

    Als Heilpraktiker braucht man überhaupt keine Ausbildung zu haben! Man muss eine Prüfung machen, die die eigene Unbedenklichkeit im Hinblick auf medizinische Grundlagen bescheinigt. (Also dass man eine Grundahnung hat und Akutfälle erkennt.) Ein Arzt muss in seinem Studium da weit mehr leisten.

    Der Rest ist Zusatzausbildung - egal ob beim Heilpraktiker oder beim Arzt.
    Für einen Arzt macht es von daher keinen Sinn, auf seinen Arzttitel zu verzichten.

    „Unbedenklichkeit“ würde ich weiter fassen. Du musst als Heilpraktiker/in meines Wissens nur nachweisen, dass du erkennen würdest, wenn dein Patient fremdgefährdend wäre, also entweder weil er Träger einer Infektionskrankheit ist oder weil er Schizophrenie oder sowas hat, was zu Aggression gegen andere führen könnte. Das darfst du dann nicht behandeln.


    Wenn du nur deine Patientinnen gefährdest (weil sie behandelbare Krankheiten zu dir tragen statt behandeln zu lassen) interessiert das meines Wissens niemand.

  • M.W. musst du auch Akutfälle erkennen können, also z.B. einen Herzinfarkt oder eine Blinddarmentzündung.

    Die darfst du dann nämlich auch nicht behandeln, sondern musst sie weiterschicken.

  • Es geht darum zu erkennen, was man NICHT behandeln darf. Dass die Rückenschmerzen eben gerade doch ein Herzinfarkt sind etc.


    Die Durchfallrate in meinem Landkreis liegt bei den Voll-HPs bei 80 - 95 %. Ich habe letzte Woche mit der zuständigen Gesundheitsamt-Mitarbeiterin gesprochen.

    Versagen tun vor allem diejenigen, die aus fachfremden Berufen kommen.


    Denn der Stoff ist schon immens!

  • Als Heilpraktiker braucht man überhaupt keine Ausbildung zu haben! Man muss eine Prüfung machen, die die eigene Unbedenklichkeit im Hinblick auf medizinische Grundlagen bescheinigt.

    "Überhaupt keine Ausbildung" finde ich ziemlich krass ausgedrückt. Denn der Stoff, den man sich ins Gehirn pressen muß um die Heilpraktikerprüfung zu bestehen, hat schon ordentliche Ausmaße. Trotzdem stimmt es natürlich.

    Was mich so erschreckt hat (und meine Meinung zu Heilpraktikern bestärkt hat), ist, dass das, was einen Heilpraktiker ausmacht, gar nicht in der Heilpraktikerprüfung abgefragt wird.

    Man darf sich nach der bestandenen Prüfung Heilpraktiker nennen und hat noch nichts über Homöopathie und die ganzen anderen Felder gelernt.

    Eine Freundin hat es mal so ausgedrückt: "Eine bestandene Heilpraktikerprüfung soll lediglich sicherstellen, dass ich keine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle!"


    Jemand, der kein Medizinstudium vorweisen kann, darf sich aber definitiv nicht "Arzt" nennen. Weder für Naturheilkunde, noch für Naturheilverfahren!

    Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter!

    „Ich mache nicht nur leere Versprechungen, ich halte mich auch daran.“
    (Edmund Stoiber im Wahlkampf 2005)

  • Was mich so erschreckt hat (und meine Meinung zu Heilpraktikern bestärkt hat), ist, dass das, was einen Heilpraktiker ausmacht, gar nicht in der Heilpraktikerprüfung abgefragt wird.

    Eben! Das sollte man wissen!


    Es gibt einige Schulen, die eine sehr fundierte, mehrjährige Vollzeit-Ausbildung (die dann auch nicht ganz preiswert ist) anbieten. Aber das ist kein Standard.


    Letztlich stammt das System aus einer Zeit, in der es einige prominente Fälle von Personen gab, die mit Naturheilmitteln beachtliche Heilerfolge erreichen konnten, aber keine Ärzte waren und es deshalb nicht durften und verklagt und bestraft wurden (auch wenn sie nachweislich Leuten das Leben gerettet hatten, die sich keinen Arzt leisten konnten oder an denen Ärzte für viel Geld ergebnislos rumtherapiert hatten). Die Prüfung soll eben sicher stellen, dass diese Leute nicht völlig ahnungslos agieren.

    Ich finde das an sich schon gut. Aber man sollte wirklich fragen, was ein Heilpraktiker anbietet und mit welchem Hintergrund er oder sie das tut.

    ...und da gibt es auch heute noch Heilpraktiker, die in ein, zwei Sitzungen Menschen heilen, die vorher über Jahre von einem Facharzt zum anderen gepilgert sind.

  • Eine gute Ausbildung ist natürlich wichtig, keine Frage. Und die Überprüfung dient tatsächlich zum Ausschluss von Fehldiagnosen. Sehr, sehr sinnvoll.

    Deshalb fallen in meinem Landkreis auch 85 - 90 % der Anwärter durch, vor allem Berufsfremde.


    Was man dann an Leistungen, Methoden erbringen will, - so man es geschafft hat - ist eine andere Frage.


    Aber da machen ja auch viele Ärzte einen Wochenendkurz auf Mallorca und können plötzlich Chiropraktik oder Akupunktur.


    Und man darf auch nicht vergessen, dass es eine Nazi-Entscheidung war, es den HPs schwer zu machen. Weil vielen Juden per se die ärztliche Heilerlaubnis entzogen war und sie dann auch nicht mehr als HP arbeiten durften. Was viele Patienten eigentlich gerne wollten..

    Mäh!

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