Geburtsjahr: 1980
Staatsangehörigkeit: deutsch
Ausgeübte Tätigkeit/Arbeitsumfang: Beamtin/ca. 27%
Nettoeinkommen monatlich: 1000€
Geburtsjahr des Kindes/der Kinder: 2006, 2012, 2016
Sind beide Elternteile sorgeberechtigt? Ja
Bei getrennt lebenden Eltern:
Das Kind/Die Kinder leben bei: mir
Das Umgangsrecht ist geklärt/nicht geklärt: Umgang findet einigermaßen regelmäßig nach Absprache statt; betroffenes Kind verweigert den Umgang
Das Sorgerecht sollen beide ausüben oder nur eine Partei?
Unterhaltszahlungen von wem, in welcher Höhe? Kindesunterhalt vom Vater, derzeit 900€/monatl.
Eheschließung im Jahr: 2006
Trennung im Jahr: 2018
Ehevertrag: nein
Meine Frage:
Hallo Frau Simon,
für unser 12jähriges Kind erscheint ein Internatsbesuch sinnvoll. Schulbesuch klappt derzeit wegen Angst leider gar nicht. Im Internat wären die Abläufe komplett anders und strukturierter.
Ein Platz würde monatlich 395€ kosten.
Umgänge werden zur Zeit (seit etwa einem Jahr) komplett verweigert, so dass unser Kind die Wochenenden und Ferien bei mir verbringen würde.
Welche Kosten muss ich für den Internatsaufenthalt kalkulieren?
So wie ich das verstanden habe, werde ich dann auch barunterhaltspflichtig.
Muss ich die Hälfte des Kindergeldes dann an den Vater ausbezahlen?
Wenn der Kindesunterhalt anwaltlich geklärt ist, sollten die etwa 370€ monatlich für das Kind wegfallen, richtig?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin