Krank - Krankschreibung - Wochenende - ich habe ne Frage

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  • Ich bin Krank und laboriere daran schon seit Dienstag rum..... Jetzt ist Sonntagabend und ich zweifle, dass ich morgen arbeitsfähig bin.


    Kennt sich jemand aus?


    Ich fing am Montag mit Kranksein an - habe den Arbeitstag durchgestanden

    Am Dienstag bin ich trotz Kranksein zur Arbeit gegangen

    Mittwoch bis Freitag war ich zu Hause - mein Arbeitgeber gestattet bis zu 3 krank ohne Krankenschein - die habe ich nun ausgereizt.

    Ich habe ja gehofft, übers Wochenende gesund zu werden.


    Wenn ich jetzt morgen zum Arzt gehe und mir einen AU-Schein ab morgen hole... Geht das denn klar?


    Ich frage, weil mein Arbeitgeber bei den K.o -Tagen eine Einschränkung macht und zwar:

    Wenn ich am Freitag meinen ersten K.o -Tag nehme und übers wochende nicht gesund werde könnte es am Montag problematisch werden weil K.o nicht geht.



    Was ich nie so wirklich verstanden habe:

    Geht das unproblematisch drei Tage ohne Schein krank zu sein, und dann am vierten Tag einen Schein zu bringen?

    Und was ist wenn zwischen den drei K.O Tagen und den ersten Tag der Krankschreibung ein Wochende war?

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Bei uns ginge das nicht. Ich lasse mich in so einem Fall am Montag ab Freitag krank schreiben. Mein Arzt macht das mit.

    Gruß omega.

  • Steht dazu evt. etwas in deinem Arbeitsvertrag? Denn das ist ja eine Regelung, die dein Arbeitgeber freiwillig installiert hat. Die Mehrheit der Leute in D. muss an Tag 1 direkt eine AU bringen.

    Dein Arzt darf die AU nicht rückdatieren. Von daher müsste es dazu auch eine Regelung geben durch deinen Chef, wie er sich das dann vorstellt.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

  • Bei uns geht das. Mi-Fr krank. Sa und So interessiert nicht. Könntest ja gesund gewesen sein. Und ab Mo dann Krankmeldung vom Arzt.

    Unsere Ärztin datiert aber auch zurück, sie fragt immer.

    mamaraupe (*1973) mit paparaupe (*1969), großer raupe (*06/06), und kleiner raupe(*02/10)

  • Doch, ein Arzt kann zurück datieren. Da steht dann krank von vorgestern bis übermorgen Festgestellt am heute.

    Oder so ähnlich halt.


    Ich mach es immer so: Bleibe einen Tag do zu Hause, sollte sich zeigen, dass es länger dauert gehe ich an Tag 2 oder Tag 3 zum Arzt.


    In Deinem Fall: Morgens anrufen, Du wärst leider doch nicht fit und gehst gleich zum Arzt. Bespricht dann alles mit dem Arzt und wie gesagt er kann Schreiben krank seit letztem Mittwoch. Krank bis Freitag Festgestellt Montag.

  • Bei uns würde das kein Hausarzt machen. Die würden sich evt. für den Freitag bequatschen lassen, aber dann ist auch Feierabend.

    Die unterschreiben schließlich, das man wirklich krank war und wie soll der Arzt das wissen, ob es so stimmt.

    Und das ist die Bedingung bei diesem Formular. Es muss klar nachvollziehbar sein. Wenn also ein Patient am Mittwoch aus dem Krankenhaus entlassen wurde und er telefoniert mit dem Hausarzt und der schreibt dann erst am Montag rückwirkend die AU, weil der PT. vorher nicht kommen kann/muss, dann ist das kein Problem, weil die Sachlage klar ist. Aber wenn jetzt jemand erkältet ist z.B. dann sieht man es der Person nicht an, wie lange sie schon krank ist.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

  • Was ist k.O., Leslie Winkle ? Bei uns ist ab dem dritten Arbeitstag fällig, glaube ich - ob da ein Wochenende dazwischen war, interessiert niemanden. Ich würde morgen anrufen, dass Du immer noch krank wärest und die Unfähigkeit ab dem Tag feststellen lassen. Es sei denn, Du weisst, dass Dein Arbeitgeber nicht wohlwollend auf solche Sachen blickt.

  • Also bei mir würde das rückdatiert werden auf den Tag, ab dem ich krank war. Das geht sowohl für mich als auch für die Kinder (Schulattest).

    Mein AG will das sogar so. ab dem dritten Arbeitstag brauch ich ein Attest. Also geh ich am dritten Arbeitstag zum Arzt wenn es nicht besser ist und der fragt, ab wann ich krank war. Auf diesen Tag (also den ersten) wird dann die AU ausgestellt. Ob mit WE dazwischen oder nicht ist völlig egal bei mir, es zählen die Arbeitstage.

    Was auch zählt ist ein Arbeitsversuch. Versuche ich am dritten Tag zu arbeiten, muss ich kein Attest vorlegen, auch wenn ich am 4. Tag dann wieder krank bin.

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    Wunder 1: 07


    Wunder2: 11

  • Das Ding mit dem Freitag krank werden und Montag immer noch ist normalerweise, dass man dann schon für den Montag die Krankschreibung braucht, auch wenn es erst der 2. Arbeitstag ist den man fehlt. Bei den Kranktagen werden aber Kalendertage gezählt und nicht Arbeitstage.


    Bei uns wäre es ok, wenn Du ab Montag eine Krankschreibung bringen würdest. Falls Arzt sie rückdatieren kann, würde ich das vermutlich trotzdem machen lassen.


    Gute Besserung!

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne es so, dass Du, wenn Du länger als 3 Tage krank bist, die AU ab dem 1. Tag der Krankeit, also Mittwoch, benötigst. So schreibt im Normalfall kEin Arzt rückwirkend krank.

    Wenn Du arbeitsrechtlich auf Nummer sicher gehen willst, gehst Du morgen zur Arbeit und verschwindest nach 2 Stunden wieder weil es Dir schlecht geht. DNn gilt der Montag als Arbeitstag und deine 3 Tage beginnen von vorher.

  • Ich müsste bei meinem Arbeitgeber eine AU ab dem 3. Werktag vorlegen. Wenn ich also Donnerstag und Freitag krank bin, gehe ich ggf. am Montag zum Arzt und besorge mir eine AU ab diesem Tag. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei dir ein Problem sein sollte. Du brauchst ab dem 4. Arbeitstag eine AU, die besorgst du dir morgen, also am 4. Werktag deiner Arbeitsunfähigkeit.


    Die Sonderregelung mit dem Freitag dürfte doch nur bedeuten, dass man ausnahmsweise schon ab dem 2. Tag eine AU braucht, wenn ein Wochenende dazwischen ist. Da zwischen Mittwoch und Freitag aber kein Wochenende ist, brauchst du die AU erst regulär ab dem 4. Tag, also ab morgen.

  • Hallo,



    Bei uns würde das wohl gehen, so viel ich weiß. Bis zu 3 Tagen KOS (Krank ohne Schein, so nennt sich das hier intern) ist OK , danach braucht man einen, aber nicht rückwirkend. Das Wochenende spielt da keine Rolle, es zählen nur Arbeitstage. Es kann ja keiner die 'Garantie übernehmen daß er nach 3 Tagen gesund ist, auch wenn es zuerst danach aussieht.

    Andersrum, die Krankschreibung durch KOS "verlängern" geht dagegen wohl nicht.


    Das ist zumindest meine derzeitiger Wissensstand, ich war letztens in einer ähnlichen Situation, da wurde mir das so gesagt. Aber ich brauchte es aber dann doch nicht austesten, kann daher keine Garantie übernehmen, ob die Info auch den Härtetest bestanden hätte.

    Generell geben die Träger hier KOS aber nicht so gerne, sie haben Sorge, daß es ausgenutzt wird bzw, daß Rückfragen von "weiter oben" kommen...


    Gute Besserung jedenfalls!

  • Der Arzt darf soweit ich weiß drei Tage rückdatieren, muss es aber nicht.

    Mein Arzt macht das maximal 1 Tag.


    Bei meinem Arbeitgeber gilt auch diese drei Tage Regelung.


    Das Wochenende wird dann relevant, wenn du den Freitag und Montag krank bist.


    Also von Mittwoch bis Freitag ist okay (obwohl es mit WE ja 5 Tage sind), wenn du am Montag arbeiten gehst.


    Von Freitag bis Montag wären dann mehr als drei Tage, zählt als 4 Tage und du brauchst eine AU.


    Wenn du Mittwoch bis Feitag krank bist und dann am Montag auch noch, reicht die AU ab Montag.


    Der Arbeitgeber darf aber jederzeit auch ab dem ersten Tag eine AU verlangen.


    So ist es bei uns.

  • Ich war jetzt nun beim Arzt


    Er hat mich rückwirkend von Freitag bis kommenden Freitag krankgeschrieben.... Ob der Arbeitgeber da jetzt Probleme hat/macht wird sich zeigen

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"