genau, über die STVO hinwegsetzen; zum einen ist es kein Verbrechen, zum anderen reifen Kinder unterschiedlich schnell. Vor Gericht hätte man keine Probleme das durchzuboxen, also bin ich da eher entspannt.
Meiner war mit über 12 noch auf dem Fußweg unterwegs, sehr vorsichtig auf die Fußgänger achtend und wurde nie von der Polizei aufgehalten, auch wenn sie neben ihm unterwegs waren.