Die Facebookgruppe ... sagt, dass man Produkte verzehren kann, bei denen drauf steht „kann Spuren von Gluten enthalten“, weil das einfach sehr oft draufsteht, und nie mehr bedeutet als dass irgendwann mal eine glutenhaltige Zutat in der entsprechenden Fabrikhalle war.
Das stimmt so nicht! Für die Spurenwarnung gibt es keinerlei gesetzliche Grundlage, die Firmen können das handhaben wie sie wollen.
Das ging nicht wirklich an dich, sondern mehr an die Argumentation der Facebookgruppe. Die akzeptiert offiziell gekaufte Produkte mit „kann Spuren von Gluten enthalten“, aber nicht Kuchen aus einer privaten Küche, in der auch schon mal glutenhaltig gebacken wurde.
Bei unserer Schwerpunktkur Zöliakie war auch eine Familie Anhänger der o.g. Facebookgruppe.
Das betroffene Kind war vor der Diagnose weitestgehend symptomlos (Zufallsdiagnose) und reagierte auch nur sehr dezent auf Diätfehler. Alle anderen Mitglieder der Schwerpunktkur waren aus vielen Gründen erheblich pingeliger. Das, was ich aus der Facebookgruppe gehört habe, war für mich nicht sonderlich überzeugend (ist aber schon einige Jahre her und ich hab dort nie wirklich selbst gelesen).
Bei den privaten Küchen ist es so eine Sache... es gibt nur wenige, denen ich gerade beim Backen ausreichend vertraue. Ich mein, ich selbst bin Pingel, aber vor der glutenfrei-Zeit hatte ich keinerlei Bauchschmerzen, auch mal mit dem Mehllöffel in den Zuckerpott zu langen. Solche Kleinigkeiten haben doch normale Menschen überhaupt nicht auf dem Schirm.
Die Gefahr der Kontamination bei warmen glutenfreien Gerichten ist m.E. auch in normalen Küchen nicht so groß.