ZitatDiensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände in Absprache mit den Rechteinhabern speichern oder öffentlich zugänglich machen, ergreifen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke oder sonstigen Schutzgegenstände regeln, oder die die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen, eingehalten werden. Diese Maßnahmen wie beispielsweise wirksame Inhaltserkennungstechniken müssen geeignet und angemessen sein. Die Diensteanbieter müssen gegenüber den Rechteinhabern in angemessener Weise darlegen, wie die Maßnahmen funktionieren und eingesetzt werden und ihnen gegebenenfalls über die Erkennung und Nutzung ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände Bericht erstatten.
Das ist die Version des Gesetzesvorschlags von 2016. Was aktuelleres habe ich nicht finden können.
Inhaltlich wird nun darüber gestritten, wie diese Maßnahmen zur Inhaltserkennung aussehen könnten. Praktisch wird es darauf hinauslaufen, dass die Diensteanbieter sog. Uploadfilter installieren müssen, die alles, was hochgeladen wird, vor der Veröffentlichung daraufhin überprüfen, ob irgendjemand daran ein Urheberrecht hat, bzw. ob die Plattform eine Lizenz dafür hat, das zu veröffentlichen.
Sowas kann aber rein praktisch einfach nicht funktionieren.
Also werden die großen Plattformen das Hochladen useregenerierter Inhalte von vornherein stark reglementieren. Von da ist der Weg zur Zensur nicht mehr weit.