Impfpflicht! Impfpflicht?

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  • Impfen verweigern wäre ein wirksamer Weg, um die SChulpflicht zu umgehen. Und nachdem das logischerweise nicht gewünscht ist, wird Impfverweigerung als Verweigerung der Schulpflicht angesehen

    Ah. Danke für die Erklärung, jetzt verstehe ich.


    Bleibt zu hoffen, daß das so nicht durchkommt.

  • ICh finds nicht mehr. Was ich nur gefunden hab, ist dass es in Italien und Polen schon so ist, dass KInder wenn die Eltern sich trotz Bußgeld weigern zu impfen zu Pflegefamilien müssen während die Eltern in Beugehaft (= begrenzte Zeit Gefängnis um sie zum "nachgeben" zu bringen) kommen. Weil damit verhindert werden soll, dass sich die Reichen einfach "freikaufen". Den Grund find ich aus Gründen der Gerechtigkeit auch gut (macht ja keinen Sinn, Viren entscheiden nciht zwischen Arm und Reich), die Umsetzung aber für die Kinder ne Katastrophe. Viel besser fänd ich, entweder homeschooling ganz offiziell zu erlauben :saint: (gerne mit regelmäßigen Kontrollen) oder die Höhe der Geldstrafe prozentual am Einkomme zu messen. Dass es den Reichen genauso weh tut wie den Armen, die Gerechtigkeit also wiederhergestellt ist.

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  • ICh finds nicht mehr. Was ich nur gefunden hab, ist dass es in Italien und Polen schon so ist, dass KInder wenn die Eltern sich trotz Bußgeld weigern zu impfen zu Pflegefamilien müssen während die Eltern in Beugehaft (= begrenzte Zeit Gefängnis um sie zum "nachgeben" zu bringen) kommen. Weil damit verhindert werden soll, dass sich die Reichen einfach "freikaufen".

    Waas? Das ist ja krass.

  • Titerbestimmung gemacht? Oder hilft es, zu sagen, dass man die Masern gehabt hat?


    Ich bin 3 (!) x geimpft worden als Kind und habe keinen nachweisbaren Titer.


    Deswegen habe ich die Ärztin, die mir daraufhin die Nachimpfung verweigert hat, über ihre Beweggründe für ihre Entscheidung befragt. Sie sagte, dass bei einer Impfung, die über 30 Jahre zurück liegt, kein Titer mehr nachweisbar ist, sich die Impfinformation jedoch in den Gedächtniszellen befindet. Daher ist eine Titerbestimmung eh für die Katz.


    Was ich damit sagen will: Eine Titerbestimmung hilft hier nicht weiter.


    Wie das bei durchgemachten Masen ist, weiß ich nicht, also ob dort auch kein Titer mehr nachweisbar sein kann.


    LG,

    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

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  • Ich meine ja - aber das bringt halt nur was, wenn ein ausreichender nachweisbar ist. Wobei es ja genug Fälle gibt, wo trotz negativem oder ganz niedrigem Titer Schutz besteht.

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  • Was ich damit sagen will: Eine Titerbestimmung hilft hier nicht weiter.

    Das ist doch schräg, auf wie wackligen Füßen das ganze steht. Denn bei einer Schwangerschaft wird ja der Röteln-Titer bestimmt und die Impfung kann ja auch schon 30 Jahre und mehr her sein. Oder ist die Bedeutsamkeit des Titers bei den unterschiedlichen Krankheitserregern unterschiedlich?

  • Was ich damit sagen will: Eine Titerbestimmung hilft hier nicht weiter.

    Das ist doch schräg, auf wie wackligen Füßen das ganze steht. Denn bei einer Schwangerschaft wird ja der Röteln-Titer bestimmt und die Impfung kann ja auch schon 30 Jahre und mehr her sein. Oder ist die Bedeutsamkeit des Titers bei den unterschiedlichen Krankheitserregern unterschiedlich?

    Nö, auch da ist es genauso, dass es einfach Leute gibt die trotz Impfung keinen Titer haben. Die werden dann genauso behandelt wie die, die gar nciht geimpft sind. In der Schwangerschaft gehts ja nur drum "Titer? Ok, keine Gefahr fürs Baby, kann weiter arbeiten" oder "Kein Titer? Gefahr fürs Baby, muss ins Beschäftigungsverbot".



    https://www.deutsche-apotheker…-masern-impfpflicht-durch

    https://www.bundesgesundheitsm…uOPUt_oMt9LK-l0ZV7OFJaSNs

    Impfpflicht ist durch, allerdings ist die Schulpflicht nciht davon betroffen. Hort dagegen sicher schon wenns für alle Kindertagesstätten gilt (darunter fällt Hort ja auch). Nicht geimpftes Personal dagegen darf in keiner Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtung arbeiten (gilt damit dann auch für Arzthelferinnen, Hebammen, Krankenschwestern, Ergotherapeuten, KRangengymnasten, .... - weitreichend, find ich aber wichtig weil ja grade die mit den Schwächsten arbeiten)

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  • Masern können doch gar nicht einzeln geimpft werden, oder? Womit wird das denn zusammen geimpft? Heißt das, es gibt dann eine Impfpflicht für mehrere Krankheiten?


    (sorry wenn es schon mal hier gesagt wurde, ich bin nicht (mehr) so richtig im Thema drin, nur aktuell aufgescheucht)

  • Wenn Erwachsene auch zwangsbeglückt werden - wird da vorher eine Titerbestimmung gemacht? Oder hilft es, zu sagen, dass man die Masern gehabt hat? Oder heißt es dann "Egal, die Impfung schadet nicht und wenn sie schon immun sind, weil sie die Krankheit durchgemacht haben, wirkt die Impfung als Auffrischung!"? Und gibt es dann einen Einzelimpfstoff, oder wird man als Erwachsener dann gleich Vierfach Zwangsbeglückt?

    In der Diskussion ging es ja auch um den kleinen Teil der Kinder, die keine zweite Masernimpfung haben - von Titerbestimmung war da nie die Rede.

    Außerdem hieß es bisher, dass die Masernimpfung verpflichtend sei, auch wenn es dafür keinen Einzelimpfstoff gäbe.

  • Wer zeigt das denn an?


    Sind die Schulen verpflichtet, Familien zu melden, deren Kinder den Impfnachweis nicht bis Juli 2021 vorlegen?

    Wohin geht so eine Meldung? Ans Gesundheitsamt oder ist das eine richtige Strafanzeige?

  • Masern können doch gar nicht einzeln geimpft werden, oder? Womit wird das denn zusammen geimpft? Heißt das, es gibt dann eine Impfpflicht für mehrere Krankheiten?


    (sorry wenn es schon mal hier gesagt wurde, ich bin nicht (mehr) so richtig im Thema drin, nur aktuell aufgescheucht)

    Ja, darauf läufts hinaus.


    Wer zeigt das denn an?


    Sind die Schulen verpflichtet, Familien zu melden, deren Kinder den Impfnachweis nicht bis Juli 2021 vorlegen?

    Wohin geht so eine Meldung? Ans Gesundheitsamt oder ist das eine richtige Strafanzeige?

    Ja, sind sie. Und sogar Tagesmütter. Ans Gesundheitsamt. Tun sies nicht, müssen sie empfindliche Geldstrafen zahlen.

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  • Zählt denn eine titerbestimmung als impfersatz?


    Das wäre schwierig, wenn man davon ausgeht, dass die Impfung(en) im Impfpass nachweisbar sind, aber sich nicht mehr im Titer wiederfinden lassen, denn...

    Ich meine ja - aber das bringt halt nur was, wenn ein ausreichender nachweisbar ist. Wobei es ja genug Fälle gibt, wo trotz negativem oder ganz niedrigem Titer Schutz besteht.

    ... so ist es.


    Denn bei einer Schwangerschaft wird ja der Röteln-Titer bestimmt und die Impfung kann ja auch schon 30 Jahre und mehr her sein. Oder ist die Bedeutsamkeit des Titers bei den unterschiedlichen Krankheitserregern unterschiedlich?

    Kann sein, dass es bei Röteln anders ist, das weiß ich nicht.

    Wir haben damals nur über Masern gesprochen.


    LG,

    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

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    • Offizieller Beitrag

    Wie gesagt, wir haben keinen Impfpass, sondern nur einen ärztlichen Zettel, und jetzt meine Kinder nochmal einfach alle MMR doppelt nachzuimpfen, halte ich fuer bescheuert. Titer haben sie alle uebrigens, zumindest fuer uns waere das kein Problem.

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn ich die Titerdiskussion interessant finde, ist fuer mich das direktere Problem herauszufinden, ob ich die Kinder nachimpfen muss, oder ob ich versuchen sollte Arztbriefe aus USA und Frankreich aufzutreiben, die die Impfungen bestätigen, was halt schwierig ist, weil die Impfungen zT laenger als 7Jahre her sind (und das die Mindestlagerdauer von Daten in den USA war).

  • Nachtkerze: Schau mal: https://www.bundesgesundheitsm…uOPUt_oMt9LK-l0ZV7OFJaSNs


    "Der Nachweis kann durch den Impfausweis erbracht werden. Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. Wurde die Krankheit schon einmal durchlitten, kann der Nachweis durch ein ärztliches Attest erbracht werden.

    Entsprechendes gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie z.B. in Krankenhäusern oder Arztpraxen. In medizinischen Einrichtungen ist das bereits gelebte Praxis. Auch hier muss das Personal die Impfung nachweisen oder nachweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein. "


    Vielleicht hift Dir das zur Orientierung?


    Edit: Deine Kinder sollten eigentlich noch nachweisebare Titer habe, da die Impfungen noch nicht jahrzehntelang her sind. Von daher würde ich diesen Weg gehen.

    Oben steht ja auch, dass bei durchgemachter Krankheit ein Arzt ein Attest darüber ausstellen muss - wie soll er das anders machen, als durch Titerbestimmung?

    Auf Treu und Glauben wird da sicher niemand enfach so ein Attest aussellen, denke ich mir mal so.


    LG,

    Anne

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