Impfpflicht! Impfpflicht?

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    • Offizieller Beitrag

    Annie, ich habe das gelesen und stolpere halt ueber den "Impfausweis". Nachweise haben wir, aber halt nicht in der Form eines Impfausweises. In Frankreich gab es auch Impfpflicht und es war kein Problem. Wahrscheinlich sollte ich einfach abwarten und wenn wir abgemahnt werden etwas vorzulegen, gucken, was genau verlangt wird, weil das vielleicht auch wieder jeder etwas anders auslegt.

  • Gerade bei Facebook gelesen.... Im kommenden Jahr wird die Impfpflicht für Masern eingeführt. Es ist doch aber praktisch eine Impfpflicht für Mumps, Masern und Röteln.

    Da es Masernimpfung ja nur in Kombi gibt.... Aber gut.



    Meine Frage betrifft aber nun mich. Ich bin also jetzt auch verpflichtet, meinen Masernschutz nAchzuweisen, weil ich in Schulen Arbeite. Verständlich. Aber wer überprüft das?


    Ich arbeite bei einem freien Träger... Da gibt es gar keine Arbeitsmedizinische Untersuchungen, wie damals im öffentlichen Dienst.


    Ich habe jetzt die Gesetzesvorlage nicht ganz gelesen.... Wie ist das nun mit Kleinkindern, die bei Kitastart Noch nicht geimpft sind, weil sie durch erkrankunGen oder Erkältung den Stiko-Impfplan nicht einhalten konnten. Wird denn dUrch die impfpflicht der Rechtsanspruch auf Kitaplatz ausgehebelt?

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Nachtkerze : Ja, vielleicht ist abwarten und auf Verlangen die Nachweise vorzeigen das beste.

    Es muss sich ja auch erst einmal alles in der gelebten Praxis zurecht ruckeln, zumal das ja auch erst in 2020 gilt.


    LG,

    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

  • Als ich vor vielen Jahren im Rahmen eines teaching assistantship in die USA gehangen bin, hat die Universität dort auch eine zweifache Masernimpfung vorgeschrieben, ich (Jahrgang 76) hatte aber nur eine bekommen und im Impfpass stehen.


    Vor Ort hatte ich dann die Wahl die zweite Impfung einfach nachzuholen oder den Titer bestimmen zu lassen.

    Der Titer war dann ausreichend und die Behörde zufrieden.


    Mein alter Impfausweis ist mittlerweile verschollen, ich gehe davon aus, dass ich als Lehrerin in absehbarer Zeit Schwierigkeiten haben werde, meinen Impfschutz nachzuweisen.

    Ich hoffe, dass dann eine Titerbestimmung beim Amtsarzt oder ein Attest vom Hausarzt ausreichen.

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

  • "Als Nachweisalternative kommt ein ärztliches Zeugnis in Betracht, das bestätigt, dass bei den betroffenen Personen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können (Buchstabe b). Der Arzt kann das Bestehen einer Immunität gegen Masern bestätigen, wenn ihm eine frühere Maserner-krankung der Person bekannt ist oder wenn eine serologische Titerbestimmung einen aus-reichenden Immunschutz gegen Masern ergeben hat. Zur Unterstützung der Ärzteschaft beim Impfen von Patienten mit Immundefizienz beziehungsweise Immunsuppression ein-schließlich der Beurteilung des Vorliegens einer Kontraindikation hat die STIKO Anwen-dungshinweise veröffentlicht (Bundesgesundheitsblatt 2017, S. 674)."


    Quelle:

    https://www.bundesgesundheitsm…schutzgesetz_Kabinett.pdf


    Und was, wenn man vor Jahrzehnten geimpft wurde, aber ...

    a) keinen Impfnachweis mehr hat und

    b) kein Titer nachweisbar ist?


    Gilt das als "nicht geimpft" ?

    Zu einer Überprüfung der Gedächtniszellen steht da nichts.


    LG,

    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

    2 Mal editiert, zuletzt von Annie ()

  • Ich denke, dass der Titer übers Gesundheitsamt laufen muss. Entweder in der Schule per Reihentest oder im Gesundheitsamt direkt.

    Ich sehe nicht ein, die Bestimmung aus meiner Tasche zu zahlen.

    Muss mich mal in der Schule erkundigen.

    LG
    Marau
    #kerze M. 06.09.1984 - 02.01.2017
    Was man tief im Herzen trägt, kann man nicht durch den Tod verlieren.

  • Das sind ja alles sehr besorgniserregende Informationen!!!!#eek#eek#eek

    Entzug des Sorgerechts? #eek#eek

    Ich hätte nie gedacht, dass sowas hier möglich wird....


    Gibt es denn jetzt noch einen Weg dass dieses Gesetz nicht kommt?

    Kann man noch irgendetwas tun?????

    Und wenn mein Kind jetzt noch schnell die Masern bekommt? Wäre das eine helfende Option?

  • Mich betriffts ja auch, sogar noch mehr weil ich ja mit den ganz Kleinen arbeite die oft noch gar nicht oder wenn erst einmal geimpft sind.


    Ich warte jetzt mal den offiziellen Schrieb vom Gesundheitsamt (oder Jugendamt, man wird sehen) ab, aber ich geh davon aus, dass der Träger verpflichtet wird, die Nachweise vorzulegen. Wer Impfpass hat ist fein raus, wer allerdings die Titerbestimmung zahlen muss? ich würde davon ausgehen der Arbeitgeber wies ja in der Krankenpflege bei Hepatitis z.B. auch ist.


    Ich denk da reicht ein Attest vom Arzt dass noch nicht geimpft weil aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt wird.

    Auch das werden wir vermutlich schnellr erfahren als uns lieb ist. #yoga

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Das Gesetz kommt ja, siehe meine Links vor paar Posts. Wird sich aber wohl nur in den Kindertagesstätten bemerkbar machen (sprich, kein Platz ohne Impfung) und als Konsequenz darüber hinaus nur Geldbuße.

    Die heilige Kuh Schulpflicht haben sie nicht angefasst, sprich auch keine Konsequenzen außer der Geldbuße, wenn die Kinder nicht geimpft sind.

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Mal für Gemeinschaftskunde-Doofis wie mich (meine Kinder wissen das bestimmt...): Es hieß, das sei jetzt ein Kabinettsbeschluss (und klingt in den Medien immer so, als sei das jetzt in Stein gemeißelt). Habe ich das falsch in Erinnerung, dass zur Gesetzgebung da jetzt noch ein ganzer Rattenschwanz von Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident usw. kommt? Auch wenn ich mir nicht wirklich Hoffnung mache, dass da mal jemand das selbständige Denken anfängt, wüsste ich das trotzdem gerne für die Einsortierung.

    Liebe Grüße

    Sabine mit T. 10/02 und Q. 11/05

  • Das Kabinett hat zugestimmt, der Bundestag noch nicht.

    Heißt, es kann noch gekippt werden? Hatte ich in den Links anders verstanden. #gruebel

    Wenn, wie groß ist da die Wahrscheinlichkeit? Ich bin so unpolitisch, ich hab überhaupt nicht auf dem Schirm wer jetzt eigentlich was will. #angst

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • ...Es ist doch aber praktisch eine Impfpflicht für Mumps, Masern und Röteln.

    Da es Masernimpfung ja nur in Kombi gibt....

    Meine Kinder haben die Einzelimpfung. Privat bezahlt und importiert. Das geht doch sicher auch, oder muss es ein anerkannter deutscher Impfstoff sein???

  • Ich hab mich mal kurz schlau gemacht, was die Verabschiedung eines Gesetzes betrifft. Hier der Passus zu dem derzeitigen Stand:


    Ein von einem Ministerium erarbeiteter Gesetzesentwurf wird in der Regel durch das Kabinett gebilligt und zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Mit dieser Stellungnahme versehen geht der Entwurf in die sogenannte erste Lesung, das heißt: er wird im Bundestagsplenum diskutiert. Anschließend beschäftigen sich die Fachausschüsse des Bundestages mit dem Entwurf und geben ihn – eventuell in veränderter Form – wieder zur Diskussion ins Plenum. In dieser zweiten Lesung kann die Opposition noch einmal Änderungsanträge einbringen. Auf diese Weise kann sie ihre Bedenken zu einem Gesetz für die Öffentlichkeit formulieren. Nach der zweiten Lesung schließt sich oft direkt die dritte Lesung an, in der das Gesetz abschließend angenommen oder abgelehnt wird.

    Quelle: https://m.bpb.de/politik/grund…3/wie-ein-gesetz-entsteht


    Also, es ist noch nichts in Stein gemeißelt.


    Und zum Sorgerecht... Ich hab mir ja den ganzen Gesetzesentwurf durchgelesen. Das Thema Sorgerechtsentzug kam mir gar nicht unter. Ich denke, es wäre mir sicher hochgradig ins Auge gestochen, wenn es dort erwähnt gewesen wäre.


    Zum anderen funktioniert das nicht so recht mit der Pflicht der zwei Impfungen. Wie soll es gehen, wenn die erste Masernimpfung um das 1.LJ angesetzt ist und die zweite ein Jahr später. Darf das Kind dann erst mit 2 Jahren in die Kita? Was machen die ganzen Eltern in dem Jahr, ohne Arbeit und Elterngeld? Ich selbst wäre diesbezüglich dann auch betroffen, wenn im November 2020 mein dann Einjähriger zur Tagesmutter müsste und ich arbeiten. Wie sollte ich das zweite Jahr überbrücken?

    Also für mich ist das Gesetz nicht bis zum Ende durchdacht. Ein Schnellschuss im Zuge der Angstpolitik.

    "Die Natur schafft immer von dem, was möglich ist, das Beste."

    Aristoteles

    Einmal editiert, zuletzt von waldfrau ()

  • Da muss ich jetzt auch Mal fragen. Mein Kind ist einmal geimpft. Würde jetzt unter ungeimpft fallen?

    Und da er schulpflichtig ist, zahle ich dann die Strafen. Einmal, zweimal, dreimal? Und dann? Bis Ende der Schulpflicht? Und in der Berufsschule auch? Oder schließen die ihn aus? Weil er ja vielleicht doch nur freiwillig da ist? ? Einen Impfschaden kann ich ja leider nicht nachweisen. Der ist schon 13 Jahre her und ich habe leider nichts schriftlich.

  • Im Gesetzentwurf steht was von "nach Stiko-Empfehlung geimpft". Demnach müsste ein einjähriges Kind erst eine Impfung haben bzw nachweisen, dass es bis zum 14. Monat den Arzttermin hat.


    Ich frag mich, wie lange man mit "der Arzt hat erst nächsten Monat einen freien Termin" und "das Kind ist grad erkältet" die Impfung heraus zögern kann.

  • Ich sag ja, das ist alles unausgeteift. Die haben sich keinerlei Gedanke über die Einzelfälle gemacht.

    Nach stiko bedeutet dann auch, dass meine einmal geimpften Kinder die 2. noch bekommen müssten.

    Ja und was passiert, wenn man der Pflicht nicht nachkommt beim Schulkind, steht nicht im Gesetzesentwurf. Da steht eben nur was von Strafe bis zu 2.500€.

    "Die Natur schafft immer von dem, was möglich ist, das Beste."

    Aristoteles

  • Also auf der Webseite der Berliner Morgenpost steht, dass das Gesetz quasi durch ist.


    "Ist die Impfpflicht komplett beschlossen?

    Nach dem Kabinett muss jetzt noch der Bundestag zustimmen. Formsache. Im Bundesrat ist laut Gesundheitsministerium keine Zustimmung nötig."



    Stimmt das so?

    Keiner kann das mehr stoppen????#eek

  • Im Bundestag herrscht Fraktionszwang und auch viele Oppositionsparteien wollen dafür stimmen.


    Das Bundesverfassungsgericht könnte das Gesetz noch stoppen.