Impfpflicht! Impfpflicht?

Liebe interessierte Neu-Rabeneltern,

wenn Ihr Euch für das Forum registrieren möchtet, schickt uns bitte eine Mail an kontakt@rabeneltern.org mit eurem Wunschnickname.
Auch bei Fragen erreicht ihr uns unter der obigen Mail-Adresse.

Herzliche Grüße
das Team von Rabeneltern.org
  • Da gerade von einer entsprechende Fotbildung zurück: Es wird davon ausgegangen, dass es zu einer Impfpflicht gegen Masen kommen wird.

    Und zwar für Kinder, die in Kitas u.ä. bzw in der Schule sind. Sowie für Erwachsene, die in solchen Einrichtungen arbeiten und medizinisches Personal und Bewohner von Flüchtlingsunterkünften (und ich glaube auch dort arbeitendes Personal).


    Kita-Kinder müssen beim Eintritt in die Kita zumindest die 1. Impfung haben und es wird auch kontrolliert, dass nachgeimpft wird. Die Impfpässe müssen vom Kita-Personal/Leitung kontrolliert und nicht-geimpfte Kinder müssen gemeldet werden. Tun sie dies nicht, machen sie sich strafbar. Ungeimpfte Kinder werden umgehend vom Kita-BEsuch ausgeschlossen.

    Bei Schulkindern ist ein Ausschluss rechlich nicht möglich (schulflicht). Hier sollen im Falle einer dauerhaften Impfweigerung die Eltern bis zu 2500 Euro Strafe zahlen.


    Es gibt zur Zeit keinen Mono-Impfstoff gegen Masern. Daher MUSS mit dem MMR-Impfstoff geimpft werden bzw das Nicht-Verfügbarsein eines Monoimpfstoffes darf nicht als Grund einer Impfverweigerung akzeptiert werden.


    Ausnahmen von der Impfpflicht bestehen für ärztlich bestätigte Kontraindikationen (die werden sehr eng gefasst, in der Regel immunsupprimierte Patienten) und für Menschen mit bestehndem Masernantikörpertiter (z.B. durch durchgemachte Feldinfektionen).


    Insgesamt waren die anwesenden Ärzte nicht so begeistert von dieser Impfpflicht. Man hätte lieber auf Aufklärung und Motivation zu einer freiwilligen Impfung gesetzt.

  • Hallo,


    Wann wurde eigentlich in der DDR gegen Masern geimpft? Mir fehlt der Nachweis über meine Impfungen in der frühen Kindheit - damit zählt man dann vermutlich automatisch als ungeimpft, oder?


    Wie ist das eigentlich mit dem Impfstoff für Erwachsene? Gibt es da auch nur MMR oder einen Einzelimpfstoff?


    Gäbe es nur MMR hieße das ja, ich müsste mir, um meinen Beruf weiter ausüben zu können (einem Beruf in dem massiver Personalmangel herrscht..) , eine Impfung geben lassen gegen eine Krankheit, die ich definitiv hatte (Röteln) und eine, die ich höchstwahrscheinlich hatte (Mumps, das ließe sich ja ggf. per Titer nachweisen?) Und das, obwohl ich generell Impfungen oft nicht besonders gut vertrage?


    Ich finde das nach wie vor ein Unding, nicht nur für die Kinder, auch für die betroffenen auch für Erwachsenen. Generell und so erst recht. Würde ich meinen Beruf nicht so lieben und hätten wir es finanziell nicht nötig, hätte ich durchaus Lust, zu probieren, was passiert, wenn ich mich weigere, mir Impfungen geben zu lassen, die ich weder brauche noch vom die Gesetzgeber vorgeschrieben werden.


    Wie soll es eigentlich bei Schülern werden? Nur GS oder bis zum Schluss? Muss ich mir wegen meinem beiden Schul"kindern" (1x noch knapp knapp 1 Jahr vor sich und 1x noch knapp 3 Jahre) Gedanken machen oder sind die Großen da erst mal raus? Nicht daß sie dann kurz vor den Prüfungen Impfausweise einsammeln oder so?

  • Trin: Du kannst alternativ auch eine Titerbestimmung bei Dir machen lassen. Wenn ich micht nicht irre, dann muss man das aber selber zahlen. Wenn der Titer hoch genug ist, dann brauchst Du Dich nicht impfen lassen.


    Impfstoff: Mono-Impfstoff gegen Masern gibt es zur Zeit nicht und es ist auch eher nicht so wahrscheinlich (aber nicht ausgeschlossen), dass es ihn geben wird. Daher wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man dann den Kombi-Impfstoff akzeptieren muss.


    Bei Weigerung der Impfung wird man zuerst zu aufklärenden Gespächen eingeladen. Verweigert man weiter oder geht gar nicht zur Aufklärung, dann muss man Strafe zahlen.


    Schüler: hmm, gute Frage. So wie ich es verstanden habe, gilt die Impfpflicht für alle Schüler. Nicht nur für die, die neu eingeschult werden. Wie das aber für Schüler aussieht, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind (z.B. Oberstufe), weiß ich nicht. Zwecks Kontrolle wird hier die Schulleitung verpflichtet.

  • Trin

    Es betrifft wohl Personen ab Jahrgang 1970.


    Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide, von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Tagesmutter muss ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen.


    Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagepflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind).


    Die Quelle habe ich oben verlinkt.

  • Hallo,


    Aber eine Titerbestimmung nützt mir ja z.B. bei Röteln (wurde in der 1. Schwangerschaft schon bestimmt) und Mumps nichts, weil ich es trotz ausreichendem Titer nicht "abwählen" könnte.


    Ich denke nicht, daß ich nach einer Strafzahlung weiter arbeiten dürfte. Und das würde ja zeigen, daß das ganze Projekt aus gesundheitlichem Aspekt heraus hirnrissig ist, wenn man sich "freikaufen" kann, so man das Geld dafür hat/hätte.



    Schüler: hmm, gute Frage. So wie ich es verstanden habe, gilt die Impfpflicht für alle Schüler. Nicht nur für die, die neu eingeschult werden. Wie das aber für Schüler aussieht, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind (z.B. Oberstufe), weiß ich nicht. Zwecks Kontrolle wird hier die Schulleitung verpflichtet.


    Na die werden sich bedanken ... (die Schulpflicht endet ja nicht mit der 10 Klasse, von daher würde es die Oberstufe zum großen Teil sehr wohl betreffen) .


    Puh,

    "Ausschließlich Kinder mit klinisch sehr schwerer Hühnereiweißallergie (z.B. anaphylaktischer Schock nach Genuss von geringsten Mengen von Hühnereiweiß) sollten unter besonderen Schutzmaßnahmen und anschließender Beobachtung (ggf. im Krankenhaus) geimpft werden. "

    Klick


    Tja, so weit haben wir es (zum Glück) durch große Achtsamkeit nie kommen lassen. Das heißt, uns bleibt jetzt nur die Möglichkeit, für meinen 16-jährigen das Risiko einzugehen, DASS es in der Arztpraxis passiert oder ihn in KH zu schicken, damit er die letzten 2, 3 Jahre zur Schule gehen und ev. irgendwann Abi machen kann?

    Wunderbar... #yoga

  • Der Nachweis für Schüler ist wohl zum 30.07.2021 geplant.


    “Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. “


    Es ist also noch etwas Zeit...

  • Das ist alles so ******* ohne Not soll mal eben so ein Grundrecht ausgehebelt werden. Mist, dass meine Kinder noch lange schulpflichtig sein werden … und mein Großer will eigentlich Lehrer werden.

  • Für Erwachsene, die dadurch in die Nachweispflicht kommen, ist es denkbar, dass der jeweilige Betriebsarzt die Titerbestimmung anordnet und dann der Arbeitgeber für die Kosten aufkommt. Ich habe auf die Art schon Titerbestimmungen bekommen, weil bei mir unklar war, wie es z.B. um die Windpocken steht, die ich nie hatte.

    Wenn man dann tatsächlich keinen Titer hat und möchte die Impfung nicht bekommen, wird es vermutlich dann schon schwierig. Aber dann ist man auch wieder an dem Punkt, weil man eben nicht möchte, dass Erzieher/innen/Krankenpfleger/innen usw. an Masern erkranken.


    Aber sicherlich ist das schwierig jemanden zu zwingen. Nicht schön, nicht gut und vermutlich nicht überzeugend. Ich arbeite viel mit alten, kranken Menschen. Dennoch weigern sich einige Kollegen von mir im Herbst die Grippeimpfung zu machen. Da nimmt man letztlich bewusst in Kauf sich anzustecken, nicht unbedingt selber schwer zu erkranken, aber Schwächere zu gefährden. Aber da gibt es halt auch keine Impflicht. Der Betriebsarzt versucht einfach Überzeugungsarbeit zu leisten, aber mehr passiert nicht. Man kann dann ja auch bei Erkrankung einer dieser Alten nicht ablesen, wer ihn angesteckt hat. Die können sich natürlich auch untereinander infiziert haben. Das ist bei Masern eher nachvollziehbar. Aber ob das demjenigen hilft, der dann ohnehin schon krank ist und sich dann noch die Grippe dazu holt? Alles nicht so einfach. Daher habe ich immer noch keine richtige Meinung zu diesem Thema gefunden.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

  • Ich wiederhole mich ja nur ungern aber, das hier ist leider zu kurz gedacht (kein Anfrigg auf Dich melone , Du hast Dir das ja nicht ausgedacht):

    Trin: Du kannst alternativ auch eine Titerbestimmung bei Dir machen lassen. Wenn ich micht nicht irre, dann muss man das aber selber zahlen. Wenn der Titer hoch genug ist, dann brauchst Du Dich nicht impfen lassen.

    Eine Titerbestimmung bringt nichts, wenn die Impfung mehr als 20-30 Jahre zurück liegt.

    Dann sind die Antikörper oftmals NICHT mehr im Titer nachweisbar, weil sie in den Gedächtniszellen abgespeichert wurden, die wiederum keinen Eingang in die Titerbestimmung finden.


    Ich wurde als Kind sogar 3 (!!!) mal geimpft, habe aber keinen Titer und das ist völlig normal so.

    Deswegen wurde mir von meinem Arbeitgeber auch eine kostenlose Nachimpfung verweigert.


    Just my 2 cents...


    Und auch das wiederhole ich erneut: ich wünschte, es hätten an diesme Gesetz Menschen mitgearbeitet, die davon echte Ahnung haben.


    LG,

    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

  • Aber was anderes steht halt nicht zur Verfügung. Und es wird sicherlich schon einigen Leuten die Impfung ersparen. Nutzt halt nicht, wenn man keinen Titer hat, weil man dann genau genommen nichts weiß. Aber wenn man ihn hat, ist es nützlich.

    Ich habe z.B. noch einen Hep. A und B Titer, obwohl ich schon fast 20 Jahre nicht mehr geimpft wurde. Erst ging der Titer nur schlecht hoch (5 Impfungen), aber seitdem ist es gut.

    Auch der Windpockentiter ist hoch, obwohl ich die gar nicht hatte. Die stille Feyung wird aber vor 35 Jahren gewesen sein, als meine Schwester und meine engsten Freundinnen alle die Varizellen hatten. Das spart halt Impfungen ein. Klappt nur nicht für jeden leider.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

    Einmal editiert, zuletzt von Miriam ()

  • Eine Titerbestimmung bringt nichts, wenn die Impfung mehr als 20-30 Jahre zurück liegt.

    Dann sind die Antikörper oftmals NICHT mehr im Titer nachweisbar, weil sie in den Gedächtniszellen abgespeichert wurden, die wiederum keinen Eingang in die Titerbestimmung finden.


    Ich wurde als Kind sogar 3 (!!!) mal geimpft, habe aber keinen Titer und das ist völlig normal so.

    Ist das grundsätzlich so oder gilt das nur für die Masernimpfung?


    Ich frage deshalb, weil in jeder meiner Schwangerschaft mehrfach der Röteltiter überprüft wurde,obwohl er jedes Mal ausreichend vorhanden war. Nach Impfung wurde sowieso nicht gefragt.

    Zumindest bei meiner letzten Schwangerschaft wäre die Impfung schon mehr als 20 Jahre her gewesen. (Damals wurden die Mädchenhier in der Schule alle mit zwölf Jahren geimpft, ich allerdings nicht, ich kurz vorher an Röteln erkrankt war )

  • Wenn der Titer zu niedrig ist, dann muss geimpft werden. Ist doch klar.

    Aber z.B. nach einer durchgemachten Maserninfektion hat man oft lebenslange Titer.

  • Ich hatte das mit den Gedächniszellen so verstanden , dass man auch ohne nachweisbaren Titer immun ist.

  • DAs ist so ein bisschen ein grundsätzliches Problem mit den Titerbestimmungen statt Impfung. Es ist tatsächlich möglich, dass jemand trotz niedrigem Titer doch einen Impfschutz hat. Aber das weißt man dann halt nicht. Also hoher Titer- keine Impfung nötig.

    Niedriger Titer: es muss geimpft werden,d a es sein kann,d ass kein Impfschutz besteht.

  • Ich selber würde evtl sogar auch eine Titerbestimmung machen lassen (ich werde nicht müssen,d a ich nicht zum Personenkreis der Impfpflichtigen gehöre und auch zu alt bin), weil ich davon ausgehe, dass ich einen ausreichend hohen Titer habe, weil ich zwar nicht gegen Masern geimpft wurde, aber die Infektion hatte (Mit 18 Jahren, soll ja gaaanz schlimm sein in diesem Alter. Naja, sooo schrecklich war es nun auch nicht). Insofern gehe ich von einem lebenslangen Titer aus.


    Wobei ich aber auch kein grundsätzliches Problem hätte, wenn ich mal eine Impfung unnötig bekommen würde. Es ist ja nur eine Erinnerung fürs Immunsystem.

  • Wie soll denn ein Nachweis über eine durchgemachte Masernerkrankung zu erbringen sein? Eine schriftliche Erklärung der Eltern darüber wird wohl kaum ausreichen, und auf Unterlagen von z. B. Anfang der 1970er Jahre praktizierender Kinderärzte wird sich nicht mehr zurückgreifen lassen.

  • hier bei mir auch so (dass in der Schule alle Mädchen gegen Röteln geimpft wurden), und das liegt bei mir auch schon über 20 Jahre zurück.

    In beiden Schwangerschaften wurde der Röteln-Titer überprüft, und beide Male war der Titer nachweisbar.


    Ach, keine Ahnung.

    Auf jeden Fall sind wir jetzt alle geimpft, Schmerzen hat keiner von uns (auch keinen Muskelkater im Arm oder so), und mit der zweiten Impfung muss ich nochmal mich genau informieren. Beim Arzt meinten sie gestern, die zweite Impfung sei nur bei kleinen Kindern nötig?

    Aber melone schreibt ja, dass auch die zweite Impfung verpflichtend sein soll?

    Gut, dann machen wir die zweite eben auch noch, aber es fühlt sich echt doof an, sowas mehr oder weniger unter Zwang zu tun, weil man halt per Gesetz muss, aber wenn man es total sinnlos findet auf diese Art und Weise.


    Edit: Und ganz ehrlich, es steigert nicht gerade meine Begeisterung für die von mir gewählten Volksvertreter, die diesen Murks durchgenickt haben *seufz*

  • @ Trin: Du hattest nach der Masern-Impfung in der DDR gefragt. Ich hatte das gerade und habe auch noch meinen alten SV Ausweis, demnach wurde ich mit 1 Jahr gegen die Masern geimpft, danach nicht mehr. Ich hatte aber auch eine Rückstellung gg. Masern und Keuchhusten wegen eines Krampfanfalls (war wegen Fieber), weiß also nicht, ob nich eine gekommen wäre. Jetzt habe ich letzte Woche MMR impfen lassen und gut vertragen.

    Wenn wir einen Menschen glücklicher und heiterer machen können, so sollten wir es in jedem Fall tun, mag er uns darum bitten oder nicht.


    - Hermann Hesse: Das Glasperlenspiel -