Impfpflicht! Impfpflicht?

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  • Wie soll denn ein Nachweis über eine durchgemachte Masernerkrankung zu erbringen sein? Eine schriftliche Erklärung der Eltern darüber wird wohl kaum ausreichen, und auf Unterlagen von z. B. Anfang der 1970er Jahre praktizierender Kinderärzte wird sich nicht mehr zurückgreifen lassen.

    Na, über den Titer halt.

  • ber melone schreibt ja, dass auch die zweite Impfung verpflichtend sein soll?

    Nur bei Kindern. Bei Erwachsenen reciht wohl eine Impfung.

    Aber z.B. Kleinkinder können ab 9 Monate geimpft werden und dürfen anschließend gleich in die Kita. Es soll aber dann kontrolliert werden, ob sie auch zur Nachimpfung gehen.

  • ber melone schreibt ja, dass auch die zweite Impfung verpflichtend sein soll?

    Nur bei Kindern. Bei Erwachsenen reciht wohl eine Impfung.

    Aber z.B. Kleinkinder können ab 9 Monate geimpft werden und dürfen anschließend gleich in die Kita. Es soll aber dann kontrolliert werden, ob sie auch zur Nachimpfung gehen.

    okay, dann muss ich mal rauskriegen, bis wann die Kinder nicht mehr als Kleinkinder zählen.


    Verständnisfrage:

    Ich war der Meinung, dass es durchaus einen Masern-Einzelimpfstoff gibt, aber der ist hierzulande nicht zugelassen bzw. nicht empfohlen, d.h. wenn man sich mit dem Einzelimpfstoff impfen lässt, bekommt man bei eventuellen Impfschäden keine Entschädigung?

    Oder verwechsele ich da was?


    So oder so, das war mir jetzt zu lästig, da nach lauter Einzelimpfstoffen zu forschen. Zumal die Tochter ja dann eh irgendwann gegen Röteln und der Sohn irgendwann gegen Mumps hätte geimpft werden sollen.

  • Hallo,


    Der Nachweis für Schüler ist wohl zum 30.07.2021 geplant.


    “Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen. “


    Es ist also noch etwas Zeit...


    Das heißt, er müsste wegen seines vermutlich letzten Schuljahres das Risiko in Kauf nehmen...


    Aber sicherlich ist das schwierig jemanden zu zwingen.


    Nein. zwingen kann man sicher keinen. Aber was nützt mir, daß es keinen "Zwang" gibt, ich dann meinen Beruf dann aber nicht mehr ausüben darf, weil ich Impfungen gegen Krankheiten, die ich hatte bzw,. die eben nicht verpflichtend zu impfen sind, nicht haben will? Läuft am Ende auf das Gleiche hinaus + Rötel- und Mumps-Mit-Impfpflicht.


    Genau so Titerbestimmung... selbst WENN ein ausreichender Titer gegen Röteln und Mumps nachgewiesen würde, würde das Nullkommagarnichts bringen, weil eben eine Einzelimpfung gegen die einzige verpflichtende Impfung nicht möglich ist.


    Man führt damit durch die "einzeln gibt´s die eben nicht"-Hintertür eine Impfpflicht gegen 2 weitere Krankheiten ein, ohne daß das überhaupt jemals diskutiert oder gar in irgend einem Gesetz so festgeschrieben wäre.

    Ach wie praktisch, spart man sich den Stress mit der öffentlichen Meinung, der Ethikkommission, dem Grundgesetz usw., "X ist Pflicht, Y und Z nicht. Zwar gibt es X eben nur in Kombi mit y und Z, aber da die ja nicht PFLICHT werden sollen, braucht man darüber ja auch gar nicht diskutieren. Die Impfpflicht dafür kommt im Trojanischen Pferd mitgeliefert. Clever. #hmpf

  • Wie soll denn ein Nachweis über eine durchgemachte Masernerkrankung zu erbringen sein? Eine schriftliche Erklärung der Eltern darüber wird wohl kaum ausreichen, und auf Unterlagen von z. B. Anfang der 1970er Jahre praktizierender Kinderärzte wird sich nicht mehr zurückgreifen lassen.

    Na, über den Titer halt.

    Das funktioniert aber nicht zwingend, niedriger Titer und durchgemachte Erkrankung schließen sich nicht aus.

  • Das funktioniert aber nicht zwingend, niedriger Titer und durchgemachte Erkrankung schließen sich nicht aus.

    Das wurde ja schon mehrmals gesagt: bei niedrigem Titer muss man selbstverständlich impfen.

    Allerdings waren heute bei der Fortbildung die Ärzte der Meinung, dass man bei durchstandenen Masern immer lebenslang einen Titer hätte.

  • Laut RKI ist der einzige noch lieferbare Masern-Einzelimpfstoff einer aus Asien (Merieux ist seit 2017 nicht mehr lieferbar). Dieser hat einen etwas anderen Masernstamm als Grundlage. Es wird davon ausgegangen, dass mit diesem auch ein Schutz gegen europäische Masernstämme erzielt wird - aber der Schutz ist u.U. nicht per Titer nachweisbar, weil der Titernachweis zu speziell ist. Zumindest habe ich das so verstanden.


    Ich stehe grade vor dem Problem, dass meine Mutter sicher ist, dass ich zweimal geimpft wurde. Im Impfpass steht aber nur einmal, mit knapp 2 Jahren. Mumps hatte ich, Röteln auch, zu letzterem weiß ich dass mein Titer hervorragend ist. Sowieso sind alle meine Titer sämtlicher Impfungen auch nach 20 Jahren immer noch super. Und nun müsste ich MMR drauf impfen für den Nachweis. (mich trifft die Impfpflicht, weil ich in einer medizinischen Einrichtung arbeite).


    Ja und das nervt mich schon. Denn alle meine Ärzte (also Betriebsarzt und Chefin) finden Titerbestimmungen unnötig.

  • Ich hab mich mit der Frage Einzelimpfstoff bisher nicht beschäftigt, weil ich den gar nicht haben wollen würde. Ich bin für mich eher da, wenn man schon geimpft werden muss, dann darf sich das Immunsystem gerne auch an Röteln o.a. erinnern. Die Gabe des Impfstoffes, also das zuführen eines Wirkstoffes mit Trägerstoffen, passiert ja so oder so. Aber ich vertrage Impfungen eben auch gut und habe bisher nur profitiert.


    Liegt die mangelnde Verfügbarkeit denn daran, dass zu wenig Nachfrage besteht und die Industrie daher keinen Einzelimpfstoff mehr herstellt? Wenn das jetzt viele Leute betreffen sollte, könnte sich das ja dann ggf. ändern und es käme wieder ein Einzelimpfstoff? Ob das nun medizinisch gerechtfertigt ist oder nicht, wird der Markt doch letztlich durch die Nachfrage gesteuert, vermute ich mal.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

  • Ich verstehe nach wie vor nicht, warum nur folgende Gruppen der impfpflicht unterliegen:

    Kinder, beschäftigte in medizischen Einrichtungen, Schulen und Kitas. (Tagesmütter auch? Ich lese nur, die Kinder, die zu Tagesmüttern gehen, auch, aber auch die Tagesmütter) und Menschen in Asyleinrichtungen.

    Ich finde das absolut unsinnig!!!


    Mich wird's treffen, weil meine Nachweisdokumente nicht akkurat geführt wurden #schäm

    Ich muss mal suchen.... Ich bin auch als erwachsene Stiko geimpft (Grippe ausgenommen, obwohl ich ganz klar in der Empfehlungsgruppe bin) aber nicht alle meine Impfungen sind auch richtig dokumentiert...

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Hallo,


    Ich hab mich mit der Frage Einzelimpfstoff bisher nicht beschäftigt, weil ich den gar nicht haben wollen würde. Ich bin für mich eher da, wenn man schon geimpft werden muss, dann darf sich das Immunsystem gerne auch an Röteln o.a. erinnern. Die Gabe des Impfstoffes, also das zuführen eines Wirkstoffes mit Trägerstoffen, passiert ja so oder so. Aber ich vertrage Impfungen eben auch gut und habe bisher nur profitiert


    Es verlangt ja keiner, daß es NUR noch einen Einzelimpfstoff geben soll.


    Wenn du für d i c h einem Mehrfachimpfstoff sinnvoll findest, dann ist das doch OK. Den wird vermutlich keiner demnächst vom Markt nehmen.


    Aber ich finde es (neben der Impfpflicht als solcher...) unfair und vor allem rechtlich mehr als fragwürdig, daß im Falle einer Impfpflicht e i n e Krankheit betreffend auch die Leute, die das für sich (ihre Kinder) anders sehen zwangsweise gegen zwei weitere Krankheiten impfen lassen MÜSSEN, gegen die - offiziell jedenfalls - gar keine Impfpflicht besteht.

    Einfach weil es keine Alternative gibt.


    Manche werden sicher über diese coole Idee, so durch die Hintertür die Impfpflicht ohne jegliche ethische, politische oder rechtliche Debatte führen zu müssen gleich mal auszuweiten, jubeln - andere finden es eben aus verschiedenen Gründen hochgradig fragwürdig.

  • Ist das grundsätzlich so oder gilt das nur für die Masernimpfung?

    Bei mir ging es damals nur um Masern, daher weiß ich zu Röteln oder anderen Virenerkrankungen nicht Bescheid.


    Ich hatte das mit den Gedächniszellen so verstanden , dass man auch ohne nachweisbaren Titer immun ist.

    Genau so.

    Nur... das Gesetz bildet das nicht ab. Das Gesetz sagt: Kein nachweisbarer Titer = nicht geimpft.

    Das Gesetz berücksichtigt nicht, dass die Impfinformation in den Gedächtniszellen gespeichert wird.


    Wenn der Titer zu niedrig ist, dann muss geimpft werden. Ist doch klar.

    Insofern gehe ich von einem lebenslangen Titer aus.

    Zumindest nach Impfungen in der Kindheit, die jahrzehnte zurück liegen, kann es sein, dass ein viel zu niedriger Titerwert vorhanden ist.

    Das war bei mir der Fall.

    Ich würde mich jetzt nicht nachimpfen lassen wollen, denn immerhin hat eine Ärztin mir die Impfung verweigert nach Blick auf meinen Impfpass mit dem Statement, dass ein kaum nachweisbarer Titer eh nicht aussagekräftig ist, weil die Impf-Informationen in den Gedächtniszellen sitzen sollen.


    Also ist die Heranziehung des Titers für Personen, deren Impfung (oder auch durchgemachte Erkrankung ? - das weiß ich nicht) jahrzehntelang her ist, nicht die richtige Art, eine entsprechende Immunität nachzuweisen.

    LG,

    Anne

    "Wer nicht mehr liebt und nicht mehr irrt, der lasse sich begraben" ~ Johann Wolfgang von Goethe

    Einmal editiert, zuletzt von Annie ()

  • Ist das wirklich so unverständlich, wie ich schreibe? Etwas frustrierend das Ganze.


    Selbstverständlich wird man nicht den Kombiimpfstoff abschaffen. Das wäre doch totaler Unsinn, da ihn die Mehrheit haben will.

    Die Frage ist lediglich, ob womöglich zusätzlich wieder ein Einzelimpfstoff kommen könnte, wenn die Nachfrage jetzt möglicherweise steigen könnte, weil sich mehr Leute gezielt gegen Masern nachimpfen lassen müssen. Das ist auch nur eine Idee, weil Wirtschaft doch so funktioniert: wo eine ausreichende Nachfrage ist, da kommt ein Angebot.


    Wenn es keinen Einzelimpfstoff gibt, ist das natürlich ärgerlich für alle diejenigen, die ihn gerne hätten. Ich seh da schon das Problem, wenn man die beiden anderen Impfungen ablehnt, aber durch die Umstände gezwungen wird.

    Die Frage ist dann aber, wen man dafür verantwortlich machen will. Und wer dann was ändern könnte/müsste. Das ist ja auch bei ganz anderen Fragestellungen im Gesundheitswesen immer wieder Thema. Wenn ein Gesundheitssystem wirtschaftlich orientiert arbeitet, ist das schwierig, weil das Individuum dann im Zweifel egal ist. Finde ich nicht gut.


    Ich finde es halt schon grundsätzlich wünschenswert, wenn ein guter Impfschutz gegen Infektionskrankheiten besteht, wenn man viel mit Menschen arbeitet. Aber wie man da hinkommt im Konsens mit Allen ist halt so die Frage.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

    Einmal editiert, zuletzt von Miriam ()

  • Hallo,



    Die Frage ist lediglich, ob womöglich zusätzlich wieder ein Einzelimpfstoff kommen könnte, wenn die Nachfrage jetzt möglicherweise steigen könnte, weil sich mehr Leute gezielt gegen Masern nachimpfen lassen müssen. Das ist auch nur eine Idee, weil Wirtschaft doch so funktioniert: wo eine ausreichende Nachfrage ist, da kommt ein Angebot.


    Ich sehe die Frage andersrum - ist es in Ordnung, so zu tun, als würde man eine Impfpflicht für EINE Impfung einführen, wenn es keine Alternative zur - damit verpflichtenden - Dreifachimpfung gibt?

    Nein, ist es aus meiner Sicht nicht, es ist Betrug.


    Für mich ist es so, als ob man eine Schulpflicht einführt und dann, weil es eben keine Internat-freien Schulen gibt, verlangt, daß alle Kinder verpflichtend in ein Internat gehen müssen.


    Zitat

    Wenn es keinen Einzelimpfstoff gibt, ist das natürlich ärgerlich für alle diejenigen, die ihn gerne hätten. Ich seh da schon das Problem, wenn man die beiden anderen Impfungen ablehnt, aber durch die Umstände gezwungen wird.

    Die Frage ist dann aber, wen man dafür verantwortlich machen will.


    Die Antwort darauf finde ich wiederum recht einfach.


    Wwer eine einzelne Impfung zur Pflicht machen will ist aus meiner Sicht auch dafür verantwortlich, daß genau diese und NUR diese Impfung gegeben werden kann. Das heißt also, sie sind in der Pflicht, (neben der Kombi) einen Impfstoff zur Verfügung zu stellen, der genau DIESE Impfung ermöglicht, ohne einen zwangsläufig noch andere aufzudrücken, die man nicht möchte bzw. nach durchgemachter Krankheit gar nicht braucht.


    Bevor das nicht gegeben ist, kann man aus meiner Sicht eben die Impfpflicht nicht einführen #weissnicht

    Oder muss ehrlich sein und zugeben, daß man mal eben von jetzt auf nachher für drei Krankheiten eine Impfpflicht einführt (was vermutlich deutlicher schwerer gegen die Ethikkommission usw., durchgewunken wird)

    Zitat

    Ich finde es halt schon grundsätzlich wünschenswert, wenn ein guter Impfschutz gegen Infektionskrankheiten besteht, wenn man viel mit Menschen arbeitet. Aber wie man da hinkommt im Konsens mit Allen ist halt so die Frage


    ICH wäre nach wie vor für Aufklärung. Und zwar ehrliche und nicht in der Form, in der es jetzt oft passiert ("XY ist eben "dran" bzw. durch das rüberreichen von Werbeblättchen der Impfstoffhersteller) und dazu die Gewissheit, daß Impf-Problematiken ernst genommen und auch weitergeleitet werden (dieses Vertrauen habe ich aus ganz persönlicher Erfahrung heraus leider nicht mehr).


    Meine Sorge ist auch, daß eine echte, ehrliche Impfberatung nicht besser sondern schlechter zu bekommen sein wird bzw. im Grunde gar nicht mehr einforderbar ist - denn warum sollte man ernsthaft und offen zu etwas beraten, zu dem gar keinen Rat nötig hat - weil es ja eh Pflicht ist?


    Die zweite Befürchtung, daß damit der Einführung von mehr und mehr Pflichtimpfungen der Weg geebnet wird, ist schon gar keine reine Befürchtung mehr - denn siehe Ausgangslage, 2 weitere sind ja jetzt schon automatisch mit Pflicht, ohne daß eine Gesetzesgrundlage dafür nötig wäre. Als nächstes sucht man sich mal eben eine Einzelne aus der 6-fachen aus um sie zur Pflicht zu machen, ermöglicht aber auch diese nur in Kombi und schwupp...

    Nun ja. #hmpf

  • @ Trin: Du hattest nach der Masern-Impfung in der DDR gefragt. Ich hatte das gerade und habe auch noch meinen alten SV Ausweis, demnach wurde ich mit 1 Jahr gegen die Masern geimpft, danach nicht mehr. Ich hatte aber auch eine Rückstellung gg. Masern und Keuchhusten wegen eines Krampfanfalls (war wegen Fieber), weiß also nicht, ob nich eine gekommen wäre. Jetzt habe ich letzte Woche MMR impfen lassen und gut vertragen.

    Ich bin Jahrgang 74 und bin mir ziemlich sicher, dass ich 2 Masernimpfungen bekommen habe. Ich habe mir das irgendwann mal angesehen als diese ganze Impfpflichts-diskussion losging. In meinem DDR-Impfausweis wurden auch durchgemachte "Kinderkrankheiten" gekennzeichnet so dass ich das für mich ganz gut nachvollziehen kann was ich hatte.

  • Besteht nicht die Möglichkeit, den Monoimpfstoff auf eigene Kosten aus dem Ausland zu beziehen und sich hier verabreichen zu lassen? Vor langer Zeit hatte ich mich mal für eine Fernreise mit einem hier nicht zugelassenen Präparat impfen lassen und habe dann einen entsprechenden Wisch im Tropeninstitut unterschrieben, dass die Impfung auf eigene Verantwortung geschieht.

  • Hallo,


    Die Frage, ob der Imfpfstoff dann hier tatsächlich eine Zulassung hätte und die Impfung damit auch anerkannt würde...

    Denn schließlich geht es weniger um eine durchachte und sinnvolle Steigerung des individuellen und allgemeinen Masern-Impfschutzes (dazu wäre nun mal das Vorhandenseins eines zugelassenen und von den KK bezahlten Einzelimpfstoffes VOR der Einführung der Impfpflicht sinnvoll) , sondern mMn viel mehr um Statistiken und daß man sagen kann: "Wir waren diejenigen, die..." .


    Und selbst wenn es anerkannt wäre, dann wären wir auch beim Impfen bei einer 2-Klassen-Medizin angelangt.


    Die, die es sich leisten können, können sich bzw,. ihre Kinder wirklich nur das impfen lassen was tatsächlich Pflicht ist - alle anderen müssen das nehmen, was sie vorgesetzt bekommen, nämlich eine eingeschlichene die 3fach-Impfpflicht.


    Wenn es tatsächlich problemlos möglich wäre, einen zugelassenen Einzel-Impfstoff zu bekommen und (angeblich) tatsächlich nur vereinzelte Leute diesen Einfachimpfstoff haben wollen würden - warum kann man dann für diese wenigen nicht den besorgen, wenn nur dieser einzelne eben Pflicht ist?


    (Oder sollte es doch unter anderem auch darum gehen, sich möglichst arbeits- und kostenarm zu profilieren... ? #angst)

  • (Tagesmütter auch? Ich lese nur, die Kinder, die zu Tagesmüttern gehen, auch, aber auch die Tagesmütter)

    Ja, Tagesmütter auch. Und auch deren Familien bzw. alle Familienmitglieder, die THEORETISCH anwesend sein könnten wenn die Tageskinder da sind. Also auch der Ehemann, der normal immer auf der Arbeit ist. Aber ja auch mal mit nem verstauchten Fuß daheim sein könnte oder so. Oder die Oma, die eigentlich im Nebenhaus wohnt aber zwischendurch mal kommt zum Vorlesen.



    FÜr mich macht das - so sehr es mich nervt und einschränkt (mit Männe diskutieren wegen Impfung bei seiner Arztphobie ist seeeehr anstrengend) definitiv Sinn. Ich kann ja schlecht erwarten, dass selbst ein Baby mit 9 Monaten schon geimpft werden muss (obwohl der Großteil der Kinderärzte zu ner Impfung erst mit 12, besser noch mit 15 Monaten rät wegen Verträglichkeit und Titerbildung) und gleichzeitig diejenigen, die den ganzen Tag mit den Kindern zusammen sind (und ja auch noch sehr nah bei den Kleinen mit Kuscheln, Vorlesen, in SChlaf tragen usw.) ohne dass es die Eltern wissen ungeimpft sein lassen. Die meisten Babys (bei denen es ja extrem komplikationsbehaftet ist wenn sie erkranken) werden ja von ERwachsenen angesteckt.


    Man kann von der Impfpflicht denken was man will. Ich hab dazu auch meine eigene Meinung. Aber WENN schon die Babys geimpft werden müssen und keinerlei Ausnahmen außer enge medizinische Indikationen akzeptiert werden würde ich nicht nachvollziehen können, wenn die Betreuungspersonen dann ungeimpft sein dürften. Da würde ich mich als Mutter nämlich vera.... fühlen

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Die Frage ist, wenn es jetzt soweit käme, nur rein theoretisch... Also da ist z.B. ein Schüler/seine Eltern und die möchten eigentlich keine Impfung, lassen sich aber durch die Umstände zur Masernimpfung überreden. Und es gibt keinen Einzelimpfstoff. Ergo lehnen sie ab. Dann käme auf die Eltern die entsprechende o.g. Geldstrafe ins Haus. Wenn die Eltern dann Klage erheben würden, weil kein Einzelimpfstoff zur Verfügung steht und es keine Impfpflicht gibt gegen Röteln und Mumps... Ich würde mich nicht wundern, wenn man den Eltern dann Recht geben würde. Eben weil es ja nicht sein kann, dass auf diese Methode eine 3 fach Impfung durch die Hintertür kommt. So würde sich das für mein Rechtsempfinden anfühlen. Aber das heißt natürlich gar nichts.

    Ich vermute daher eher, dass es beizeiten wieder den Einzelimpfstoff geben wird, um das o.g. Problem zu umgehen. Aber letztlich sind das alles Vermutungen und ich wäre auch verärgert, wenn ich jetzt in dieser Situation wäre, weil da keine Rechtssicherheit besteht, solange diese Frage vor Gericht eben nicht geklärt ist.

    LG Miriam mit 2 Jungs (2004 und 2006)

    Einmal editiert, zuletzt von Miriam ()

  • Na wenn Ärzte erst ab 12 Monaten dazu raten, da würde selbst ich als eher deutliche Impfbefürworterin auf die Barrikaden gehen. Zumal ja das verhältnismäßig späte Impfalter für Masern damit begründet wird, dass vorher noch maternelle in Babys Blut die Impfung ineffektiv werden lassen könnten.

  • Die Frage ist, wenn es jetzt soweit käme, nur rein theoretisch... Also da ist z.B. ein Schüler/seine Eltern und die möchten eigentlich keine Impfung, lassen sich aber durch die Umstände zur Masernimpfung überreden. Und es gibt keinen Einzelimpfstoff. Ergo lehnen sie ab. Dann käme auf die Eltern die entsprechende o.g. Geldstrafe ins Haus. Wenn die Eltern dann Klage erheben würden, weil kein Einzelimpfstoff zur Verfügung steht und es keine Impfpflicht gibt gegen Röteln und Mumps... Ich würde mich nicht wundern, wenn man den Eltern dann Recht geben würde. Eben weil es ja nicht sein kann, dass auf diese Methode eine 3 fach Impfung durch die Hintertür kommt. So würde sich das für mein Rechtsempfinden anfühlen. Aber das heißt natürlich gar nichts.

    Ich vermute daher eher, dass es beizeiten wieder den Einzelimpfstoff geben wird, um das o.g. Problem zu umgehen. Aber letztlich sind das alles Vermutungen und ich wäre auch verärgert, wenn ich jetzt in dieser Situation wäre, weil da keine Rechtssicherheit besteht, solange diese Frage vor Gericht eben nicht geklärt ist.

    Bevor es einen Einzelimpfstoff für die Breite Bevölkerung gibt, muss der aber erstmal zugelassen werden. Wahrscheinlich inkl. weiterer Zulassungsstudien. Das geschieht also nicht von heute auf morgen.