...Und wenn ich dann eine Ratenzahlung von... hmmm... hypothetisch 12 Schuljahren... um die 17 Euro im Monat raushandele, habe ich das Bußgeld pünktlich zu Ende der Schulpflicht abbezahlt und dann ist es ja eh rum
Dass Du das eine Bußgeld noch abzahlst, schützt Dich nicht davor, dass ein weiteres verhängt wird.
Ich glaub aber, das ist eh ein müßiges Thema. Die Leute, die sich beugen lassen, werden (vielleicht weinend und hadernd) impfen lassen, die Leute, die es einfach nur haben schluren lassen ohnehin, und die, die sich nicht beugen lassen, werden vermutlich klagen.