Sehr geehrter Frau Simon,
Ich lebe von meinem Mann getrennt, unser großer Sohn (12) lebt bei ihm, unser kleiner Sohn (5) bei mir.
Ursprünglich hatten wir für den Großen das Wechselmodell vereinbart. Leider halten sich weder Sohn noch Vater daran. Ich habe bereits einen Antrag beim Familiengericht auf Einhaltung des Wechselmodells gestellt, aber die Chancen stehen sehr schlecht, es wird voraussichtlich so ausgehen, dass das Residenzmodell beim Vater entschieden wird.
Zu aller Schmach muss ich dann auch noch Unterhalt zahlen…
Seit einem Monat habe ich eine Arbeit für 20 Stunden pro Woche.
Ich habe schon gehört, dass für den Kindesunterhalt ggf. ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt wird, damit der Mindestunterhalt gewährleistet ist.
Ich frage mich nun, inwieweit man mir eine 40-Stunden-Woche zumuten und in der Berechnung meines Einkommens zugrunde legen kann, wenn das bedeuten würde, dass der Kleine mit seinen 5 Jahren dann jeden Tag von 8 bis 18 Uhr in der Kita wäre. 10 Stunden, das empfinde ich als Zumutung für so ein kleines Kind. Aber da es ja in Familienrechtssachen oft leider nicht nach gesundem Menschenverstand geht, hier nun meine Frage:
Muss ich dennoch damit rechnen, dass mir eine 40-Stunden-Woche angerechnet wird?
Wie ist es, wenn mein Chef mich aber nicht 40 Stunden gebrauchen kann, sondern nur 20? Dann müsste ich einen 2. Job annehmen, habe ich gehört. Da wären dann aber Fahrtzeiten zu berücksichtigen, oder? Also nicht 40 Stunden Arbeit wöchentlich, sondern nur 35, wenn ich täglich eine Stunde Fahrtweg zwischendurch habe.
Und ich hätte beim 2. Job eine wesentlich schlechtere Steuerklasse (5 statt 2).
Wird das auch irgendwie berücksichtigt?
Und: Wie hoch ist mein Selbstbehalt, wenn meine Miete 550 Euro beträgt?
Zählt der Unterhalt, den der KV für den Kleinen an mich zahlt, zu meinem Einkommen dazu?
Zählt der Unterhalt, den der KV an mich zahlt (Getrenntlebendunterhalt), zu meinem Einkommen dazu?
Ich habe einfach Panik, dass ich mit meinem geringen Gehalt und einem - für mich - hohen zu zahlenden Unterhalt (379 Euro, das Kindergeld bekomme ich dann auch nicht mehr ausgezahlt…) für den Großen meine Lebenshaltungskosten nicht mehr tragen kann, wenn mir ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt wird, welches ich aber real nicht erzielen kann bzw. nicht will, weil dann der Kleine darunter leiden würde (v.a. jetzt nach der Trennung, wo ich ihm v.a. Sicherheit bieten will, satt ihn den ganzen Tag in der Kita zu parken.). Was können Sie mir raten?
Der KV will für den Großen neben dem Residenzmodell das "alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht" durchsetzen.
Was bedeutet das? Dass er alleine entscheiden kann, wann mein Kind mich besucht? Oder ist das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht automatisch "enthalten", wenn man ihm bei Gericht das Residenzmodell zugesteht?
Oder ist es gleichbedeutend mit "Sorgerechtsentzug"?
Was müssen für Anforderungen erfüllt sein, damit man ihm das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zuspricht? Reicht es, dass er das Residenzmodell bei sich hat? Oder hätte ich mir - wie wenn das Sorgerecht entzogen werden soll - etwas Schlimmes (Gewalt, Alkohol…) zuschulde kommen lassen müssen?
Haben Sie vielen Dank für Ihr tolles Engagement!!!