Auflagen Kindergartenfest bei geschlossener Veranstaltung

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  • Hallo zusammen, ich weiß nicht, ob hier der richtige Ort für meine Frage ist. Falls nicht bitte verschieben.

    Also worum geht es: wir (d.h. der Elternbeirat) veranstalten wie jedes Jahr im Kindergarten ein Sommerfest. Bisher war das immer öffentlich. Dieses Jahr wollen wir es zum ersten Mal als geschlossen Veranstaltung halten. Sprich nur das Personal, die Kinder und deren Familien (schätzungsweise 100-150 Personen). Weiß jemand, welche Auflagen man dann hat? Wirklich fündig geworden bin ich im Internet gerade nicht. Die Veranstaltung wird auf dem Gelände des Kindergartens stattfinden. Wir planen den Verkauf von Kaffee und Kuchen, Getränke und Bratwürsten im Brötchen. Der Erlös kommt dem Kindergarten selbst zu Gute. Außerdem wird die Feuerwehr der Gemeinde zu Gast sein, da sie mit den Kindern Löschübungen macht. Quasi als Showeinlage.

    Muss man die Veranstaltung trotzdem offiziell anmelden? Welche sonstigen Auflagen hat man? Oder, das wäre natürlich am einfachsten, kann man die Veranstaltung genauso handhaben wie beispielsweise eine private Feier (vergleichbar mit Geburtstag, Hochzeit, etc.)?

  • Sollte da der Kindergarten nicht Informationen liefern können?

    Die Hygienevorschriften gelten da trotzdem. U. U. darf die Küche nur von unterweisenem Fachpersonal betreten werden. Erinnern kann ich mich auch noch an Vorgaben, welche Speisen aufs Büffet dürfen.

  • das ist nicht so eindeutig zu beantworten. Stichworte wären zb auch Gema/ Haftung und Verantwortung im schadensfall


    Alles ohne Problem solange niemandem was passiert. Dann wird es doof. Als private Person würde ich nicht die Orga übernehmen oder zumindest nur im klaren Auftrag. Ich würde sicherstellen das die Verantwortung bei der Kita bleibt.

    Life is a mountain - ride it like a wave

  • Wird Musik gespielt muss man Gema Gebühren bezahlen. Versicherung sollte man auch haben. Zu allem sollte der Träger Auskunft geben können..

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    Wunder 1: 07


    Wunder2: 11

  • Zur Frage der Haftung im Schadenfall meine ich mich zu erinnern dass so etwas über die Versicherung des Trägers laufen kann. In der Regel muss es nur als kindergartenfest angemeldet werden bei der Versicherung. Sprecht mit dem Träger.

    Das ist imho das wichtigste, weil sonst evtl einzelne Personen aus dem Elternrat persönlich haften wenn irgendetwas passiert.

    Schoko

    Schokojunkie mit Töchtern (5/07 und7/09)

  • aber GEMA ist doch nicht fällig? Poldibaer schrieb doch von einer geschlossenen Veranstaltung, da haben doch im kiga alle einen privaten Bezug und es ist keine öffentliche Darbietung, wenn die Kinder was singen?

    Oh es ist lange her, dass ich mich mit gema-abrechnungen beschäftigt habe, aber ich meine mich zu erinnern, dass in dem Fall nichts zu melden ist.

    Aber ich schließe mich gwynifer an, das müsste alles der Träger wissen.

  • GEMA ist ein axxxx. Ich würde mich da absichern und den persönlichen Bezug auf der Einladung etc rausstellen. Damit man dann argumentieren kann. Falls da Kollegen zuviel Zeit haben.


    Auch bei geschlossenen Veranstaltungen ist es doof wenn jemand einen Scheinwerfer oder sonst was abbekommt. Spätestens die krankenversicherung fragt nach dem Unfall Hergang und will die Kosten abwälzen. Deswegen klar vorher herausstellen wer haftet für was.

    Wer checkt Brandschutz, notausgänge etc. Privat wäre ich da nicht für zu haben.

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  • Auch bei geschlossenen Veranstaltungen ist es doof wenn jemand einen Scheinwerfer oder sonst was abbekommt. Spätestens die krankenversicherung fragt nach dem Unfall Hergang und will die Kosten abwälzen. Deswegen klar vorher herausstellen wer haftet für was.

    Wer checkt Brandschutz, notausgänge etc. Privat wäre ich da nicht für zu haben.

    Das müsste eigentlich alles der Kiga wissen. #confused


    Letztlich gehören gelegentliche Veranstaltungen, an denen auch die Eltern teilnehmen, zum Grundkonzept einer Kita. Ihr als Elternbeirat engagiert Euch ehrenamtlich für den Kiga - das ist nicht Eure private Party.

  • Richtig, deshalb wäre es wichtig dass der kiga als Veranstalter auftritt. Dass der Elternrat die Arbeit macht ist okay.

    Schoko

    Schokojunkie mit Töchtern (5/07 und7/09)

  • aber GEMA ist doch nicht fällig? Poldibaer schrieb doch von einer geschlossenen Veranstaltung, da haben doch im kiga alle einen privaten Bezug und es ist keine öffentliche Darbietung, wenn die Kinder was singen?

    Oh es ist lange her, dass ich mich mit gema-abrechnungen beschäftigt habe, aber ich meine mich zu erinnern, dass in dem Fall nichts zu melden ist.

    Aber ich schließe mich gwynifer an, das müsste alles der Träger wissen.

    Doch, auch bei einer geschlossenen Veranstaltung sind GEMA-Gebühren fällig. Nur bei rein privaten Veranstaltungen nicht. Das ist aber ein Unterschied ;)

    Wir machen jedes Jahr einen Kinderfasching nur für unsere Schulkinder. Also auch geschlossen. Trotzdem müssen wir jedes Jahr GEMA anmelden und zahlen ;) (ich hab die Rechnung gerade wieder auf dem Tisch).

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    Wunder 1: 07


    Wunder2: 11

  • und da etwas verkauft wird ist es ja auf alle Fälle nichts privates.

    Hygienevorschriften sollte aber ebenfalls der Kiga genau wissen. Stichwort: Spuckschutz z.B.

  • Wir haben in den letzten Jahren das Essen und die Getränke auf Spendenbasis abgegeben, da bei Verkauf Gema-Gebühren fällig geworden wären.

    Hat im Endeffekt sogar mehr Geld in die Fördervereinskasse gespült als der Verkauf der Vorjahre.

    Wichtig war glaube ich auch, dass nur Besucher kamen, die persönlich eingeladen worden waren.

    und da etwas verkauft wird ist es ja auf alle Fälle nichts privates.

    Hygienevorschriften sollte aber ebenfalls der Kiga genau wissen. Stichwort: Spuckschutz z.B.

    Ich hab heute wieder nah am Kühlschrank gebaut…

  • es gibt auch GEMA freien Content

    Bzw.

    wäre ich diesbezüglich wohl dreist aber bewusst und würde ggf. stark überlegen wie ich was wo kommuniziere. Also singen darf man alles noch so aus Spaß vor sich hin

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    Einmal editiert, zuletzt von Pony Hütchen ()

  • Danke für euren Input. Ich spreche also am besten morgen gleich mal die KiTa-Leitung an. Offizieller Veranstalter ist auch die KiTa. Da es aber in der Vergangenheit immer öffentlich war, herrscht jetzt etwas Verunsicherung welche Vorschriften trotzdem beachtet werden müssen, wenn wir es geschlossen machen.

  • Gwynifer auf die Gefahr hin, dass das zu weit führt - da war aber doch was mit persönlicher Verbundenheit zu denjenigen, die ein Werk "verwerten"? Dass also die Mehrheit der Gäste mit den singenden Kindern verbunden ist. Und das wäre ja bei so einem kigafest gegeben. Anders darum bei eurem Fasching mit Liedern vom Band (? Falls das so war bei euch).Da haben die feiernden Kinder keinen Bezug zu den Sängern der CD.

    Und poldibaer, falls es auf euch zutrifft - Meist haben kirchliche Einrichtungen doch auch pauschalverträge mit der GEMA geschlossen.

  • Gwynifer auf die Gefahr hin, dass das zu weit führt - da war aber doch was mit persönlicher Verbundenheit zu denjenigen, die ein Werk "verwerten"? Dass also die Mehrheit der Gäste mit den singenden Kindern verbunden ist. Und das wäre ja bei so einem kigafest gegeben. Anders darum bei eurem Fasching mit Liedern vom Band (? Falls das so war bei euch).Da haben die feiernden Kinder keinen Bezug zu den Sängern der CD.

    Und poldibaer, falls es auf euch zutrifft - Meist haben kirchliche Einrichtungen doch auch pauschalverträge mit der GEMA geschlossen.

    Ich bezog mich auf das Thema "wenn Musik gespielt wird". Was genau gemacht wird und was man dann dafür braucht, muss im Einzelfall der Träger entscheiden ;). Aber im Zweifelsfall lieber einmal zu oft nachfragen als hinterher das Nachsehen haben ;)

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    Wunder 1: 07


    Wunder2: 11

  • Ich meine, ich habe mal etwas darüber gelesen, dass beim Verkauf von Speisen bestimmte Hygienervorschriften bei der Herstellung eingehalten werden müssen (die normalerweise bei gespendeten Kuchen nicht eingehalten worden sind). Entsprechend fand ich es plausibel, dass bei den hiesigen Kindergarten-/Schul-/Vereinssportveranstaltungen die Speisen immer "gegen Spende" abgegeben und nicht verkauft werden. Aber ich weiß die Voraussetzungen nicht sicher und habe leider auch gerade nicht die Zeit, das zu recherchieren.


    Das ist also nur unsicheres Halbwissen, aber vielleicht weiß jemand genaueres...

  • Als Ergänzung hab ich das hier gefunden. Geht zwar um Vereine, aber ich nehme an, das ist vergleichbar mit einem Fest im KiGa. https://www.bayern.de/wp-conte…namtsleitfaden2018_bf.pdf

    Zum Thema selbstgebackene Kuchen. Hier werden wir die Eltern bitten nur vollständig durcherhitzte Backwaren zur Verfügung zu stellen (also keine Sahne- oder Buttercremetorten etc.). Das war wohl auch bei den öffentlichen Festen in der Vergangenheit so umsetzbar.

    Hier noch ein Artikel zum Thema Kuchen im KiGa. Ist allerdings schon von 2015: https://www.welt.de/vermischte…uchen-Hausverbot-hat.html