Sehr geehrte Frau Simon,
Ich habe mit meiner Ex-Freundin abgesprochen, dass ich für unser gemeinsames Kind einen geringeren Unterhalt zahlen brauche als den Mindestunterhalt.
Aber dürfen wir so etwas überhaupt vereinbaren, auf Kindesunterhalt wirksam verzichten?
Und wenn sie sich jetzt darauf einlässt - kann sie das später jederzeit abändern lassen oder ist die aktuelle Vereinbarung dann verbindlich? Für wie lange?
(Wodurch würde eine diesbezügliche Vereinbarung überhaupt verbindlich? Durch Schriftform? Durch notarielle Beurkundung? Durch Titel beim Jugendamt? Durch Gerichtsentscheidung?...)
Was wäre dann, wenn unser Kind in eine neue Altersstufe bei der Düsseldorfer Tabelle kommt?
Wird dann alles neu berechnet?
Oder wenn meine Ex-Freundin dann doch Angaben über mein aktuelles Einkommen anfordert, weil sie doch höheren Unterhalt will?
Danke!!!