Menschen mit Vollbetreuung - Europawahl

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  • Menschen mit Vollbetreuung dürfen wählen gehen. Sie haben noch eine Hürde, die wohl langfristig auch wegfällt, aber kurzfristig praktikabler ist: sie müssen einen Antrag ins Wahlverzeichnis stellen.


    Was ich mich frage. Was bedeutet: Menschen mit Vollbetreuung. Wie geistig fit sind diese. Können sie politische Entscheidungen fällen, sind sie beeinflussbar?


    Und meine eigentliche Frage ist. Was bedeutet das für Kinder und Jugendliche. Ist damit nicht eine Diskriminierung eingetreten? Ein gesundes 15jähriges Kind, hat das weniger politischen Durchblick als eine Person in Vollbetreuung? Ist es der nächste konsequente Schritt nun das Wahlrecht bzgl der Altersgrenze zu ändern?

  • Ich denke dazu:

    Zitat

    Die rechtliche Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Volljährige Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist.


    [...]

    Die rechtliche Betreuung ermöglicht Rechtshandlungen stellvertretend im Namen der Betreuten, die diese selbst nicht mehr vornehmen können.


    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)


    Eine Betreuung bedeutet keine Entmündigung.


    Die Fragen, die Du stellst, treffen im Prinzip auf jeden zu, der wählen geht.


    Vollbetreuung bedeutet nicht, dass jeder, der sie nutzt, z.B. geistig verwirrt ist. Z.B. kann auch ein Mensch, der schwer depressiv ist, eine Zeit lang diese Art der Betreuung nutzen, um entlastet zu sein. Mündig bleibt er weiterhin.


    Das ist der Unterschied zu Menschen, die noch nicht mündig sind. Man kann sie nicht pauschal mit Menschen vergleichen, die noch nicht mündig sind oder die nicht mehr mündig sind.


    In der Quelle, die ich angegeben habe, steht eine Menge dazu.

    Fiawin mit d9be21343ykoa.gif

    age.png



    Eigentlich bin ich ganz anders. Ich komme nur so selten dazu.


    Lass die Hoffnungswaschmaschine laufen!


    Whatever you want, it isn't me.

    Other people's ambitions are not my specialty.

    Sometimes I can see from here clear to the ocean.

    Sometimes I'm blind.

    Als die Vielfalt ging, entzündete die Einfalt ein Freudenfeuer.

    Einmal editiert, zuletzt von Fiawin ()

  • Im Prinzip trifft das auf meine Schwiegermutter zu....

    Sie hat meinen Mann als gesetzlichen Betreuer und lebt seit fünf Jahren schwerst behindert im Pflegeheim.


    Sie könnte geistig in der Lage sein, eine Wahlentscheidung zu treffen, dazu bräuchte sie aber sowohl bei der Informationsbeschaffung als auch beim beschaffen der Wahlunterlagen Hilfe.


    Ich weiß gar nicht, ob sie überhaupt die Wahlbenachrichtigung überhaupt bekommt, das Frage ich nachher Mal den Herrn Winkle.

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • Ich seh due Gefahr der Beeinflussung ganz real als möglich an. Unter gewissen Umständen. Wie bei der jetzt schon Wahlberechtigten Bevölkerung auch. Nur weil jemand auf dem Papier keinen Betreuer hat heisst das ja noch lange nicht, dass der nicht manipulierbar wäre.


    Ich wollte grade schreiben, dass es in dee Summe keinen Unterschied macht weil das Verhältnis der Stimmen etwa gleich bleiben dürfte.

    Aber dann hab ich überlegt - nee, ich glaub, es wird sich was verändern, ich glaub nämlich dass die Parteien die offen Hass bezeugen weniger Stimmen gesamt bekommen werden.

    Ein Teil der jetzt nach diesen Regeln neu Wahlberechtigten sind nämlich auch die schwer geistig behinderten Menschen. Und bei denenen hab ich im RL bisher die Erfahrung gemacht, dass sie sehr gut intuitiv spüren ob jemand Liebe oder Hass ausstrahlt und sich zu dem mit den liebevollen Motiven hingezogen fühlen während sie sich von dem mit Hass distanzieren.

    Und auch dass sie nen wahnsinnig guten Blick für Details haben.

    Wenn man sich wenn überall Wahlplakate hängen mit einem unterhält kommt man oft ins Staunen welche kleinen Details sie wahrnehmen die in der Wahlpropaganda normal untergehen.


    Dass die Partei die so viel Tolles verspricht gleichzeitig aber irgendwann in irgend nem Fernsehbeitrag oder Bürgergespräch mal in nem Halbsatz mal erwähnt hat, dass Kinder am Besten schon bei Geburt in die Krippe sollen. "Und das geht doch nicht, Kinder brauchen doch ihre Mamas. " Und wenn man dann mal wesentlich intensiver nachforscht als Otto-Normal-Wähler das sonst tun würde stellt man fest dass das stimmt.



    Warum Kinder aber nicht wählen dürfen, die das genauso können?

    Weil ihnen noch die Lebenserfahrung fehlt. Und weil da die Gefahr der Beeinflussung find ich schon nochmal grösser wäre durch die Eltern.

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Ich hoffe sehr, dass da kein Missbrauch getrieben wird und eine zu große Beeinflussung durch die Betreuer oder Angestellte von zB Heimen (so die Menschen denn in so einer Wohnform leben) passiert. So war das früher bei uns im örtlichen Altersheim, die die wählen durften bekamen auch gleich gesagt, wo sie ihr Kreuz zu machen haben..

    es grüßt rosarot mit himmelblau (* april 09) und kunterbunt (*märz 11)

  • Genau das meine ich. Das passiert jetzt schon, ich denk die Anzahl die nicht nur Vollbetreut sind sonderm die auch gleichzeitig sowohl leicht beeinflussbar sind als auch Personen im Umkreis haben die dies gezielt ausnutzen (was ja auch wieder nur ein Bruchteil der gesamten Vollbetreuten ist) fällt mengenmäßig nicht wirklich ins Gewicht in der Masse derer, die auch ohne Betreuung manipuliert sind.

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Ich arbeite ja als gesetzliche Betreuerin und mich und meine KollegInnen verwirrt dieses Urteil ganz enorm. Wie Fiawin schon schrieb, sind betreute Menschen nicht entmündigt. Wir sind verpflichtet nach dem Willen des Betreuten zu handeln. Wahlen gehen uns nichts an. Die sind auch mit keinem Aufgabenkreis abgedeckt. Wenn Wahlbenachrichtigungen bei uns im Büro landen, werden sie sofort weitergeleitet.

    Weiß jemand, was diesem Urteil zu Grunde liegt? Warum geklagt wurde? Auch vor diesem Urteil war meiner Meinung nach völlig klar, dass BetreuerInnen nicht darüber entscheiden können, was betreute Menschen "dürfen" oder nicht. Das ist überhaupt nicht unser Auftrag und auch vom Betreuungsrecht nicht abgedeckt.

  • Wir haben jetzt mal gegoogelt. Es gibt tatsächlich den Aufgabenkreis alle Angelegenheiten, der den Entzug des Wahlrechts nach sich zieht. Wir haben davon noch nie gehört, benachbarte Betreuungsbüros auch nicht. Viele seit Jahrzehnten tätig. Es scheint auch vom zuständigen Gericht anzuhängen. Unser Amtsgericht hier, wir haben uns bei der dienstältesten Richterin erkundigt, verteilt den Aufgabenkreis alle Angelegenheiten aus Prinzip nicht. Auch bei völlig entscheidungsunfähigen Menschen werden die einzelnen Aufgabenkreise aufgezählt.

  • RAN magst du das nochmal erklären? Also was für euch verwirrend daran ist? Ich (die ich auf dem Gebiet ganz unbedarft bin), dachte, es verstanden zu haben, nämlich so:


    Bisher: Voll-Betreute durften nicht wählen, haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen und die Betreuenden hatten also mit der Wahl gar nichts zu tun.


    Dann hat ein Betreuter geklagt, weil er auch gerne wählen wollte. Er hat erst nicht, dann in höherer Instanz doch Recht bekommen.


    Jetzt (so wie ich es verstanden habe): Die Betreuten sind prinzipiell wahlberechtigt, müssen aber die Teilnahme an der Wahl (mit Hilfe der Betreuungsperson, nehme ich an) beantragen. Dann bekommen sie die Wahlunterlagen und dürfen entweder mit der Betreuungsperson zur Wahl gehen und dort ihr Kreuz machen (allein und geheim hinterm Schirm) oder Briefwahl zu Hause machen (die die Betreuungsperson dann in den Briefkasten wirft?).
    Oder (edit): Das alles ganz ohne Betreuungsperson, die hilft nur bei Bedarf.


    Kommt eure Verwirrung daher, dass die Begleitung zur Wahl bisher nicht zur "Job description" gehört hat? Oder woran liegt das?


    Edit:

    Ich halte übrigens die Manipulations-Möglichkeiten für nicht größer als bei allen, die Briefwahl machen, ob sie nun blind sind oder alt und gebrechlich oder einfach nur in einer Beziehung mit Machtgefälle leben.

    2 Mal editiert, zuletzt von Hella ()

  • Es gibt die Regelung , dass ein Betreuter, für den der Aufgabenkreis formuliert ist mit „alle Angelegenheiten“, nicht wählen darf. Eine entsprechende Mitteilung geht vom Gericht an das Einwohnermeldeamt.

    Bei uns wird diese Formulierung durchaus verwendet und daher gibt es diese Fälle hier. Komapatienten z.B.. Die ohnehin nicht wählen könnten.

    Ansonsten - wer noch zum Teil irgend etwas selbst erledigen kann, bekommt alle notwendigen einzelnen Aufgabenkreise hinein formuliert. Das ist dann kein Fall des Wahlausschlusses, es geht keine Mitteilung raus.

    Gruß omega.

  • Wer von den Betroffenen an der Europawahl teilnehmen will, muss die Aufnahme ins Wahlregister für diese Wahl aktiv beantragen.


    Für nachfolgende Wahlen bekommen alle, auch die, die jetzt für die Europawahl nichts beantragt haben, eine ganz normale Wahlberechtigung.

    Fiawin mit d9be21343ykoa.gif

    age.png



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  • Wer hatte denn dann bislang keine? Also nur diejenigen, bei denen ein Betreuer für ausdrücklich alle Angelegenheiten eingesetzt war? Und was macht jetzt praktisch den unterschied?

  • Möglicherweise gibt es Gerichte, die „alle Angelegenheiten“ nutzen, auch wenn es besser wäre, einzelne Aufgabenkreise zu formulieren, da der/ die Betreute durchaus noch was selbst machen kann. So besteht die Chance, wählen zu dürfen. Betreuungsrecht ist Gummirecht, sehr dehnbar.

    Gruß omega.

  • Uns war der Aufgabenkreis alle Angelegenheiten nicht bekannt, da er hier seit Jahrzehnten nicht verwendet wird. Und deshalb auch nicht, dass diese Menschen nicht wahlberechtigt sind, dass überhaupt Menschen nicht wahlberechtigt sind. Auch Komapatienten haben hier einzelne Aufgabenkreise und bekommen Wahlbenachrichtigungen.

    @Hella Zu unserer Jobbeschreibung gehört immer nur die Organisation (hier der Wahlunterlagen) und die Erledigung der rechtlichen Angelegenheiten. Die Begleitung und Durchführung fällt nicht in unseren Aufgabenbereich.

  • RAN Dann verstehe ich das so, dass die Neuerung für euch keine Auswirkungen hat. Sie betrifft ja nur Menschen, die bisher nicht wählen durften. Wer bisher eine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, bekommt sie ja weiterhin. Wenn bei euch bisher niemand vollbetreut ("alle Angelegenheiten"?) war, ändert sich ja nichts.

  • Ich arbeite in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderungen und dort haben sehr viele einen Betreuer für "alle Angelegenheiten".
    Mir war bisher tatsächlich nicht bewusst, dass es sich auch anders (besser) regeln lässt.

    Die Bewohner, mit denen ich zusammen arbeite, wären tatsächlich auch nach Erklärung nicht in der Lage zu wählen (weder körperlich, noch geistig), aber es gibt genug Menschen, die das können und nicht durften. Gut, dass sich das endlich ändert!



    LG Daniela

  • Ich stelle mir das praktisch ganz schwierig vor:


    Schwiegermutter ist nach einem Schlaganfall im Pflegeheim... Herr winkle ist der gesetzliche BetrEuer (soweit ich weiß, alle anGelegenheiten)

    Sie kann lesen, Fernsehen, Gesprächen folgen, sie kann zugereichte Gegenstände einhändig selbstbenutzen....

    Sie kann nicht: sprechen, an Gesprächen verbal teilnehmen, sich selbst fortbewegen


    Sie war früher immer wählen.

    Wenn sie jetzt zukünftig wieder die wahlbenachrichtigungEn bekommt (oder Herr winkle?) sehe ich eine schwierige Aufgabe, sie darin zu unterstützen, zu einer selbstbestimmten Wahlentscheidung zu kommen.

    Wie soll denn ein Betreuender (egal ob Von "außen" oder ein Angehöriger) Menschen mit Krankheitsbild wie Schwiegermutter Unvoreingenommen informieren?


    Mal ganz plakativ: es wäre für Herrn Winkle eine Herausforderung, Wahlprogramme der AfD und CDU mit seiner Mutter zu lesen.


    Wird es also beim Wahlkampf auch inklusive Informationsangebote geben?

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

    Einmal editiert, zuletzt von Leslie Winkle () aus folgendem Grund: Achso!!!! Ich finde es dennoch richtig und verdammt wichtig, dass das Wahlrecht nicht mehr so arg beschnitten wird, wenn Mensch nicht (mehr) für sich allein sorgen kann.

  • Achso!!!! Ich finde es dennoch richtig und verdammt wichtig, dass das Wahlrecht nicht mehr so arg beschnitten wird, wenn Mensch nicht (mehr) für sich allein sorgen kann.

    "Wenn Dein Leben schwerer geworden ist, bist Du vielleicht ein Level aufgestiegen?!"

  • @Hella Es ändert sich nichts für unsere Arbeit, aber wir sind schon geschockt, dass es Menschen gab, die nicht wählen durften. Wenn man es nicht kann, weil die Umsetzung unmöglich ist, ist das etwas Anderes.

    Ein Grundsatz und auch eine Schwierigkeit unserer Arbeit ist, den Willen der Betreuten soweit wie möglich umzusetzen. Bei Komapatienten z.B. beinhaltet das lange Gespräche mit Angehörigen etc., um herauszufinden, ob und welche medizinischen Maßnahmen umgesetzt werden.

    Leslie Winkle Steht denn im Betreuerausweis alle Angelegenheiten oder sind alle üblichen Angelegenheiten aufgezählt? Ich finde es untragbar, dass es in manchen Gegenden scheinbar sehr üblich ist bzw war, einfach alle Angelegenheiten in den Betreuerausweis zu schreiben, den Menschen damit das Wahlrecht zu entziehen und sie trotz Änderung des Betreuungsrechts in den 90ern (?), das die Entmündigung aufheben sollte, diese Praxis trotzdem weiter zu führen. Im Sinne dessen begrüße ich dieses Urteil sehr.

  • Jetzt habe ich dich verstanden, RAN.


    Leslie Winkle Deine Schwiegermutter wird keine Wahlbenachrichtigung bekommen, diese müsste sie ja aktiv selbst beantragen.