Petition gegen #Upskirting

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  • Ey, was es nicht alles gibt! Und es ist noch nicht mal strafbar, dass irgendwelche Deppen den Frauen unter den Rock fotografieren, ich fasse es nicht!


    Hier ist die Petition, die versucht, das wenigstens strafbar zu machen: http://chng.it/8pFg8qGPcY


    Bitte mitmachen, auch für unsere Töchter!

  • Ist nicht wahr...ich wusste nichtmal was "upskirting" ist...vermutlich ist es strafbar wenn ich dafür dem Fotographen die Nase breche...oder?


    Ich geh mal unterschreiben.

  • ... würde vermutlich nicht gerade als Notwehr durchgehen, auch wenn es verdient ist.


    Aber meistens bleibt es ja unbemerkt. Am ehesten sieht es wohl meistens jemand anders, der zufällig genau in dem Moment um die Ecke kommt oder so.

  • War mir bisher auch unbekannt, hab unterzeichnet und auf facebook geteilt.

    Einmal editiert, zuletzt von Pamela ()

  • Ich hab mir jetzt zum ersten Mal in meinem (Berufs)leben den 201a StGB durchgelesen und schaue gerade so #blink diese Lücke ist da tatsächlich. Oh Mann, ich geh unterschreiben...

    Viele Grüße
    Elena mit Mini1 (*2004) und Mini2 (*2006)

  • Fällt das nicht unter das Recht am eigenen Bild? Wenn es verboten ist, Leute gezielt zu fotografieren (und nicht nur zufällig als Randfigur auf nem Bild zu haben) gilt das doch erst recht für Fotos vom Intimbereich, oder?

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Ich zitiere mal aus den Text der Petition:


    Was ist „Upskirting“? Upskirting nennt man das ungefragte, voyeuristische Fotografieren, das einer Frau unter den Rock guckt. Solche Upskirts landen häufig auf Pornoseiten und anderen Onlineplattformen. Auf vielen Upskirtssind die Frauen identifizierbar. Oft werden Frauen dafür in der Öffentlichkeit heimlich fotografiert oder bedrängt. In Deutschland ist diese Praxis nicht hinreichend vom Gesetz abgedeckt: Strafbar macht man sich erst durch die Verbreitung der Aufnahmen, das Fotografieren ist weiterhin legal. Laut § 201a im Strafgesetzbuch sind diese Aufnahmen nur in privaten und geschlossenen Räumen verboten (Gesetz ist in den weiterführenden Links angehängt.)

    Eine betroffene Frau müsste sich also an ihren Belästiger wenden und darauf hoffen, dass er ihrer Forderung nachkommt, die Bilder oder Videos zu löschen - vorausgesetzt sie hat den Übergriff überhaupt mitbekommen. Erst wenn der Übergriffige sich weigert, kann ein kompliziertes Zivilverfahren angestrebt werden. Der fehlende Straftatbestand führt aber dazu, dass die betroffene Frau in solch einem Fall nicht einmal die Polizei rufen kann.

  • #eek Was es nicht alles gibt... Ist reflexartiges Zutreten erlaubt oder steht frau dann gleich vor Gericht wegen Koerperverletzung/ Sachbeschaedigung?

  • In ne Petition kann ja jeder erstmal seine Sichtweise schreiben. Ich krieg immer wieder Petitionen zum Unterschreiben vom Mailverteiler und da sind manchmal haarsträubend sachlich falsche Aussagen drin.


    Dass es nicht durch diesen Paragraphen gedeckt ist, ist eine Sache. Aber nochmal die Frage: Was ist mit dem Recht am eigenen Bild?

    Wenn ich die Polizei rufen kann weil jemand mich fotografiert und das nicht löschen will gilt das doch nach meinem Verständnis für alles - sowohl fürs Gesicht als auch für untenrum?

    So take courage, hold on, be strong, remember where your help comes from.

  • Das Recht am eigenen Bild hilft leider nicht sonderlich. Das bezieht sich nämlich im wesentlichen auf das Recht zur informationellen Selbstbestimmung und macht primär die Veröffentlichung strafbar.


    Dann gibts noch den §201a StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html), der redet von Bildern aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich, der würde hier am ehesten greifen. Wahrscheinlich Absatz1, Nr 2. Wobei man allerdings kaum mit der Hilflosigkeit der geschädigten Person argumentieren kann, höchstens mit Arglosigkeit, und diese ist im Gesetzestet nicht erfasst.

    Oder direkt Absatz 1 Nr1, der Einblick in den besonders geschützten Raum. Darunter wird im allgemeinen eher ein architektonischer Raum verstanden, die eigene Wohnung, die Klokabine...

    Und auch hier wird stark auf die Verffentlichung abgehoben.


    Das Problem ist, dass Du erwachsen bist, da ist das Recht am Bild weniger hart, weil Du Dich im ffentlichen Raum bewegst und nicht hilflos bist. Kinder zu knipsen ist was anderes, die sind per definitionem hilflos im Sinne von besonders zu schützende Personen.

    Die beste Vergeltung ist, nicht zu werden wie dein Feind (Marcus Aurelius)

  • Und es ist wohl auch noch ein Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht. Das mit dem Recht am eigenen Bild fällt unters Zivilrecht, die Petition fordert aber, dass Upskirting unters Strafrecht fallen soll.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, ist ein Unterschied u.a., dass im Zivilrecht nur der Betroffene selber eine Anzeige stellen kann/muss, also nicht unbedingt alles verfolgt wird, im Strafrecht übernimmt das die Staatsanwaltschaft und es passiert automatisch in jedem Fall. Und vermutlich gibt es strafrechtlich auch höhere Strafen.


    (Man möge mich korrigieren, wenn das falsch ist und den Beitrag melden, damit hier nichts falsches stehen bleibt.)