2. Jahr Elternzeit später nehmen, Fragen dazu.

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  • Hallo,


    Ich habe bei der Kleinen aus Jobgründen nur 1 Jahr Elternzeit genommen. Im Nachhinein hätte ich auch wieder 2 nehmen können, aber das ist ein anderes Thema.
    Meine Frage, wenn ich jetzt noch ein 2. Jahr nehmen würde, von was lebe ich dann? Männer Gehalt würde nicht ausreichend sein.


    Gruß Marlen

  • soweit ich weiß, arbeitslosengeld eins. zumindest wurde es mir so gesagt...

    Was bleibt, sind die Erinnerungen...
    schlaf gut, schlaf ruhig
    Ich werde dich nie vergessen und immer vermissen

    1976-2003-2013


    »Das Staunen ist der Anfang der Erkenntnis.«
    ― Platon

  • Hmm, also, ich hab das so gemacht.
    Ich hab meinen Vertrag damals reduziert in Elternzeit. Nach zwei Jahren hab ich den Vertrag richtig reduziert, und mir das dritte Jahr aufgehoben.


    Das hab ich letztes Jahr genommen, weil meine Tochter in die Schule kam und ich nicht im Schichtdienst weiterarbeiten konnte. Ich hab jetzt einen anderen Job - hab meine Beurlaubung verlängert, was bei uns möglich ist, bis meine Tochter 12 ist.
    Und ich darf während der Elternzeit und der Beurlaubung bis zu 30 Std./Woche arbeiten, sofern ich nicht in einem Konkurrenzunternehmen arbeite.

    Es gibt Tage, an denen Du denkst, dass Du untergehst. Wie stark Du wirklich bist, erkennst Du erst, wenn Du sie überstanden hast...

  • Elternzeitanspruch (§§ 15ff BEEG)


    Die Elternzeit wird auf Antrag gewährt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Auf rechtzeitigen Antrag und wenn keine betrieblichen / dienstlichen Gründe entgegenstehen, kann das dritte Jahr davon auf die Zeit nach der Vollendung des dritten Lebensjahres übertragen und auf entsprechenden rechtzeitigen Antrag bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres genommen werden.


    Elternzeit ist steht dabei für Zeit, in der die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit auf einen Wert zwischen 0 und dreißig Wochenstunden reduziert wird. Ab einer bestimmten Betriebsgröße ist die Elternzeit ein Rechtsanspruch. Für Beamte gelten hinsichtlich der Wochenarbeitszeit teilweise abweichende Regelungen.


    Finanzielle Aspekte
    Im ersten Jahr der Elternzeit gibt es Elterngeld, bei rechtzeitigem Antrag kann man den Anspruch auf zwei Jahre splitten, das dürfte sich bei Euch aber schon erledigt haben (§ 6 BEEG).
    Ab dem zweiten Jahr gibt es für gesetzlich Versicherte noch die Möglichkeit, sich beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse weiter zu versichern.
    Weitere "direkte" finanzielle Unterstützung gibt es nicht.
    Wenn es knapp wird, habt Ihr eventuell Wohngeldanspruch oder Anspruch auf ergänzendes ALG II. Insbesondere den Wohngeldanspruch würde ich da ggf. mal prüfen lassen.
    ALG-I-Anspruch und Elternzeit schließen sich eigentlich gegenseitig aus- für Arbeitslosengeld I musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das tust Du in Elternzeit ja gerade nicht.


    Arbeit bei anderem Arbeitgeber
    Wenn nur die Arbeit bei Deinem Arbeitgeber (z.B. wegen Pendelzeiten oä) nicht in Frage kommt, kannst Du Dir für die Dauer der Beurlaubung auch einen anderen Job suchen. Das musst Du Dir zwar genehmigen lassen, solange da aber kein Interessenskonflikt entsteht, ist die Genehmigung zu erteilen (§ 15 Abs. 4 BEEG)

  • Verstehe ich das richtig: Du arbeitest bereits nach 1 Jahr Elternzeit wieder?
    Dann kannst Du nicht "irgendwann" das zweite nehmen, das hätte direkt im Anschluss (mit "Festlegung" ab Beginn der EZ) passieren müssen. Lediglich das 3. Jahr kannst Du auf Antrag auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.


    Oder hat Dein AG da Sonderregelungen?